Auf dem Campingplatz am Murner See bei Wackersdorf ist ein Biergarten geplant

Es gleicht einer unendlichen Geschichte: Der Gemeinderat muss sich seit über zwei Jahren mit der Errichtung eines Biergartens auf dem Gelände des Campingplatzes am Murner See beschäftigen. Nach Abwägung der amtlichen Stellungnahmen und privater Einwendungen erfolgt nun bereits die dritte öffentliche Auslegung für die 18. Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Oberpfälzer Seeplatte.
Zu Beginn der ersten Arbeitssitzung gedachte der Gemeinderat des kürzlich verstorbenen ehemaligen Bauhofleiters Hans Spandl. Bürgermeister Thomas Falter (CSU) würdigte die Leistung des Verstorbenen, der 25 Jahre lang den kommunalen Bauhof geleitet hat.
Schall- und Lärmschutz bleiben weiterhin ein Thema
Bereits im Februar 2024 hatte laut Falter der Gemeinderat die Errichtung eines Biergartens beschlossen und die Verwaltung angewiesen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden durchzuführen. Im Februar 2025 erfolgte die Abwägung der Stellungnahmen und Einwendungen, und das Planungsbüro nahm die Änderungen in den Entwurf auf. Danach habe das Gremium die zweite Auslegung beschlossen, die im April und Mai 2025 erfolgt sei. Zwischenzeitlich sei vom Campingplatzbetreiber das Planungsbüro gewechselt worden.
Klaus-Peter Fels, Geschäftsführer der ibw Ingenieurberatung Weiden UG, erläuterte dem Gemeinderat nun die zahlreichen Stellungnahmen und Einwendungen der zweiten Auslegung im Detail. Fels informierte über die Inhalte der Stellungnahmen von neun Behörden oder Träger öffentlicher Belange sowie der fünf privaten Einwendungen. Bei Letzteren ging es vor allem um die Erneuerung der Einwendungen, den Schall- und Lärmschutz sowie offene Feuerstellen.
Nachdem bereits in den ersten beiden Abwägungen entsprechende Änderungen vorgenommen wurden, musste der Bebauungsplan in großen Teilen nicht mehr geändert werden. So wurde aus einem geplanten Musikpavillon nun ein Unterstand, sagte Fels.
Zustimmung für die dritte Auslegung
Bürgermeister Falter ergänzte vorab, dass nach geltendem Recht der Entwurf eines Bauleitplans erneut ausgelegt werden müsse, wenn dieser geändert wurde. Der Gemeinderat beschloss die Abwägung der einzelnen Einwendungen, billigte den neuen Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans und stimmte der dritten Auslegung zu.
Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Falter erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung bei solchen Änderungen grundsätzlich nur zweimal. Nachdem aber das Planungsbüro gewechselt worden sei, habe man diese dritte Abwägung und die anschließende Auslegung durchgeführt. Sollten sich dabei gravierende Änderungen ergeben, könnte dies zu einer vierten Auslegung führen, was aber eher unwahrscheinlich sei.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurden die beantragten Befreiungen für ein geplantes Einfamilienhaus mit Doppelgarage im alten Baugebiet in Meldau „Am Kirchsteig“ einstimmig gebilligt, nachdem der Bauwerber anstelle eines zuerst beantragten Walmdachs nun ein Satteldach mit flacher Dachneigung errichten wird.
Bürgermeister Falter informierte über Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltung. Dabei ging es um die Vergabe von Lüftungsarbeiten in Schule und Sporthalle und Tiefbauarbeiten bei der Sanierung der Rauberweiherhauser Straße, die an das Bauunternehmen Dankerl in Cham vergeben wurden.
LED-Vorhaben am Sportplatz verschiebt sich
Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik am Sportplatz sei auf das Jahr 2027 verschoben worden, da es derzeit einen Förderstopp des Freistaats für solche Vorhaben gebe. Die Sanierung der Rauberweiherhauser Straße werde am 15. Juni beginnen und dauere voraussichtlich vier Monate, so der Bürgermeister.
Falter informierte zudem über Sitzungstermine des Gemeinderats und die für 1. Oktober in Heselbach und 6. Oktober in Wackersdorf geplanten Bürgerversammlungen. Aufgrund zahlreicher Beschwerden wegen Schmierereien angeblicher Jahn-Fans werde man dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der Bürgermeister abschließend.