Geschäftsführerin aus dem Städtedreieck vergab Aufträge trotz Zahlungsunfähigkeit

Eine Frau aus dem Städtedreieck, die viele Jahre als Geschäftsführerin eines Handwerksbetriebs fungierte, hatte sich kürzlich vor dem Landgericht Regensburg wegen mehrerer Straftaten zu verantworten. Weil sie sich zum Prozessauftakt geständig zeigte, kam sie mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wogen schwer: vorsätzliche Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Bankrott, 17-fache Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, 56 Fälle von Betrug. Der Schaden, der in der 17-seitigen Anklageschrift detailliert aufgelistet wurde, stieg in den siebenstelligen Bereich.
Gerichtsvollzieher hatten viel zu tun
Das Unternehmen mit Sitz im Städtedreieck, das mittlerweile liquidiert wurde, hatte sich auf die Herstellung und Montage von Dächern und Fassaden spezialisiert; ferner handelte es mit Waren. Neben der Angeschuldigten war auch ein Mann als Gesellschafter ins Register eingetragen.
Obwohl die Firma in einer Branche agierte, in der es zumindest in guten Zeiten nicht an Aufträgen gemangelt haben dürfte, war sie laut Staatsanwaltschaft spätestens seit Ende 2021 zahlungsunfähig. Nachweislich sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, ihre Verbindlichkeiten im Wesentlichen zu erfüllen. Eine Gegenüberstellung der liquiden Mittel zwischen Dezember 2021 und März 2023 habe eine durchgehende Unterdeckung im kritischen Bereich ergeben. Zuletzt habe sich diese Lücke auf knapp eine Million Euro belaufen.
Im genannten Zeitraum gaben sich die Gerichtsvollzieher die Klinke in die Hand. Doch nur in wenigen Fällen, so wurde berichtet, waren die Zwangsvollstreckungsaufträge von Erfolg gekrönt.
Ab August 2022, so heißt es in der Anklageschrift weiter, seien die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter nicht mehr fristgerecht erfüllt worden. Die Beschäftigten hätten zuletzt im Januar 2023 ihr Gehalt in voller Höhe gesehen.
Lieferanten und Partner nicht mehr bezahlt
Ab März 2022 sei das Unternehmen ferner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten und anderen Partner nicht mehr nachgekommen. Eine ganze Reihe von Firmen wartete vergeblich auf ihr Geld. Mit den größten Verlust hatte eine GmbH zu verkraften, deren Forderungen sich auf über 110.0 Euro beliefen.
Trotz endgültiger Zahlungsunfähigkeit, so konstatierte die Staatsanwaltschaft, habe sich die Angeschuldigte entschlossen, ihren Betrieb fortzuführen und knapp 60 Verträge geschlossen. Im Glauben, sie würden ihr Geld schon bekommen, lieferten die Geschäftspartner Ware und erbrachten Dienstleistungen. Doch auf ihren Forderungen blieben sie sitzen. Der Schaden beläuft sich auf rund 550.000 Euro.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Angeschuldigte habe das billigend in Kauf genommen. Obwohl ihr ihre Verpflichtungen bekannt gewesen seien und obwohl sie die Zahlungsunfähigkeit gekannt habe, habe sie es unterlassen, für die GmbH rechtzeitig Konkurs anzumelden.
Einen Eigenantrag habe sie erst über ein Jahr später gestellt – wenige Wochen bevor das Amtsgericht Amberg intervenierte. Es eröffnete im Mai 2023 über das Vermögen des Handwerksbetriebs das Insolvenzverfahren. Zum damaligen Zeitpunkt standen fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 922.000 Euro liquide Mittel von knapp 20.000 Euro gegenüber. Bis 6. Juni desselben Jahres summierten sich die Forderungen mutmaßlich Geschädigter auf 2,25 Millionen Euro.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig geworden
Kürzlich sollte es daher vor dem Landgericht zur Hauptverhandlung kommen, für die zwei Termine angesetzt worden waren. Doch gleich zum Auftakt legte die Angeklagte ein Geständnis ab. Daher kam es zu einem Rechtsgespräch, in dem sich alle Seiten auf die zu erwartende Strafhöhe verständigten. Nach einer umfassenden Einlassung der Angeklagten konnte auf die Vernehmung einiger Zeugen verzichtet werden, so dass es noch am selben Tag ein Urteil gab, bestätigte Gerichtssprecher Oliver Wagner.
Die Angeklagte ist demnach in allen Anklagepunkten schuldig und wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat die ehemalige Geschäftsführerin eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie die Kosten des Verfahrens zu zahlen. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil bereits rechtskräftig ist.