Unversicherter E-Scooter mit falschem Kennzeichen: Fahrer vor Neumarkter Amtsgericht

Im Mai 2025 stoppten Polizisten einen E-Scooter-Fahrer in einem Neumarkter Park, weil an seinem Fahrzeug ein fehlerhaftes Versicherungskennzeichen angebracht war. Dadurch bestand kein gültiger Versicherungsschutz für den Roller. Den Mann überraschte die Situation und wies vor dem Neumarkter Amtsgericht jegliche Schuld von sich.
Der Vorwurf gegen den Mann lautete, er habe Haftpflichtversicherungsschutz vortäuschen wollen. „Ich stehe dazu, wenn ich Mist baue, aber in diesem Fall habe ich nichts Falsches getan“, äußere sich der Angeklagte im Prozess. Der Fehler habe bei der Versicherung gelegen. Diese habe die falschen Kennzeichen auf den Roller zugelassen.
Der 29-Jährige könne außerdem nicht nachvollziehen, warum er zum Prozess geladen und die Anzeige erhalten habe. Der Roller sei auf seine Freundin zugelassen. Bis heute habe sie den Roller von der Polizei nicht zurück erhalten.
Fehler mittlerweile von Versicherung korrigiert
Richterin Lisa Hörmann hatte bereits Auskunft bei der Versicherung eingeholt und legte das Schreiben im Prozess vor. Darin hieß es, es sei Pflicht des Käufers, die Versicherungsunterlagen zu überprüfen. Beim Kauf müsse ein QR-Code gescannt werden, bei dem die Daten des Rollers angegeben werden müssen. Auf Grundlage der Daten würden anschließend die Nummernschilder bestellt. Diese Daten habe die Kundin beim Kauf falsch eingegeben. Mittlerweile sei der Fehler korrigiert.
„Wir haben die Daten gar nicht selbst eingegeben. Die Schuld kann also nicht bei uns liegen“, verteidigte sich der Angeklagte. Da die Mutter seiner Freundin im Elektromarkt arbeitete, habe diese sich um alles gekümmert.
„Die Situation ist sehr verworren“, bemerkte Richterin Hörmann. Aufgrund mangelnder Beweise und Zeugenaussagen, stellte sie das Verfahren ein. Mit den Worten „Ich hoffe, sie bekommen den Roller bald zurück“ endete der Gerichtsprozess.