In der Brutzeit arbeiten Harvester und Rückezug auf dem Buchberg in Cham— Dürfen die das?

Von Johannes Schiedermeier · 12. Juni 2026 um 19:00

Bäume fällen und Büsche roden ist zur Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel rundum verboten. Und dann fahren Harvester und Rückezug in den Wald und: „Baum fällt!“ An den Wegrändern türmt sich das Wirtschaftsholz der Staatsforsten. „Dürfen die das jetzt überhaupt?“, haben mehrere Anlieger am Buchberg in Cham gefragt.

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„Dürfen die“, sagt Annette Scholz. Sie hat im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein Auge auf die Wälder im Landkreis Cham. Und die wachsen immerhin auf 43 Prozent der Fläche von insgesamt 1527 Quadratkilometern. Scholz verweist auf das Forstwirtschafts-Privileg, das gesetzlich eine ganzjährige Waldwirtschaft zulässt.

„Die Staatsforsten wissen genau, was sie dürfen“

„Die Mitarbeiter der Staatsforsten haben praktisch das Gleiche studiert wie wir. Sie arbeiten nur in einem anderen Bereich. Die wissen ganz genau, was sie dürfen, und bei Beschwerden wären wir dann zuständig“, sagt die Bereichsleiterin Forsten am AELF.

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Für Markus Schmidberger, den Geschäftsführer des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz im Zentrum Nößwartling, ist jede Baumfällung zunächst einmal grundsätzlich ein Eingriff in die Natur. Allerdings habe der Landesbund für Vogel- und Naturschutz dazu keine Kampagne gefahren, weil die ganzjährige Waldbewirtschaftung – ähnlich wie auf den Feldern der Landwirtschaft – gesetzlich erlaubt sei. „Wenn der Landwirt im Mai mäht, dann kann das auch die Bodenbrüter treffen“, sagt Schmidberger. Die Bewirtschaftung des Waldes im Winter sei sicher von den Auswirkungen her zu bevorzugen.

Vogelschützer hoffen auf Förster mit einem guten Blick

Ein Förster mit Erfahrung und einem guten Blick für die Gegebenheiten, sei sicherlich in der Lage, bewohnte Bäume zu erkennen und von der Fällung auszunehmen. Selbst im Winter sei eine Störung von Tieren in Ruhephasen oder die Vernichtung von Baumhöhlen nicht auszuschließen.

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Wie also funktioniert das dann, wenn während der Brutzeit schwere Maschinen im Wald arbeiten? Dieser Frage sind wir mit dem Leiter der zuständigen Staatsforsten in Roding, Dominik Schwarz, und der neuen Försterin Katharina Vogl auf dem Buchberg nachgegangen. Das Revier der Försterin umfasst 1800 Hektar. Auf dem Buchberg bewirtschaften die Staatsforsten 120 Hektar davon. Der neueste Eingriff mit Harvester erfolgte auf 20 Hektar. Am Ende lagen 1700 Festmeter Bauholz an den Wegrändern. Kann man bei diesen Mengen tatsächlich auf brütende Vögel achten?

Jeder Baum wird angesehen und markiert

„Genau das mache ich“, sagt die Försterin. Sie geht vor jedem Hieb das betroffene Waldgebiet durch. „Ich markiere jeden Baum, der gefällt werden darf mit roter Farbe. Alles andere bleibt stehen.“ Die Rückegassen sind mit gelben Schrägstrichen abgegrenzt. Biotopbäume tragen eine gelbe Ringelung. Auch Urbäume werden von der Fällung ausgenommen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Überall dort, wo die Sicherheit von Spaziergängern oder dem Waldkindergarten gefährdet ist, wird das Risiko abgewogen. „Dann fällen wir auch mal Bäume, die im Wald stehenbleiben würden“, sagt Dominik Schwarz.

Licht - einziger Werkstoff der Staatsforsten

„Wir wissen genau, was wir wollen“, sagt Schwarz. Gemeinsam mit Försterin Vogl zeigt er eine Verjüngungsfläche. Dort sind junge Tannen, die nicht hochgekommen sind, und eine Lärche, deren Krone keinen Platz hat. Die Försterin hat drei große Fichten markiert, die jetzt weg sind. Eine Lichtung ist entstanden. „Wir haben nur einen Werkstoff, mit dem wir arbeiten können: Licht! Indem wir Bäumen Licht geben, fördern wir ihr Wachstum“, erklärt Schwarz.

Markiert: links Rückegasse, rechts Biotopbaum - Foto: Johannes Schiedermeier

Die beiden erzählen, wie sie ihrem gesetzlichen Auftrag folgen: Staatswald soll nachhaltig und vorbildlich bewirtschaftet werden. „Wir fällen alljährlich weniger Holz als nachwächst“, sagt Schwarz. Woher weiß er das? Der bayerische Staatswald, erklärt der Leiter der Staatsforsten, ist von Hunderten Referenzpunkten durchzogen. In deren Umgriff wird alle zehn Jahre jeder Baum vermessen – Waldinventur nennt man das. „Dadurch wissen wir, was alljährlich im Durchschnitt zuwächst. Und was wir fällen, wissen wir ja sowieso.“ So soll die Balance zwischen Ökologie, Ökonomie und der sozialen Funktion der Wälder gehalten werden.

Der Staatsforst und die Harvester-Rechnung

Regelmäßig kommt es auch zu Diskussionen über die Spuren die Harvester und Rückezug hinterlassen. Schwarz sieht das aus Sicht der Staatsforsten realistisch: „Wir könnten niemals die Mengen an Schadholz bearbeiten. Es gäbe viel mehr verletzte Waldarbeiter und mehr Schäden.“ Mehr Schäden, als ein Harvester in der Rückegasse anrichtet? Man müsste meinen, das geht nicht. Doch Schwarz macht auch hier eine Rechnung auf: „Wir befahren 15 Prozent der Waldfläche. Die anderen 85 Prozent außerhalb der Gassen sind tabu. So wird der Boden geschützt.“ Hinzu komme eine tolle Ökobilanz des Holzes auf dem Bau. „Schützen durch Nutzen“, argumentiert Schwarz.

Der Harvester schafft große Holzmengen sicher aus dem Wald. - Foto: Johannes Schiedermeier