Amtsgericht Neumarkt verurteilt 36-Jährigen zu zehn Monaten Haftstrafe

Von Heike Regnet · 19. März 2026 um 17:00

15 Einträge im Bundeszentralregister seit 2006 hat ein 36-Jähriger zu verzeichnen. Am Donnerstag musste sich der Mann erneut vor Gericht verantworten – diesmal wegen Diebstahls und Beleidigung in zwei Fällen. Laut Urteil des Amtsgerichts Neumarkt muss der Mann deshalb ins Gefängnis. Doch seine Verteidigerin will in Berufung gehen.

Auch wenn Pflichtverteidigerin Nicole Obert versuchte, Richter Marcel Dumke davon zu überzeugen, dass ihr Mandant nun auf einem guten Weg sei, muss der Mann laut Urteil ins Gefängnis.

Zur Last gelegt wurde dem Angeklagten, im Juli einen Geldbeutel mit 500 Euro und verschiedenen Karten gestohlen zu haben. Knapp ein halbes Jahr zuvor soll er seine Exfrau und deren Freundin bei einem Videoanrufen „Huren“ genannt haben, im September schrieb er einer Bekannten in einem sozialen Netzwerk, sie sei „eine eklig, dreckige Miststückfotze und kleine Nutte“.

Hure oder dummes Huhn genannt?

Zurück zum Geldbeutel: Der Diebstahl sei zutreffend, sagte Obert. Allerdings sei der Schaden inzwischen gutgemacht worden. Der Bestohlene habe die Anzeige zurückgezogen. Bei der Beleidigung über Facebook sei der Angeklagte in Rage gewesen. Allerdings bestritt er die Beleidigung gegenüber seiner Ex-Frau und deren Freundin. Er habe albanisch gesprochen. Hier klängen die Wörter für Hure, dumme Hühner und Hund ziemlich ähnlich. Er habe „dumme Hühner“ gesagt.

Zur Beleidigung gab es aus seiner Sicht eine Vorgeschichte. So habe die von ihm Beleidigte in jener Nacht, als er bei einer Freundin übernachtete, einfach seine Sachen weggeräumt. Darunter seien auch einige alte Münzen gewesen. Seinem Ärger machte er dann über Facebook Luft. Heute tue ihm das alles leid.

Die Tochter des Angeklagten sei vergewaltigt worden

Da er während aller Taten auf Bewährung war, erläuterte Obert den Hintergrund. So habe ihr Mandant, der drogenabhängig ist, nach der letzten Verurteilung eine Drogentherapie machen wollen. Er hatte laut Verteidigerin sogar schon einen Therapieplatz, als sich in der Familie die Ereignisse überschlugen. Die Tochter sei vergewaltigt, der Täter sei inzwischen verurteilt worden. Es seien anstrengende Monate gewesen, jetzt sei Ruhe eingekehrt.

Inzwischen lebt der Angeklagte in einer Notunterkunft in Regensburg. Seinen Drogenkonsum habe er zwar noch nicht im Griff, warte aber auf einen Therapieplatz. Nötige Anträge zu Arbeitslosengeld werden mit Unterstützung eines Mitarbeiters der Caritas nun gestellt. Zudem sei er regelmäßig bei der Suchtberatung. Nächster Schritt sei die Schuldnerberatung, denn bis heute habe der Angeklagte aus einer einstigen Selbständigkeit rund 100 000 Euro Schulden.

Ex-Frau sagte vor Amtsgericht Neumarkt nicht aus

Keine Aussage wollte die Ex-Frau machen. Die Freundin hingegen erklärte, dass sie der Angeklagte schon häufig beleidigt habe. Diesmal habe er „Huren“ gesagt. Richter Dumke verwies auf die Aussage, die die Zeugin bei der Polizei gemacht hatte. Damals habe sie erklärt, er hätte sie „dumme Hühner“ genannt. Da sich die beleidigenden Wörter in albanischer Sprache sehr ähnlich sind, wurde dieses Verfahren eingestellt. Diebstahl und die zweite Beleidigung jedoch standen nach wie vor im Raum.

Von Diebstahl über gefährliche Körperverletzung bis hin zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz reichte die Palette der 15 Vorstrafen. Zudem hatte der Angeklagte seit dem letzten Urteil Ende 2024 noch eine Zahlung von 365 Euro offen. All das fiel für ihn nun negativ ins Gewicht.

Vonseiten der Staatsanwaltschaft konnte daher keine positive Sozialprognose gesehen werden. Ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete der Antrag. Verteidigerin Obert verwies darauf, dass ihr Mandant im vergangenen Jahr wegen der starken familiären Belastungen extremst angeschlagen gewesen sei.

Angeklagter hat 100.000 Euro Schulden

Zehn Monate ohne Bewährung plus Verfahrenskosten lautete das Urteil. Zu viel Negatives sprach zulasten des Angeklagten: Aktuell sei er ohne festen Wohnsitz, seine Sucht unbehandelt, eine Arbeitsstelle in weiter Ferne und er habe 100.000 Euro Schulden. „Sie haben einen steinigen Weg vor sich. Ich wünsche ihnen die nötige Energie“, gab Richter Dumke dem Angeklagten mit auf den Weg, während die Verteidigerin ankündigte, in die nächste Instanz zu gehen.