Nach Wolfshundeattacke auf Priester: Besitzer mit 13 Vorstrafen erhält Bewährung

Von Johannes Schiedermeier · 29. April 2026 um 15:00

Mehrfach hat es der Besitzer bissiger Wolfshunde aus der Gemeinde Traitsching (Landkreis Cham) in die Schlagzeilen geschafft. Im August 2025 hatten seine bissigen Vierbeiner einen joggenden Priester angegriffen und schwer verletzt (wir berichteten). Der 13 Mal vorbestrafte Selbstständige kam mit sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 4000 Euro davon.

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Fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte die Staatsanwältin in Cham zur Anklage gebracht. Der von den Hunden schwer verletzte Priester schilderte, wie er am Anwesen vorbeijoggte und den 39-jährigen Angeklagten herausfahren sah. Dann seien die drei Wolfshunde schon auf ihn zugestürmt ...

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Der Angeklagte meldete sich schon am Tag danach, überreichte einen Obstkorb und Laufschuhe. Die Versicherung bezahlte 5100 Euro. Strittig blieb vor Gericht, wer gefahren ist. Der 39-Jährige besitzt nämlich keinen Führerschein und präsentierte dem Gericht einen befreundeten 25-jährigen Kellner, der trotz aller Belehrungen bei seiner Aussage blieb, er sei gefahren. Der Priester widersprach dem aber.

Es habe sich um ein tragisches Unglück gehandelt, die Hunde seien verkauft, der Besitzer besuche ihn aber regelmäßig. Deswegen habe er inzwischen eine zweite Schleuse eingebaut, so der Angeklagte.

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Weder Staatsanwältin noch Richterin glaubten die Version des Kellners und an einen „Unfall, der jedem passieren könne“. Aufgrund der Vorstrafen forderte die Staatsanwältin Haft ohne Bewährung. Dem folgte Richterin Fischer nicht. Das Urteil: sechs Monate auf Bewährung und 4000 Euro Geldauflage zugunsten der Tafel Bad Kötzting.