Unerwartetes Prozessende am Amtsgericht Neumarkt: Angeklagter stürmt aus dem Saal

Von Sophie Knorr · 19. Mai 2026 um 19:00

Einem 46-Jährigen wurde Körperverletzung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Bei der Urteilsbegründung von Richter Benedikt Niedermayer stürmte der Angeklagte aus dem Gerichtssaal in Neumarkt. Der Lebenslauf des Mannes enthielt ebenfalls eine Überraschung.

Nachdem in der vorherigen Woche bereits zwei Polizisten als Zeugen ausgesagt hatten, wurden in der Verhandlung am Dienstag die beiden anderen beteiligten Polizisten angehört. Ihre Aussagen stimmten mit denen ihrer Kollegen überein: Die Mutter des Angeklagten hatte die Polizei gerufen, nachdem ihr Sohn ihr mehrfach auf den Kopf geschlagen hatte. Als die Polizisten eintrafen, sprachen sie ein Platzverbot und ein Kontaktverbot aus. Der Angeklagte beschimpfte die Polizisten daraufhin und wehrte sich immens bei der Festnahme, trat nach hinten aus und versuchte sich zu loszureißen. Die Beamten trugen leichte Verletzungen davon und mussten ihn schließlich zu Boden bringen.

Einer der Polizisten sagte aus, dass der 46-Jährige nach einer Nacht in Gewahrsam trotz des Kontaktverbots erneut zum Haus seiner Mutter gegangen sei. Trotz mehrfacher Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, habe er sich geweigert und angedroht, alles um sich herum kaputt zu schlagen. Die Polizisten nahmen den Angeklagten daraufhin ein weiteres Mal fest.

Arztbericht am Gericht in Neumarkt verlesen: Angeklagter ist seit 2019 alkoholkrank

Aus dem verlesenen Arztbericht ging hervor, dass eine Alkoholabhängigkeit des 46-Jährigen bereits seit 2019 diagnostiziert sei. Zusätzlich bestehe der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung und eine fehlende Impulskontrolle.

Bei der Frage nach seiner Schulbildung überraschte der Angeklagte. Er hatte eine abgeschlossene Ausbildung als Werkzeugbauer sowie ein Maschinenbau-Studium vorzuweisen. „Danach ging es bergab“, sagte er und meinte damit den Beginn seiner Alkoholsucht. Seitdem beziehe er Bürgergeld.

Sein Verteidiger Marcus Meier und Staatsanwalt Berger bestärkten den Angeklagten in ihren Plädoyers, dass er die besten Voraussetzungen habe, sein Leben zu ändern.

Richter Niedermayer verurteilte den Mann zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 500 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung und einer verpflichtenden Therapie. „Das ist eine absolute Frechheit“, rief der Angeklagte und stürmte aus dem Saal. Was Niedermayer so kommentierte: „Die nicht vorhandene Impulskontrolle wäre damit bewiesen.“ Das Urteil ist rechtskräftig.