Nach Joint auf Neumarkter Volksfestplatz: Fahranfänger verursacht Unfall

Mit dem Mercedes eines Freundes wollte ein junger Mann seinen Mitfahrern imponieren, unterschätzte jedoch die Beschleunigung und brachte andere in Gefahr. Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.
Angeklagt war er wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Für Richter Marcel Dumke stand fest: „Imponiergehabe und Selbstüberschätzung.“
Am Tattag war der damals 18-Jährige mit zwei Bekannten unterwegs, einen davon hatte er erst wenige Stunden vorher kennengelernt. Am Volksfestplatz rauchte die Gruppe einen Joint. Er habe den Parkplatz für leer gehalten und niemanden gefährden wollen, sagte er vor Gericht. Der Richter entgegnete: „Aber Sie wussten, dass dort in der Nähe eine Veranstaltung ist“, da er einen der Begleiter dorthin fahren sollte – die Unfallgefahr sei deutlich erhöht gewesen.
Mit etwa 30 bis 40 km/h – möglicherweise auch schneller – fuhr er über das Gelände. Als er ein anderes Fahrzeug bemerkte, leitete er eine Vollbremsung ein, doch es kam zur Kollision: Er nahm einer Frau, die auf die Woffenbacher Straße einfahren wollte, die Vorfahrt.
Die Folgen waren erheblich: Rund 10.000 Euro Schaden am Mercedes, etwa 40.000 Euro am anderen Fahrzeug. Die zwei Insassen des VW Tiguan wurden verletzt, eine Frau erlitt eine Halswirbelsäulenprellung, ihr Sohn ebenfalls Prellungen. Dass es nicht schlimmer ausging, wertete das Gericht als „pures Glück“.
Angeklagter kümmerte sich nach der Tat um Wiedergutmachung
Vor dem Richter zeigte sich der Angeklagte geständig und reuig. Die Tat tue ihm „furchtbar leid“. Er habe sich bemüht, den Schaden zu regulieren. Zudem habe er eine Schuldanerkenntnis abgegeben und Ratenzahlungen organisiert. Mit der geschädigten Familie einigte er sich auf 500 Euro Schmerzensgeld für den Jungen.
Zudem habe er Drogenscreenings begonnen und sei bereit, Suchtberatung in Anspruch zu nehmen. Seine Ausbildung brach er ab, unter anderem, um Geld für den Schaden aufzubringen, aber auch wegen fehlender Mobilität ohne Führerschein.
Die Staatsanwaltschaft forderte, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 65 Euro sowie eine weitere Sperre des Führerscheins von sechs Monaten. Die Verteidigung plädierte hingegen für Jugendstrafrecht und verwies auf jugendtypisches Verhalten wie Übermut und Gruppendruck.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Richter Dumke sah vor allem „Imponiergehabe und Selbstüberschätzung“ als entscheidend an. Er betonte jedoch auch, dass der Angeklagte „pures Glück“ gehabt habe.
Das Urteil des Amtsgericht lautet: eine Woche Arrest, Verkehrsunterricht und verpflichtende Suchtberatung mit regelmäßigen Drogenscreenings. Die Fahrerlaubnis bleibt für mindestens sechs weitere Monate entzogen. Werden die Auflagen nicht erfüllt, drohen weitere Konsequenzen.