76-Jähriger verhökert geklautes Bier vom Kuchlbauer in Abensberg: Es geht um 21.800 Euro

Ein bandenmäßig angelegter Bierdiebstahl bei der Brauerei Kuchlbauer in Abensberg (Landkreis Kelheim) beschäftigte eineinhalb Jahre die Gerichte. Vier frühere Mitarbeiter wurden schließlich verurteilt. Nun gab es einen Prozess gegen einen weiteren Beteiligten – er soll 1664 geklaute Bierkisten verkauft haben.
Vier damalige Beschäftigte der Brauerei (drei Lkw-Fahrer und ein Lagerist) hatten sich ab 2019 zu Diebestouren bei ihrem Arbeitgeber zusammengetan. Über Jahre zweigten sie in unterschiedlicher Beteiligung auf Auslieferfahrten von Abensberg nach Regensburg Paletten mit je 40 Bierkästen ab. Dazu luden die Männer aus dem Landkreis Kelheim vor Fahrtantritt jeweils eine Palette mehr in den Lkw, als von der Gastronomie bestellt worden war. Die überzählige Palette wurde bei einem Zwischenstopp auf der Tour in einem angemieteten Container bei Saal a. d. Donau zwischengelagert.
Aus diesem Depot holten sie das Bier zur eigenen Verwendung sowie zum Weiterverkauf ab. Von 7240 gestohlenen Getränkekisten in den Jahren 2019 bis 2022 im Gegenwert von knapp 100.000 Euro war seitens der Staatsanwaltschaft die Rede. In zwei Prozessen, zunächst am Amtsgericht Kelheim und in einem Berufungsverfahren am Landgericht Regensburg, wurden die Causa aufgearbeitet.
Zeugin im ersten Prozess gibt Hinweis auf Mittäter
Letztlich wurden alle vier Angeklagten im Alter von 52 bis 66 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Da alle geständig waren, wurden die Haftstrafen, die bis zu einem Jahr und acht Monaten reichten, zur Bewährung ausgesetzt. In der Aufarbeitung ging es auch um die Frage, welcher Täter an wie vielen Diebestouren beteiligt war. Bei einem Angeklagten kam man nur auf fünf Fälle, bei einem anderen wiederum auf 79.
Schon im ersten Prozess legte die Aussage einer Zeugin nahe, dass es noch einen fünften Beteiligten gab. Ihn soll der Lagerist mit geklauten Bierkisten beliefert haben, die dieser weiterverkaufte. Das eingenommene Geld sei „in der Küche in einen Pott gegeben und später aufgeteilt“ worden, gab die Frau an.
Jetzt klagte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht in Kelheim einen 76-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Hehlerei an. Zweimal wöchentlich habe ihm der Lagerist in den Jahren 2019 und 2020 acht bis 14 Bierkisten vorbei gebracht. Die Anklagebehörde kam auf 1664 Bierkästen zu je zehn Euro Nettopreis. Einschließlich des Pfands wurde ein Gegenwert von 21.800 Euro errechnet.
Der Angeklagte aus dem Landkreis Kelheim, der selbst früher Mitarbeiter der Brauerei war, habe gewusst, dass es sich um Diebesgut handelt. Er veräußerte die Bierkisten für 10,50 bis 11 Euro an verschiedene Personen. Die Einnahmen habe er dem Lageristen übergeben. Er selbst erhielt von diesem dafür im Gegenzug acht Kästen pro Monat, was laut Staatsanwaltschaft über die zwei Jahre in Summe einen Gegenwert von 2500 Euro darstellte. Dies sei „eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang und Dauer“ gewesen, so der Vorwurf.
Geständnis bewahrt den Rentner vor einer Haft
Auf gewerbsmäßige Hehlerei mit der Absicht, „sich oder einen Dritten zu bereichern“, so das Strafgesetzbuch, stehen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Doch der 76-Jährige entging dem Gefängnis. Ausschlaggebend dafür war ein Geständnis des Angeklagten. Worauf es eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft gab. Damit verkürzte sich auch der Prozess. Als Zeugin wurde die polizeiliche Sachbearbeiterin vernommen, zudem wurden Aktenunterlagen im Selbstleseverfahren behandelt.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wird auf Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil rechtskräftig.