Er kam öfter zu früh zur Arbeit: Security-Mitarbeiter verliert in Neunburg seinen Job

Von Martin Kellermeier · 20. Mai 2026 um 05:00

Kündigungen für notorische Zuspätkommer sind keine Seltenheit. Der Rauswurf eines Security-Mitarbeiters, der bei seiner Tätigkeit im Objektschutz in Neunburg (Landkreis Schwandorf) vor allem durch Überpünktlichkeit aufgefallen war, verwundert dann doch. Auch Richter Ferdinand Hagelstein musste sich kürzlich wohl die Augen reiben, als er bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Schwandorf die Gründe für die Kündigung erfuhr.

Die betroffene Sicherheitsfirma aus dem Landkreis Schwandorf hat mehrere Standbeine. Eines davon ist der Objektschutz. So kümmert sich die Firma zum Beispiel bei einem namhaften Betrieb in Neunburg um den Werkschutz. Auch der Kläger saß dort in der Pforte.

Heute kann er nur noch von außen auf das Betriebsgelände blicken. Denn dem Sicherheitsmann wurde gekündigt. Dagegen wehrte er sich nun mit Blick auf das Kündigungsschutzgesetz vor dem Arbeitsgericht Schwandorf.

Zwischen dem Chef und seinem Mitarbeiter krachte es immer wieder

Wie der Inhaber des Security-Unternehmens bei der Güteverhandlung berichtete, habe es zwischen ihm und seinem Mitarbeiter immer wieder Differenzen gegeben. Doch schwerer wogen für den Geschäftsführer Beschwerden des namhaften Neunburger Betriebs. Wie vor Gericht bekannt wurde, störte sich der Auftraggeber daran, dass zeitweise gleich zwei Security-Mitarbeiter in der Pforte saßen – manchmal eine Stunde und länger.

Der Chef des Sicherheitsdienstleisters schritt daraufhin ein, um den Großauftrag nicht zu verlieren. Er nahm sich seinen Mitarbeiter zur Brust und bestand darauf, dass dieser erst 15 Minuten vor Schichtbeginn zur Übergabe erscheinen sollte. Der Erfolg des Gesprächs blieb offenbar überschaubar. „Wenn ich was gesagt habe, ist das auf taube Ohren gestoßen“, resümierte der Geschäftsführer. Daher habe er einen Schlussstrich unter das befristete Arbeitsverhältnis ziehen wollen und die Kündigung ausgesprochen.

Ich bin vom alten Schlag und erscheine pünktlich am Arbeitsplatz.Der Kläger

Richter Hagelstein zeigte sich verwundert. Kündigungen, die aufgrund Überpünktlichkeit ausgesprochen wurden, schien auch er noch nicht oft auf dem Tisch gehabt zu haben. Der betroffene Mitarbeiter erklärte sodann, dass er „vom alten Schlag“ sei. Und da erscheine man eben noch pünktlich am Arbeitsplatz. Vor allem im Winter sei er mit großem Zeitpuffer daheim losgefahren, um etwaige schlechte Witterungsverhältnisse auf seinem etliche Kilometer langen Arbeitsweg abfangen zu können.

Keine Lust auf langes Warten im kalten Auto

Waren die Straßen geräumt und gestreut, sei er durchaus viel zu früh am Arbeitsplatz erschienen. Eingestempelt habe er aber erst zum Schichtbeginn, versicherte der Mann. Er habe sich nur zum Aufwärmen in die beheizte Pforte zu seinem Kollegen gesetzt. „Es kann von mir keiner erwarten, dass ich im kalten Auto warte“, sagte der Mann.

Ferner verwies der Kläger auf seine Gesundheitssituation. Die Kündigung, die für ihn „aus heiterem Himmel“ gekommen sei, habe bei seiner chronischen Erkrankungen einen „großen Schub“ ausgelöst. „Das hat mich richtig niedergeschlagen“, sagte der Mann. Mehr noch: Vom Jobverlust habe er zunächst via WhatsApp erfahren, als er gerade beim Arzt gewesen sei. „Das ist schon ein Unding“, fand der Kläger.

So groß die Meinungsverschiedenheiten im Vorfeld der Güteverhandlung waren, im Gerichtssaal waren beide Seiten um eine gütliche Einigung bemüht. Und so konnte man sich auf eine Abfindung im niedrigen vierstelligen Bereich verständigen. Der Firmenchef und sein ehemaliger Mitarbeiter reichten sich daraufhin die Hand.