Neuer Batteriespeicher: Neunburgs Stadträte weiter dagegen – Kommt Projekt dennoch?

Batteriespeicher gelten als Teil der Energiewende. Doch nicht alle Anlagen sind gern gesehen. Mit einem solchen Fall beschäftigten sich jetzt die Neunburger Stadträte. Schon vor einigen Monaten hatten sie sich zu dem geplanten Batteriespeicher bei Ebersdorf klar positioniert. An ihrer Einschätzung hielten sie bei der erneuten Diskussion fest. Dennoch könnte das Projekt umgesetzt werden.
Neunburgs Stadträte hatten sich bereits im vergangenen Jahr mit dem geplanten Neubau eines Batteriespeichers und eines Umspannwerks bei Ebersdorf in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Hochspannungsleitung auseinandergesetzt. Im Juni 2025 war das Projekt des Investors aus Baden-Württemberg im Stadtrat vorgestellt und einen Monat später im städtischen Bauausschuss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden worden. Das gemeindliche Einvernehmen war seinerzeit nicht erteilt worden.
Antrag lag erneut auf dem Tisch
Da der Batteriespeicher im Außenbereich entstehen soll, muss für den Bau nach den Vorgaben des Baugesetzbuches ein privilegiertes Vorhaben vorliegen. Diese Bedeutung sahen die Stadträte nicht, da der geplante Batteriespeicher als netzbelastender und nicht als netzdienlicher Speicher eingestuft wurde.
Nun lag der Antrag auf Neubau eines Batteriespeichers und eines Umspannwerkes erneut auf dem Tisch. Denn mit Wirkung zum 23. Dezember 2025 war das Baugesetzbuch geändert worden. Durch die Neuregelung können nun auch bestimmte Batteriespeicheranlagen als privilegierte Vorhaben eingeordnet werden, wenn sie der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen. Dadurch haben sich die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung entsprechender Anlagen im Außenbereich wesentlich geändert.
Nichts geändert hat sich dagegen an der städtischen Einschätzung. Es handele sich demnach um einen Großbatteriespeicher, der ausschließlich aus dem öffentlichen Stromnetz gespeist werden soll. Das vorgesehene Umspannwerk diene einzig dem Betrieb des Batteriespeichers. Eine Versorgung von mehreren Abnehmern sei damit nicht gegeben. Es handele sich laut Stadt deshalb auch nicht um eine öffentliche Versorgung mit Elektrizität.
Gemeindliches Einvernehmen erneut verweigert
Angesichts der Ansiedlung mehrerer stromintensiver und netzsensibler Betriebe im Industriegebiet bewertete die Stadt Neunburg das Vorhaben kritisch. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich die zu erwartenden Netzrückwirkungen nachteilig auf die regionale Netzinfrastruktur und die Versorgungssicherheit der ansässigen Unternehmen auswirken, bestünden aus Sicht der Stadt erhebliche Bedenken gegen die Genehmigung des Vorhabens.
Die Stadträte folgten mehrheitlich – bei zwei Gegenstimmen der AfD – dieser Einschätzung und blieben dabei, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
Das Projekt könnte dennoch umgesetzt werden. Denn nun ist das Landratsamt am Zug. Und innerhalb der Kreisbehörde wird das Vorhaben anders gesehen. Das Landratsamt gehe davon aus, dass die Voraussetzungen für ein privilegiertes Vorhaben erfüllt seien, hieß es in der Beschlussvorlage. Diese Einschätzung betreffe sowohl das Umspannwerk wie auch den Großbatteriespeicher. Das Landratsamt kann nach der erneuten Ablehnung des Stadtrates das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Die Frist für die Stellungnahme der Stadt Neunburg ist am vergangenen Montag, 22. Juni, ausgelaufen.
Weitere Entscheidungen im Neunburger Stadtrat
• Ehemalige OBAG-Bezirksstelle: Einstimmig wurde dem Umbau und der Aufstockung der ehemaligen OBAG-Bezirksstelle in Neunburg das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das bestehende Gebäude soll teilweise um ein zweites Geschoss erweitert werden, in dem eine Wohnung entstehen soll. Im Untergeschoss sollen die Räumlichkeiten für Büro, Werkstatt, Lager, Ausstellung und Besprechung Platz finden.
• Neubau Wohnhaus in Mitteraschau: Das bestehende Gebäude in Mitteraschau soll komplett abgebrochen und durch einen Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses ersetzt werden. Der Neubau soll etwa acht Meter breit und knapp 17 Meter lang sein und drei Wohneinheiten umfassen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde ohne Gegenstimme erteilt.
• Teilabbruch eines Wirtschaftsgebäudes in Fuhrn: In Fuhrn soll ein bestehendes Wirtschaftsgebäude teilweise abgerissen und anstelle dessen eine Doppelgarage errichtet werden. Gleichzeitig haben die Bauherren die Errichtung eines Einfamilienhauses beantragt. Das Vorhaben wurde einstimmig abgenickt.
• Landwirtschaftliche Halle in Lengfeld: Beabsichtigt ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit einer Grundfläche von 49,5 mal 20 Metern. Die Halle soll ein Satteldach mit einer Firsthöhe von neun Metern erhalten. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich zulässig ist. Die Stadträte haben dem Vorhaben zugestimmt.
• Birkenhof: Der Birkenhof in Hofenstetten will den alten Wintergarten am Hotel abreißen und auf der Fläche ein 16,5 mal 14,1 Meter großes Grillrestaurant errichten. Alle 18 anwesenden Stadträte stimmten zu.
• Generationentreff: Im Stadtpark soll ein Generationentreff entstehen. Es ist ein elf mal 8,5 Metern großes, eingeschossiges Gebäude geplant, in dem sowohl der Mehrzweckraum des Treffs als auch Lagerflächen, eine Küche und Sanitäranlagen Platz haben. Im Anschluss daran soll eine drei Meter breite, überdachte Terrasse angebaut werden. Auch dieses Vorhaben wurde ohne Gegenstimme beschlossen.