Amtsgericht Cham hat Nachermittlungen zu Wolfshundeattacke angeregt: Ausgang offen

Ostern nähert sich – damit auch der vom neuen Berliner Besitzer angekündigte Besuch der Wolfshunde. Wobei nicht ganz klar ist, ob das Hunde-Trio nicht sowieso sozusagen im Dauerurlaub an alter Wirkungsstätte in Traitsching (Landkreis Cham) ist. Zumindest äußerten Bürger Zweifel, dass die Hunde weg seien.
Auch die Polizei, die seit einem Angriff der Hunde auf einen Kaplan im vergangenen Jahr regelmäßig im Umfeld des Anwesens bei Atzenzell patrouilliert, hatte laut Bürgermeister Marchl immer wieder von Hundegebell berichtet.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Hundebesitzer macht derweil Fortschritte. Wie berichtet, hat die Regensburger Staatsanwaltschaft Ende Dezember 2025 eine Anklage beim Amtsgericht Cham eingereicht. Ihm wird wegen des Hundeangriffs auf den Geistlichen fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angelastet – Letzteres, weil er im August, als das Hundetrio durch die Toreinfahrt entkam, nach eigenen Angaben mit dem Wohnmobil unterwegs war.
Noch mehr Zeugen des Vorfalls sollen gehört werden
Das Amtsgericht Cham hat vor Kurzem auf Nachfrage, ob und wann eine solche Verhandlung stattfinden wird, geantwortet, dass mittlerweile die Anklage der Staatsanwaltschaft vorliegt. „Aktuell hat das Gericht noch nicht entschieden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird und Termin zur Hauptverhandlung bestimmt wird“, so der Pressesprecher des Gerichts, Richter Wolfgang Voit. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft Regensburg um die Durchführung von Nachermittlungen gebeten worden.
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Es sollten laut Amtsgericht weitere Zeugen zu dem Vorgang von August 2025, als die Hunde den vorbeijoggenden Kaplan angriffen und massiv verletzten, vernommen werden. „Erst im Anschluss ist mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu rechnen“, so Richter Voit.
Vor Ort, in Atzenzell-Sattelbogen, haben jetzt zum wiederholten Mal Bürger ein konsequenteres Handeln der Behörden gefordert, damit die Sicherheit der Einwohner gewährleistet sei.
Bürgerwunsch nach Sicherheit
In einem Schreiben schildert eine Bürgerin, was die Anwesenheit der Hunde, die seit Dezember angeblich dauerhaft wieder vor Ort seien, bedeute: Die Kinder könnten nicht mehr unbeschwert draußen spielen. Vielen im Ort sei das bekannt, was zu einer angespannten Lage vor Ort führe.
Viele hätten noch den Angriff auf den Kaplan vor Augen. Und viele hätten Sorgen, Angst und Vorsicht bestimme den Alltag. Das Wohl der Tiere gehe hier wohl über die persönliche Freiheit der Bevölkerung, beklagen die Bürger. Man wünsche sich Sicherheit für die Bevölkerung.
Dem Vernehmen nach ist der ehemalige Hundebesitzer, dem nun das Verfahren wegen Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Cham droht, nicht mehr in der Gemeinde Traitsching gemeldet.
Schreiben zu Zwangsgeld nicht zustellbar
Somit ist eine Zustellung amtlicher Dokumente schwierig. Ein Schreiben zu einem von der Kommune verhängten Zwangsgeld war demnach jedenfalls zurück ins Rathaus in Traitsching gekommen. Sollte das Hauptverfahren am Amtsgericht eröffnet werden und eine Verurteilung stattfinden, droht dem Ex-Besitzer womöglich ein Gefängnisaufenthalt.
Er soll noch mit einer entsprechenden Strafe einer vorherigen Verurteilung belastet sein, deren Bewährung dann aufgehoben werden könnte.