Urteil zur Wolfshunde-Attacke in Traitsching: Beide Seiten gehen in Berufung

Von Christoph Klöckner · 6. Mai 2026 um 05:00

Auch, wenn am 28. April ein Urteil am Amtsgericht Cham gefällt wurde – akzeptiert hat es keine Seite. Sowohl die Verteidigung des Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft sind mittlerweile in Berufung gegangen. Somit sind die sechs Monate auf Bewährung, die für die Körperverletzung und das Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgesprochen wurden, nicht rechtskräftig.

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Es treffe zu, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Cham vom 28. April in Berufung gegangen sei, so Thomas Rauscher, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf Nachfrage.

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„Die Staatsanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung eine Strafe von zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wird das vom Gericht verhängte Strafmaß, ebenso wie die Strafaussetzung zur Bewährung, dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht“, teilte Rauscher mit.

Widerrufung einer noch laufenden Bewährungsstrafe droht

Die Information, wonach dem Angeklagten eigentlich eine Widerrufung der Bewährung droht – und ihn damit Gefängnis erwartet, wenn er verurteilt wird, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Damit wird auch der Grund für die Berufung der Verteidigung offenbar – ein Freispruch oder zumindest eine weitere Bewährungsstrafe würde diese Gefahr bannen.

„Es trifft zu, dass der Angeklagte im Zeitpunkt des neuen Tatvorwurfs unter Reststrafenbewährung stand“, erläuterte Rauscher. Ob diese Reststrafenbewährung aus Anlass der neuen Verurteilung widerrufen werde, werde erst entschieden, wenn die neue Verurteilung rechtskräftig sei. Dies erfolge dann in einem eigenen Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer, so die Staatsanwaltschaft: „Ein Automatismus existiert insoweit nicht.“

Die Attacke der Hunde gilt als fahrlässige Körperverletzung

Im Gegenteil: Sollte es für die neue Tat in der Berufungsverhandlung bei einer Bewährungsstrafe bleiben, wäre ein Widerruf der Reststrafenbewährung sogar unüblich. „Üblich wäre dann eine Verlängerung der Bewährungszeit“, teilte der Oberstaatsanwalt mit. Wohl auch deshalb hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe ohne Bewährung gefordert. Das Landgericht muss nun entscheiden, wie es im Verfahren weitergeht.

Der Angeklagte war am 28. April in Cham wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Entscheidung sei nicht rechtskräftig und werde sowohl durch die Staatsanwaltschaft, als auch durch die Verteidigung mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten, hatte jetzt Richter Wolfgang Voit für das Amtsgericht Cham auf Nachfrage erläutert. Voit stellte auch den Gegenstand der Anklage vor.

Mit dem Wohnmobil ohne Führerschein unterwegs

Demnach joggte der Kaplan am 12. August in Traitsching. Zeitgleich fuhr der Angeschuldigte mit dem Wohnmobil Daimler-Benz aus der Einfahrt seines Anwesens. Obwohl er wusste, dass sich auf dem Anwesen seine beiden tschechoslowakischen Wolfshunde sowie der tschechoslowakische Wolfshund seiner Lebensgefährtin befanden, fuhr er davon, ohne zuvor zu überprüfen, ob sich das elektrische Hoftor wieder geschlossen hatte.

Als sich der Kaplan auf Höhe der Hausnummer 1 befand, rannten die Wolfshunde durch das offene Hoftor auf ihn zu, warfen ihn zu Boden. Die Wolfshunde ließen erst von dem Geschädigten ab, als er sie mit einem Stock abwehren konnte. Er erlitt multiple Bisswunden an den oberen und unteren Extremitäten. Außerdem habe der Angeschuldigte keine Fahrerlaubnis zum Führen des Wohnmobils gehabt.