Besuch aus Berlin in Traitsching: Wolfshundetrio auf Heimatausflug in Osterferien?

Anonyme Briefe waren es zuletzt, die das Kommen des Hundetrios bekanntgaben. Die gingen an Gemeinde und Öffentlichkeit mit der Botschaft: Sie sind wieder da! Gemeint waren die drei Wolfshunde, die Mitte vergangenen Jahres Kaplan David Lubuulwa in Traitsching (Landkreis Cham) angriffen. Und sie sind wohl schon wieder weg – wieder in der Bundeshauptstadt beim neuen Besitzer. Doch für Ostern haben sie ihr erneutes Kommen bereits angekündigt.
Das hat der neue Besitzer der Hunde der Gemeinde bei einem Anruf mitgeteilt. Der neue Wolfshundehalter wohnt zwar in Berlin, doch stammt er aus dem Landkreis Cham und sei daher oft zu Verwandtenbesuchen hier vor Ort und wohne dann offensichtlich auch mit den Hunden dort, wo die Tiere früher zu Hause waren, so Bürgermeister Josef Marchl.
Osterankündigung und Einladung ins Rathaus
So sei der Gemeinde mitgeteilt worden, dass man zu Ostern wieder die Heimat besuche – und die Hunde mitbringe. Er habe den Besitzer eingeladen, einmal in der Gemeinde vorbeizukommen, um das Thema zu besprechen. Zudem sei es hilfreich, wenn er sein Kommen auch schriftlich ankündige, hatte Marchl dem Käufer der drei Hunde erklärt. Der habe zugesagt, im Rathaus vorbeizuschauen, wenn er hier sei.
Auch, wenn die Hunde wieder bei ihrem bisherigen Besitzer zu Gast seien, könne die Gemeinde zunächst einmal nichts unternehmen, wenn der jetzige Besitzer als neuer Hundehalter nicht gegen die Auflagen verstoße, die dort gelten würden. Solange die Wolfshunde auf privatem Terrain unterwegs seien und etwa Leinenpflicht und andere Dinge eingehalten würden, könne die Gemeinde hier bei den Besuchen aus Berlin nichts unternehmen, erläuterte Marchl Richtung Öffentlichkeit.
Lesenswert: Nach Wolfshundattacke auf Chamer Kaplan: Wie geht es weiter mit den drei Vierbeinern?
Immerhin fahre aktuell regelmäßig die Polizei vorbei am Anwesen, wo die Wolfshunde bislang waren, um vor Ort Präsenz zu zeigen. Dabei würden sie in ihren Berichten, die an die Gemeinde gehen würden, schon einmal auf Hundegebell hinweisen, was zu hören sei und auch die Vermutung nahelege, dass die Hunde nicht nur ab und zu aus Berlin Gast seien. Wobei die Gemeinde Traitsching eine Abfrage bei der Stadt Berlin gemacht habe, sagte Marchl – demnach sind die Wolfshunde nun dort gemeldet.
Aktionen, um die Wolfshunde eventuell einzufangen und zu entfernen, seien aufwendig, wie sich im vergangenen Jahr gezeigt habe, erinnerte der Bürgermeister. Nur eine Streifenbesatzung sei da zu wenig – da seien über zehn Beamte aus der Polizeihundeschule Herzogau angerückt, erzählte Marchl.
Zwei Anklagepunkte werden dem Mann zur Last gelegt
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nach eigenen Angaben mittlerweile „mit Verfügung vom 29.12.2025“ Anklage beim Amtsgericht Cham zu der Sache erhoben. Das teilte Dr. Moritz Büchele, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage mit. Der Angeschuldigte in dem Verfahren sei Halter von zweien der drei Hunde, die den Geschädigten am 12. August 2025 nach dem in der Anklage zugrunde gelegten Sachverhalt angriffen und verletzten.
Halterin des dritten Hundes sei die Lebensgefährtin des Angeschuldigten, die aber von diesem Verfahren nicht betroffen ist. Dem Mann, dem zwei der drei Hunde gehören, werde in der Anklage fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt, weil er das Grundstück, auf dem die Hunde sich befanden, mit einem Kraftfahrzeug verlassen und dabei keine Vorkehrungen dahingehend getroffen habe, dass die Tiere das Grundstück nicht verlassen konnten, so die Staatsanwaltschaft.
Eine Klage der Besitzer gegen das Haltungsverbot läuft noch
Da der Angeschuldigte zudem über keine gültige Fahrerlaubnis verfüge, werde ihm außerdem der Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht, so Staatsanwalt Büchele.
Ein weiteres Verfahren in der Sache läuft auch noch. Mitte September hatte die Gemeinde Traitsching als Reaktion auf die Hundeattacke ein Haltungsverbot für die Hundebesitzer verhängt. Gegen diesen Bescheid hat das Paar beim Verwaltungsgericht geklagt. In diesem Verfahren gibt es noch keine Entscheidung, doch hatte die Klage, die in einem ersten Schnellverfahren zurückgewiesen wurde, keine aufschiebende Wirkung – das heißt, das Paar musste sich von den drei Hunden trennen. Deshalb verkauften sie die Hunde an ihren Berliner Bekannten und legten den Kaufvertrag der Gemeinde vor.
Eine Wegnahme zur Abwehr von Gefahren
Lange hatte es so ausgesehen, als könne die Gemeinde gar nichts gegen die Hunde unternehmen, zumal der Vorfall im August 2025 nicht der erste dieser Art war.
Das bayerische Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsbehörden im Einzelfall Anordnungen erlassen könnten, um Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen. Hierzu zähle beispielsweise auch die Untersagung der Haltung und des Mitführens von Hunden sowie die Wegnahme bereits gehaltener Hunde zur Verhütung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und anderen Hunden, erläutert der Sprecher des Innenministeriums.
Kein Strafantrag, daher wurde ein Verfahren eingestellt
Diese Karte hatte die Gemeinde dann gezogen, wie auch Zwangsgeld für die Besitzer der drei Hunde erlassen und die bestehenden Anordnungen nochmals erneuert. Insgesamt sind bei der Gemeinde vier Attacken aktenkundig: zwei auf Menschen, zwei auf andere Hunde. Bei der Staatsanwaltschaft sei nur ein früherer Vorfall wegen eines Hundebisses registriert, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher im November 2025 mit. Der sei vom am 2. Juni 2022. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil kein Strafantrag der Geschädigten vorlag. Zudem habe der Beschuldigte den Schaden laut Einstellungsverfügung unverzüglich reguliert.
Warum nicht mehr offenbar geworden ist, hatte ein Traitschinger Gemeinderat in einer Sitzung betont: Gebissene seien vom Halter des Lebens bedroht worden, falls sie Anzeige erstatten würden.