Zu viele tote Kühe? Landwirt muss sich vor Neumarkter Amtsgericht verantworten

Mit einem Fall von Tierschutz musste sich das Neumarkter Amtsgericht beschäftigen. Das Veterinäramt hatte bei einem 60-jährigen Landwirt aus dem Landkreis eine ungewöhnlich hohe Sterberate von Rindern innerhalb eines Jahres festgestellt – darum erteilte es einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1000 Euro. Der Landwirt legte Einspruch ein und landete darum vor dem Amtsgericht.
Im Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 starben zwei Jungtiere und drei Kühe auf dem Hof des Landwirts. Fünf tote Rinder innerhalb eines Jahres seien nach Auffassung des Veterinäramts ungewöhnlich viele, hieß es vor Gericht. Um die Gründe für die hohe Sterberate zu ermitteln, hatte das Amt dem Tierhalter im vergangenen Jahr einen Fragebogen zugesendet. Auf diesem sollte der Landwirt die Gründe und vorherige tierärztliche Untersuchungen angeben. Das geschah aber nicht so, wie es sich das Amt vorgestellt hatte – im Prozess warf eine Tierärztin als Vertreterin des Veterinäramts dem Landwirt fehlerhafte Angaben vor.
Unter anderem fiel auf, dass der Tierarzt eine der Kühe nie untersuchen lassen hatte. Bei einem der Jungtiere hatte laut Fragebogen eine Übersäuerung des Magens zum Tode geführt – so zumindest hatte es der Landwirt angegeben. Diese Todesursache sei bei einem Tier diesen Alters aber unwahrscheinlich, räumte eine als Zeugin geladene Vertreterin des Veterinäramts ein.
Landwirt ist sich keiner Schuld bewusst
Zusätzlich gab der Landwirt an, dass er zwei der verstorbenen Kühe morgens tot aufgefunden habe, nachdem sie am vorherigen Abend gemolken worden seien. „Nur gesunde Tiere können gemolken werden. Daher ist es unglaubwürdig, dass eine Kuh nach dem Melken am nächsten Tag plötzlich tot ist“, merkte die Tierärztin an. Zusätzlich sei ein plötzliches Versterben von ausgewachsenen Kühen ungewöhnlich. Er habe die Tiere auf dem Fragebogen verwechselt, räumte der Landwirt ein. Alle weiteren Vorwürfe stritt er vehement ab. Es habe keine Fehler seinerseits gegeben.
Eines der Tiere habe wegen eines gebrochenen Fuß nicht mehr aufstehen können – die Tötung sei deshalb unausweichlich gewesen. Diese Diagnose hatte der Landwirt aber ohne den Besuch eines Tierarztes gestellt – eine tierärztliche Diagnose wäre aber verpflichtend gewesen. „Dann darf man also gar nichts mehr auf seinem Hof entscheiden“, entgegnete der Landwirt lautstark.
Im Verlauf der gesamten Verhandlung wirkte er sehr aufgebracht. Während der Zeugenvernehmung redete er häufig dazwischen, raufte sich die Haare und schüttelte energisch den Kopf. Mehrmals musste er von Richter Marcel Dumke zum Schweigen aufgefordert werden. „Hätten Sie den Fragebogen nicht so schlampig ausgefüllt, hätten Sie sich viel Ärger erspart“, rügte der Richter den Beschuldigten. Dumke stellte das Verfahren letztlich ein und schloss die Sitzung mit einer Verwarnung des Landwirts.