Nach Fahrt gegen Baum: Auseinandersetzung im Krankenwagen vor Amtsgericht Neumarkt

Von Nico Hilscher · 26. Mai 2026 um 17:00

Eine Irrfahrt unter Alkohol endete an einem Baum. Was nach dem Unfall geschah, sorgte vor dem Amtsgericht in Neumarkt für Diskussionen. Während die Angeklagte von einer traumatischen Behandlung gegen ihren Willen sprach, schilderten Polizeibeamte massiven Widerstand.

„Ich war nicht dabei“, fasste Richter Marcel Dumke das Dilemma bei der Urteilsverkündung zusammen. Die 53-Jährige brach bei ihren Schlussworten in Tränen aus, ihre Darstellung ließ sich jedoch nicht beweisen.

Der eigentliche Unfallhergang galt als geklärt: Die Frau war mit rund 1,7 Promille in Sulzkirchen Schlangenlinien gefahren, hatte zwei Verkehrsschilder gerammt und ihre Fahrt fortgesetzt. Wenig später endete sie an einem Baum bei Mühlhausen. Ihr verlorenes Nummernschild erleichterte die Identifizierung. Sie gestand und entschuldigte sich.

Feuerwehrmänner und Sanitäter wollten Frau beruhigen

Im Mittelpunkt der weiteren Im Mittelpunkt der Verhandlung stand der Einsatz nach dem Unfall. Nach Angaben der Einsatzkräfte habe sich die Frau im Krankenwagen hysterisch verhalten. Ein Feuerwehrmann, der zur Beruhigung anwesend war, schilderte, dass er und seine Kollegen im engen Wagen beschimpft worden seien. Die Angeklagte habe ihnen panisch unterstellt, ihr etwas anzutun. Die Einsatzkräfte beruhigten sie, sie entschuldigte sich wenig später.

Als die Polizei eintraf, war die Frau zunächst ruhig. Als die Rede vom Transport ins Krankenhaus nach Neumarkt war, habe sie sich abgeschnallt und versucht, die Tür des Krankenwagens zu öffnen. Ein Beamter habe sie an der Hand festgehalten, konnte dies aber nicht verhindern.

Draußen brachten PolizeibeaDraußen brachten Polizeibeamte die Frau zu Boden. Dabei erlitten sowohl die Angeklagte als auch die Beamten leichte Verletzungen. Ihre Platzwunde am Kopf habe erneut geblutet, die Polizisten trugen Schürfwunden davon. Zudem soll die 53-Jährige einen hinzugekommenen Feuerwehrmann getreten haben.

Da sich die Frau nach Einschätzung des Gerichts vor allem gegen die Beamten gewehrt habe und der Feuerwehrmann nicht dienstlich eingesetzt gewesen sei, wurde der Vorwurf des tätlichen Angriffs fallengelassen. Stattdessen ging es letztlich um fahrlässige Körperverletzung im Zuge von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Angeklagte konnte sich nach Unfall selbst aus dem Auto befreien

Die Angeklagte schilderte die Situation dagegen völlig anders. Unter Tränen erklärte sie, ihr „Nein“ sei nicht akzeptiert worden. Sie habe sich selbstständig aus dem Auto befreien können und verstand nicht, warum sie eine betäubende Spritze erhalten sollte. Das habe sie in Panik versetzt. Von den Beamten habe sie sich nicht ernst genommen gefühlt. Als sie am nächsten Morgen mit zerrissener Kleidung und Windel aufwachte, habe sie bis heute belastet, wie auch ihr Anwalt betonte.

Die Angeklagte wurde verurteilt, da sie sich widersetzt habe, fahrlässige unter Alkohol gefahren ist und sich vom Unfallort entfernte. Staatsanwalt Michael Deinhard forderte 150 Tagessätze zu je 50 Euro. Richter Dumke verhängte 130 Tagessätze. Zudem muss die Frau den Führerschein weitere acht Monate abgeben. Ihr Anwalt sprach von einer zusätzlichen privaten Belastung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.