Schädelbasisbruch nach Unfall: Warum der Verursacher trotzdem freigesprochen wird

Von Sophie Knorr · 13. Mai 2026 um 15:46

Im August vergangenen Jahres kollidierte ein 38-jähriger Autofahrer mit einem 50-jährigen Pedelec-Fahrer in Neumarkt, als er rechts auf einen Parkplatz abbiegen wollte. Der Fahrradfahrer erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Nun musste sich der Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

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Es sei ein heißer Sommertag gewesen, als der Familienvater mit seinen Kindern auf der Pelchenhofener Straße in Neumarkt fuhr, um mit ihnen die Hüpfburgenwelt zu besuchen.

Der Radfahrer hatte geplant, mit seinem E-Bike zu einer Eisdiele in Neumarkt zu radeln. An diesem Tag hatte er sich gegen einen Radhelm entschieden. Diese Entscheidung hatte schwerwiegende Folgen, als er frontal mit dem Wagen zusammenstieß: Der 50-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Unter anderem ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma mit Gehirnblutungen, Brüche des Nasenbeins, der Augenhöhle und einen Schädelbasisbruch sowie eine halbseitige Gesichtslähmung.

„Ich habe den Fahrradfahrer beim Abbiegen überhaupt nicht wahrgenommen“, schilderte der Angeklagte vor Gericht. An der Kreuzung habe es zahlreiche Bäume und Sträucher gegeben, die die Sicht stark beeinträchtigten. Er betonte, sich beim Abbiegen deshalb vorsichtig in die Straße getastet zu haben. Als sich der Unfall ereignete, sei das Auto bereits zum Stehen gekommen. Anschließend habe er sofort Erste Hilfe geleistet und den Notruf verständigt.

Viele Ärzte haben mir bestätigt, dass ich großes Glück hatte, dass ich nicht gestorben bin.der 50-jährige Radfahrer

Der geschädigte Radfahrer habe keinerlei Erinnerungen an den Unfall. „Meine nächste Erinnerung ist, als ich auf der Intensivstation aufgewacht bin“, sagte er im Prozess. Im Krankenhaus habe man ihm erklärt, was passiert sei. „Viele Ärzte haben mir bestätigt, dass ich großes Glück hatte, dass ich nicht gestorben bin“, sagte er und brach in Tränen aus.

Mittlerweile seien seine Verletzungen weitgehend verheilt, seit November arbeitet er wieder. Der Vorfall belaste ihn aber nach wie vor.

Ein Sachverständiger konstruierte den Unfall digital und bestätigte, dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls bereits stand. Die Stelle sei sehr unübersichtlich und der Unfall daher unvermeidbar gewesen. Beim Urteil war man sich deshalb einig: Der Angeklagte habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt und wurde von Amtsrichter Marcel Dumke freigesprochen.