Beinahe Frontal-Crash bei Dietfurt: 8000 Euro Schaden und ein Jahr Fahrverbot für Fahrer

Als im Dezember 2025 einem Mann beim Überholen bei Dietfurt ein Auto entgegenkommt, bleibt ihm nur, noch weiter nach links auszuweichen. So vermied er zwar einen Frontalzusammenstoß – aber es entstand ein Schaden in Höhe von 8000 Euro. Und er muss wegen seines riskanten Fahrmanövers ein Jahr seinen Führerschein abgeben. Dagegen hatte der 67-Jährige vor dem Neumarkter Amtsgericht Einspruch erhoben.
Der Mann aus dem Landkreis war auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle als Qualitätsingenieur nach München, als er um kurz vor sechs auf der Landstraße bei Dietfurt hinter einem Sattelschlepper fuhr. Da die Straße nur jeweils einen Fahrstreifen für beide Richtungen bietet, wechselte der Angeklagte zum Überholen auf die Gegenfahrbahn.
„Plötzlich sind vor mir mit sehr schnellem Tempo zwei Lichter aufgetaucht“, schilderte der 67-Jährige im Prozess. Daraufhin habe er keine andere Wahl gehabt, als nach links auszuweichen. Dabei fuhr er gegen ein Bushaltestellenschild, demolierte einen Hydrantendeckel und beschädigte einen Gartenzaun.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Denn die Sicht sei stark eingeschränkt gewesen, es sei noch dunkel gewesen und habe leichten Nebel gegeben.
Rechtsanwalt hält Urteil des Neumarkter Amtsgerichts für unangemessen
Verteidiger Christopher Lihl sah das anders: Die Situation sei sehr wohl zum Überholen geeignet gewesen. Laut eigener Aussage hat sein Mandant auf gerader Strecke überholt. Die Straße habe erst nach etwa 400 Metern eine Rechtskurve beschrieben. Der BMW seines Mandanten habe ausreichend PS gehabt, um zügig zu überholen. Außerdem sei niemandem etwas passiert.
Aus diesem Grund hielt er die Fahrsperre von einem Jahr für deutlich zu lange. „Wir wollen nicht bestreiten, dass es ein Fehler war, aber mein Mandant ist nicht völlig rücksichtslos gefahren.“
Und auch der 67-Jährige entschuldigte sich im Prozess: „Ich habe die Situation falsch eingeschätzt. Das tut mir wirklich leid, leider kann ich es aber nicht rückgängig machen.“
Neumarkter Amtsrichter begründet sein Urteil
Doch auch das halbstündige Rechtsgespräch zwischen Rechtsanwalt Lihl und Richter Benedikt Niedermayer konnte nichts an der Fahrsperre für den Angeklagten ändern. „Ich hatte keinen Spielraum für eine mildere Strafe“, erklärte Niedermayer.
Falsches Überholen werde in der Straßenverkehrsordnung hart bestraft. Auch in diesem Fall sei eine Gefährdung beim Überholen nicht vollständig auszuschließen gewesen. Zusätzlich hätten gleich mehrere Faktoren die Sicht des Fahrers stark eingeschränkt: der vorausfahrende Sattelschlepper, die Dunkelheit sowie eine Kurve. Damit seien alle Kriterien für eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben.
Dennoch zeigte sich Niedermayer verständnisvoll: „Dass das nervig ist, hinter einem so langsamen Lastwagen herzufahren, steht außer Frage. Ich sage nicht, dass mir das nicht auch passieren könnte.“ Am Fahrverbot und den 50 Tagessätzen à 50 Euro, also 2500 Euro, sei trotzdem nichts zu ändern. Der Kläger nahm seinen Einspruch daraufhin zurück, auch wenn Lihl beharrte: „Verstehen können wir die harte Strafe trotzdem nicht.“