Mann schlägt im Kreis Kelheim mit Hammer auf Partnerin ein – Diese will „keine Strafe“

Am Anfang stand die große Liebe – am Ende eine Gewalttat. Ein 40-Jähriger soll im südlichen Landkreis Kelheim im Streit seine damalige Partnerin mit Hammer- und Faustschlägen attackiert haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht er jetzt vor Gericht. Das Opfer hat dem Angeklagten verziehen.
„Ihre Hände und ihr T-Shirt waren voller Blut, am Hinterkopf hatte sie eine blutende Wunde.“ So beschrieb eine Nachbarin (67) im Zeugenstand, wie ihr die Geschädigte am Morgen des 29. Oktober 2025 im Treppenhaus entgegen kam. Die 31-Jährige war mit dem mutmaßlichen Tatwerkzeug, einem Maurerhammer, aus der Wohnung geflohen.
In einer Klinik mussten drei Platzwunden am Hinterkopf genäht werden, im Gesicht trug die Frau auch eine Verletzung davon, zudem wurde eine Fraktur am Wadenbein festgestellt. Das alles waren Folgen der Gewalttat in der gemeinsamen Wohnung der 31-Jährigen und des jetzt Angeklagten (40) im südlichen Landkreis.
Das Paar stammt aus Ungarn, vor zwölf Jahren hatte man sich dort in einer Disco kennen gelernt. „Sie war meine große Liebe“, erklärte der Angeklagte vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg über seinen Verteidiger Daniel Kiss. Eine Tochter kam zur Welt, später ein Sohn. Um die Familie zu ernähren, arbeitete der 40-Jährige immer wieder im Ausland, in Deutschland, den Niederlanden oder Österreich. Gemeinsam lebte man einige Zeit in Kanada.
Im Angeklagten wächst in der Fremde die Eifersucht
In den Zeiten seiner Abwesenheit habe ihn Eifersucht erfasst, auch weil seine Lebensgefährtin noch Kontakt zu ihrem Ex-Freund hielt, gab er an. Im vergangenen Jahr zog die vierköpfige Familie in den Landkreis Kelheim. Trotz des nun gemeinsamen Lebens gab es Streitigkeiten. Auch am Vorabend des Tattags, als die Frau damit drohte, sich zu trennen und die Kinder mitzunehmen.
Am Morgen darauf wollte er nach eigener Aussage mit dem Hammer eine Reparatur in der Wohnung ausführen, zugleich habe er sich um eine Aussprache bemüht. Doch es sei „wieder eskaliert“. Worauf der Mann laut Staatsanwaltschaft mit dem Hammer auf das linke Schienbein der im Bett liegenden Frau schlug. Sie versuchte zu fliehen, er hieb ihr jedoch mit Faust und Hand drei- bis viermal ins Gesicht. Dadurch stürzte die Frau nach hinten und stieß mit dem Hinterkopf gegen eine Dachschräge.
Diesen Ablauf räumte der Angeklagte „im Wesentlichen“ ein. Von weiteren Hammerschlägen auf den Hinterkopf, von denen die Anklagebehörde spricht, wusste er nichts. „Ich habe Rot gesehen, meine Erinnerung ist verschwommen.“ In einer ersten Vernehmung hatte er angegeben, unter dem Einfluss von Crystal Meth gestanden zu sein. Vor Gericht nahm er dies zurück, gestand aber den früheren Konsum dieser Droge ein.
In einem Täter-Opfer-Ausgleich bietet er der Geschädigten mittlerweile 1500 Euro Entschädigung an. Er entschuldigte sich in seiner Einlassung über den Verteidiger „aufrichtig“, und nochmals, als seine damalige Lebensgefährtin im Zeugenstand saß. „Ich habe die Entschuldigung schon angenommen“, sagte die 31-Jährige.
Sie beschrieb den Angeklagten als „sehr guten Vater“. Streits habe man immer geklärt. Darum sei die Attacke für sie „plötzlich“ gekommen. „Keine deutliche Erinnerung“ habe sie mehr an den Schlag mit dem Hammer auf das Schienbein. Darüber hinaus habe es „definitiv“ keine weiteren Schläge mit dem Werkzeug gegeben. Als sie erklärte, sie habe die Hände schützend vor ihre Augen gehalten und nichts gesehen, insistierte das Schöffengericht, wie sie dann weitere Hammerattacken ausschließen könne. „Ich habe gespürt, dass es seine Hand war.“
Die Wunden am Hinterkopf führte sie teils auf Stürze ohne Fremdeinwirkung zurück, sie sei „verwirrt“ durch die Wohnung getaumelt. Blutflecken fanden sich später an einer Tür, einer Wand und am Boden. Zwei Wochen musste die Frau auf Krücken gehen. Trotz des mutmaßlichen Gewaltdelikts möchte sie nicht, „dass er bestraft wird“. Die Trennung sei nun aber endgültig. Sie habe den Eindruck, dass er dies verstehe und auch akzeptiere.
Hörte der mutmaßliche Täter Stimmen?
Die in der Wohnung darunter lebende 67-jährige Nachbarin hörte am Morgen den Tumult, „der sich vom Flur bis in die Küche zog“. Sonst hatte sie nie Streitigkeiten der beiden mitbekommen. Sie erwähnte allerdings, dass sie den Angeklagten einmal „vor Verzweiflung heulen“ gehört habe. Die Frau und die Kinder hätten ihn getröstet.
Das Gericht hat zwei weitere Verhandlungstage in der nächsten Woche angesetzt. Am Prozess nehmen auch zwei Sachverständige teil. Einer brachte am ersten Prozesstag ein, der Angeklagte höre Stimmen. „Sie flüstern mir gute und schlechte Sachen ein“, erklärte dieser. Das sei aber, nachdem er in U-Haft medikamentös eingestellt wurde, inzwischen verschwunden.