Das lange Nachspiel des Pflegeskandals in Furth im Wald

Der Fall hat in Furth im Wald und im gesamten Landkreis Cham hohe Wellen geschlagen. Der Betreiber von Seniorenwohngemeinschaften und drei seiner Mitarbeiter wurden vergangenes Jahr unter anderem wegen versuchten Mordes zu teils langen Haftstrafen verurteilt und sitzen seither in Haft. Alle vier haben Revision eingelegt. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann viel Zeit ins Land gehen.
Rückblick: Der 40-jährige Betreiber der Einrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und wegen Verabreichung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Verordnung verurteilt.
Bundesgerichtshof prüft auf Rechtsfehler im Urteil
Ihm wird vom Gericht Zeit seines Lebens verboten, im Pflegebereich zu arbeiten. Eine 55-jährige Pflegekraft mit Leitungsfunktion wurde zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Eine 51-jährige Pflegekraft wurde ebenfalls zu sechs Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Ein 30-jähriger ehemaliger Einrichtungsleiter wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Laut Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher von der Staatsanwaltschaft Regensburg haben alle vier Betroffenen Revision eingelegt. Das bedeutet, das Urteil wird dem Bundesgerichtshof (BGH) übermittelt, der es auf Rechtsfehler überprüft. Kommt der BGH zu dem Schluss, dass das Urteil aus seiner Sicht zum Teil oder in Gänze falsch ist, wird neu verhandelt.

Rauscher nennt zwei Beispiele: Zum einen könnte man zu dem Schluss kommen, das Strafmaß sei zu hoch ausgefallen, dann wird nur über diesen Teilbereich neu verhandelt. Sollte man zum anderen in Karlsruhe (Sitz des BGH) zum Schluss kommen, dass versuchter Mord nicht zugrunde gelegt werden könne, dann würde das Verfahren komplett neu aufgerollt. In beiden Fällen werde an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann viel Zeit vergehen.
Rauscher sagt, dass nach dem mündlichen Urteil erst ein schriftliches erstellt wird. Das könne hundert Seiten und mehr haben. So hat sich auch die Ausfertigung dieser schriftlichen Urteile in die Länge gezogen. Laut Raucher wurden sie erst im März diesen Jahres an das BGH weitergeleitet. Dort kann es noch einmal sechs bis 18 Monate dauern, ehe eine Entscheidung fällt. Ergeben sich bei der Überprüfung keine Rechtsfehler, ist das Urteil rechtskräftig.
Gegen sieben Personen wird noch ermittelt
Übrigens: Im Gegensatz zur Revision wird bei einer Berufung der Fall noch einmal neu aufgerollt, inklusive Befragung von Zeugen, Gutachtern und allem was zum Verfahren dazu gehört. Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen gegen sieben weitere Personen, die in den Fall involviert sein könnten. Eine Person werde auch mit einem der getöteten Senioren, wegen denen verhandelt wurde, in Verbindung gebracht. Keine von ihnen befindet sich in Untersuchungshaft.