„Verbrennt sie alle“: Hass-Posts gegen LGBTQ-Community vor dem Amtsgericht Neumarkt

„Da muss man schon einen besonderen Hass in sich haben“, kommentierte Staatsanwalt Weichselbaum das, was ein junger Mann vergangenes Jahr über Menschen der LGBTQ-Community öffentlich ins Internet gestellt hatte. Sie seien alle geisteskrank und man solle sie verbrennen, gehört zu den strafbaren Aussagen des 22-Jährigen. Nun stand er wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Neumarkt.
Was bringt einen jungen Mann aus dem Landkreis Neumarkt dazu, solche Gewaltfantasien für jedermann lesbar im Internet zu veröffentlichen? Das hatte der Staatsanwalt gerne vom Angeklagten selbst gehört, doch nach dessen kleinlautem „Weiß nicht“ bügelte seine Verteidigerin Dagmar Cicotti weiteres Nachhaken in diese Richtung ab.
Dass es die Taten wirklich gegeben hat und die strafbaren Texte auch der 22-Jährige verfasst hat, bestritten er und seine Verteidigerin von Beginn an nicht. Um zwei Fälle ging es, beide spielen sich im Sozialen Netzwerk Threads ab, einem X-Konkurrenten. Im März 2025 hatte der Angeklagte unter seinem Klarnamen öffentlich in einem Kommentar seinen Hass über die queere Community ausgeschüttet. Auf Englisch hatte er in einem längeren Text gehetzt, Menschen mit queerer Einstellung die Lebensberechtigung abgesprochen und schließlich dazu aufgerufen: „Burn them all“, also „Verbrennt sie alle.“
Im Juni 2025 geriet er mit einem anderen Threads-Nutzer in eine Diskussion über die Frage, ob Kinder in der Schule über queere Sexualität aufgeklärt werden sollten. Darin diffamierte er die Menschen der LGBTQ-Szene unter anderem als pädophil und geisteskrank. Sein Chatpartner, den der Angeklagte im echten Leben nicht kannte, ließ sich das nicht gefallen, sondern erstattete Anzeige.
Strafbefehl sah zunächst hohe Geldstrafe vor
So kam es zur Anzeige wegen Volksverhetzung sowie Belohnung und Billigung von Straftaten. Das Gericht hatte die Sache ursprünglich mit einem Strafbefehl erledigen wollen. 11.700 Euro hätte der Angeklagte demnach zahlen sollen, verteilt auf 130 Tagessätze, und wäre vorbestraft gewesen.
Das wollten er und seine Verteidigerin unbedingt verhindern und hatten sich daher schon vor der Verhandlung ins Zeug gelegt. Nicht nur um eine Entschuldigung und den Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs mit dem Chatpartner habe er sich bemüht, sondern online auch einen freiwilligen Sensibilisierungs- und Aufklärungsworkshop samt Zertifikat absolviert, trug die Verteidigerin mehrfach vor. Ein solches Bemühen nach einer Tat sei für sie alles andere als gewöhnlich, betonte sie, und müsse honoriert werden. Sie erklärte, die Tragweite seines Handelns sei dem Angeklagten nicht bewusst gewesen. Und: „Es ist gefährlich, wenn man zu Hause allein am Computer sitzt und sich in eine solche Diskussion hineinziehen lässt.“ Als Entschuldigung wollte sie das aber nicht verstanden wissen, nur als Erklärung.
Vorstrafe bleibt dem Angeklagten nicht erspart
Staatsanwalt Weichselbaum beeindruckte all das wenig. Er beharrte auf dem Strafmaß des Strafbefehls. Richterin Lisa Hörmann dagegen nahm dem Angeklagten die Reue ab. Das Gesetz machte es ihr aber unmöglich, die Geldstrafe unter die Schwelle von 90 Tagessätzen zu drücken, über der ein Verurteilter als vorbestraft gilt. Am Ende wurden es 100 Tagessätze zu je 72 Euro, also 7200 Euro. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.