Bruck plant für die Zukunft: Marktgemeinderat beschließt Obergrenze für Photovoltaik

Mehrere Entscheidungen mit Auswirkungen auf die kommenden Jahre hat der Marktgemeinderat Bruck in seiner jüngsten Sitzung getroffen. Im Mittelpunkt standen der Breitbandausbau, die künftige Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die Förderung wichtiger Wirtschaftswege sowie die geplante Toilettenanlage an der Sandoase.
Den Auftakt machte der Breitbandausbau. Eduard Maier von der Breitbandberatung Bayern GmbH informierte das Gremium über den aktuellen Stand und die bestehenden Fördermöglichkeiten. Nach den derzeit vorliegenden Daten verfügen rund 63 Prozent der Haushalte im Gemeindegebiet über einen gigabitfähigen Anschluss. Förderfähig sind vor allem Anwesen, die weiterhin über Kupferleitungen versorgt werden. Nach ersten Schätzungen könnten noch rund 600 Adressen von einem geförderten Glasfaserausbau profitieren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die notwendigen Vorarbeiten für eine Markterkundung einzuleiten und den Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Hintergrund sind die aktuellen Förderprogramme des Bundes, für die bis Mitte September die Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Selbst bei einer erfolgreichen Förderung wird es allerdings noch mehrere Jahre dauern, bis die ersten Haushalte von einem Ausbau profitieren.
Ausführlich diskutierte das Gremium anschließend über die Zukunft von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Bereits heute befinden sich mehrere Anlagen im Gemeindegebiet in Betrieb oder in Planung. Nach Angaben der Verwaltung summieren sich bestehende Anlagen und bereits gefasste Aufstellungsbeschlüsse auf rund 40 Hektar Fläche.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen auf 45 Hektar begrenzt werden
Während einige Ratsmitglieder eine Begrenzung für notwendig hielten, um den weiteren Flächenverbrauch einzudämmen, verwiesen andere auf die Bedeutung erneuerbarer Energien und die Anforderungen der Energiewende. Nach längerer Diskussion sprach sich die Mehrheit für eine Obergrenze aus. Künftig sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet grundsätzlich auf insgesamt 45 Hektar begrenzt werden. Ausgenommen bleiben privilegierte Agri-PV-Anlagen sowie Rekultivierungsflächen. Der Grundsatzbeschluss wurde gegen zwei Stimmen gefasst.
Direkt im Anschluss befasste sich der Marktgemeinderat mit dem geplanten Solarpark bei Vorderthürn. Das Gremium billigte die Vorentwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde angeregt, die Anlage im weiteren Verfahren stärker einzugrünen.
Wenn wir da heute zustimmen, dann sichern wir uns etwas, was in vier, fünf oder sechs Jahren erst umgesetzt wirdHeike Faltermeier (Bürgermeisterin)
Einstimmig fiel die Entscheidung beim Kernwegenetz der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Schwarzach-Regen aus. Dabei geht es um die langfristige Planung und mögliche Förderung wichtiger Wirtschaftswege. Bürgermeisterin Heike Faltermeier warb dafür, die Fördermöglichkeiten nicht vorschnell aufzugeben. „Wenn wir da heute zustimmen, dann sichern wir uns etwas, was in vier, fünf oder sechs Jahren erst umgesetzt wird“, sagte sie.
In der Diskussion wurde deutlich, dass einzelne Ratsmitglieder die Priorisierung bestimmter Wege kritisch sehen. Gleichzeitig bestand Einigkeit darüber, dass ein Verzicht auf die vorgesehenen Projekte dazu führen könnte, dass Fördermittel an andere Mitgliedskommunen verteilt werden. Der Gemeinderat bestätigte deshalb die vorgesehenen Wegeabschnitte und Finanzbedarfe. Ob die Maßnahmen später tatsächlich umgesetzt werden, muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Neue Ansätze für Toilettenanlage an der Sandoase
Ein weiteres Thema war die seit längerer Zeit diskutierte Toilettenanlage an der Sandoase. Die Verwaltung hatte verschiedene Standorte und Bauvarianten prüfen lassen. Die Vorschläge reichen von einem Anbau an bestehende Gebäude bis hin zu eigenständigen Neubauten beziehungsweise Containerlösungen.
Die Diskussion zeigte schnell, dass die Notwendigkeit zusätzlicher Sanitäranlagen grundsätzlich unstrittig ist. Unterschiedliche Auffassungen gab es dagegen bei Standort und Bauweise. Mehrere Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, die Varianten nochmals vor Ort zu betrachten und die Kosten genauer gegenüberzustellen. Schließlich verständigte sich das Gremium darauf, zunächst den grundsätzlichen Bedarf festzustellen. Der Marktgemeinderat beschloss daher einstimmig die Errichtung einer Toilettenanlage. Über Standort und konkrete Ausführung soll später entschieden werden.
Ohne Gegenstimme stellte der Marktgemeinderat zudem die Jahresrechnung 2024 fest und erteilte der Verwaltung die Entlastung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte zuvor verschiedene Bereiche der Gemeindefinanzen stichprobenartig überprüft. Nach Angaben der Prüfer konnten sämtliche Fragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Beanstandungen ergaben sich nicht.