Rauschfahrt in Mühlhausen: Unfall im Gartenzaun endet vor Neumarkter Gericht

Schreie in der Nacht, ein Auto im Gartenzaun und der Konsum von Kokain – was nach einem Hollywoodstreifen klingt, ereignete sich im April vergangenen Jahres in Mühlhausen. Eine damals 20-Jährige musste sich nun vor dem Neumarkter Amtsgericht verantworten, weil sie nicht fahrtauglich gewesen sein soll.
Ein „selbstverschuldetes Elend“ nannte Richter Dumke die Geschehnisse bei der Urteilsverkündung. Die Angeklagte machte sich schuldig, da sie fahrlässig, – und unter dem Einfluss berauschender Mittel – Auto fuhr.
In einer April-Nacht konsumierte die junge Frau Alkohol und Kokain. Dennoch setzte sie sich ans Steuer.
Gegen 6 Uhr morgens endete die Fahrt abrupt in einem Waldweg in Mühlhausen und einer Kollision mit einem Gartenzaun. Der Schaden betrug rund 2500 Euro. Die Familie beglich den Betrag bereits.
Die Angeklagte war mit einer 17-jährigen Freundin unterwegs, die aufgrund ihres Alters nicht fahren durfte. Das Auto habe man nicht auf einem Supermarktparkplatz stehen lassen wollen, erklärte die Angeklagte. Nach einem spontanen Richtungswechsel kam es schließlich zum Unfall.
Anschließend wartete sie etwa eine halbe Stunde, verständigte jedoch aus Angst nicht die Polizei. Nach eigenen Angaben versuchte sie stattdessen, am Wohnhaus zu klingeln. Die Polizei war derweil wegen gemeldeter Hilfeschreie alarmiert worden und fand einen offenen, verunfallten Audi A3. Über den Fahrzeughalter wurde schließlich die Angeklagte ermittelt.
Angeklagte zeigte nach Unfall kaum Anzeichen von Alkoholkonsum
Vor Gericht schilderte ein Polizeibeamter deutlichen Alkoholgeruch, jedoch keine auffälligen Ausfallerscheinungen. „Über den gemessenen Wert waren wir eher erschrocken“, sagte er.
Eine Gutachterin ordnete den Zustand der Angeklagten als Folge von Mischkonsum ein: In der abklingenden Kokainphase könne es zu depressiver Verstimmung und Panik kommen – mit entsprechenden Ausfallerscheinungen und eingeschränkter Wahrnehmung im Straßenverkehr.
Staatsanwalt Deinhard sprach sich gegen die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Verkehrsdelikte würden in der Regel nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt. Deinhard betonte, sie könne froh sein, dass sich zum Unfallzeitpunkt keine Menschen im Garten befanden und die Beifahrerin unverletzt geblieben sei. Dieser Einschätzung folgte das Gericht, obwohl die Verteidigung auf Jugendstrafrecht und Sozialstunden plädiert hatte.
Die Angeklagte wurde zu 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Ihr Führerschein ist seit April 2025 sichergestellt; nach drei Monaten kann sie ihn erneut beantragen – „Das wird nun nicht einfach für sie werden“, so Dumke.