Nach Wolfshundattacke auf Chamer Kaplan: Wie geht es weiter mit den drei Vierbeinern?

Von Christoph Klöckner · 20. August 2025 um 19:00

Nach der Attacke der drei Wolfshunde auf den Chamer Kaplan David Lubuulwa wird gerätselt, wie man vor Ort mehr Sicherheit schaffen kann. Bürgermeister Josef Marchl setzt hier auch auf die Staatsanwaltschaft. Die Kommune habe getan, was möglich war, sagt er. Und das schon länger – verhindert hat es den Angriff am Dienstag und andere Angriffe davor nicht.

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Marchl bedauert, dass die drei Tschechischen oder Tschechoslowakischen Wolfshunde, wie die Rasse offiziell heißt, nicht als Listenhunde gelten, also nicht in eine von zwei Kategorien eingeteilt sind, für die besondere Auflagen gelten oder gar ein Haltungsverbot. Vor einiger Zeit habe ein Gemeindebürger über den Münchener Flughafen solch einen Hund einführen und in der Kommune halten wollen.

Gefährlichkeit ist da

Der Weitertransport des Kampfhundes sei am Flughafen abgefangen und verhindert worden. Dessen Haltung sei verboten. Das gelte für die Wolfshunde jedoch nicht, so dass sich hier die Eingriffsmöglichkeiten auf Auflagen und Bußgelder beschränken. Dabei sei die Gefährlichkeit des Hundetrios durch einige Angriffe auf Mensch und Tier längst bewiesen. Schaut man ins Internet, so findet man unter Wolfshund einige Einträge. So attackierten laut Medienberichten im Juni 2025 zwei Wolfshunde eine 29-Jährige und deren Hund. Diesen bissen sie tot, die Halterin wurde verletzt. Auch tödliche Zusammentreffen für Menschen gab es schon.

Bayerns Innenministerium verweist auf Nachfrage darauf, dass die Sicherheitsbehörden im Einzelfall Anordnungen erlassen können, um Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.

Hierzu zähle beispielsweise auch die Untersagung der Haltung und des Mitführens von Hunden sowie die Wegnahme bereits gehaltener Hunde zur Verhütung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und anderen Hunden, erläutert der Sprecher des Innenministeriums. „Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Gemeinde“, so das Innenministerium.

Anzeige wegen Körperverletzung

Der Staatsanwaltschaft liege der Polizeibericht noch nicht vor, so der Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, dafür das Schreiben der Gemeinde, das ausschließlich eine Anzeige des Vorfalls vom 12. August enthalte. „Angezeigt wurden zwei namentlich genannte Hundehalter wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung“, so Rauscher: „Die Staatsanwaltschaft Regensburg wird aufgrund dieses Schreiben und des zu erwartenden Vorgangs der Polizeiinspektion Cham gegen die beiden vermeintlichen Hundehalter ein Ermittlungsverfahren einleiten, um zu beurteilen, ob es zu strafrechtlich relevantem Verhalten gekommen ist.“

Bei Beißattacken von Haustieren komme der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht. Dies sei insbesondere der Fall, wenn grundsätzlich zahme Tiere bereits in der Vergangenheit auffällig geworden sind. Sollte sich ein strafbares Verhalten herausstellen, wäre nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens auf eine Bestrafung der Halter hinzuwirken – dies entweder durch Anklage oder Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim örtlich zuständigen Gericht.

Ziel: Attacken verhindern

Die Staatsanwaltschaft habe eine strafverfolgende Zuständigkeit: „Wir sorgen ausschließlich dafür, dass begangene Straftaten aufgeklärt werden und die Täter einer Bestrafung zugeführt werden“, erläutert Rauscher. Die Verhütung künftiger Gefahren (Prävention) obliegt hingegen der Polizei, Gemeinden und Landratsämtern als Sicherheitsbehörden. Das gelte etwa für eine Beschränkung der Hundehaltung als auch für die Tötung gefährlicher Tiere.

Gemeinsames Ziel aller beteiligten Behörden sei es, solche Hundeattacken zu verhindern, so Fabian Koller vom Landratsamt: „Daher unterstützt das Landratsamt die als Sicherheitsbehörde zuständige Gemeinde Traitsching nach besten Kräften dabei, alle Maßnahmen gegen die Hundehalter zu ergreifen, die rechtlich möglich und geboten sind.“ Dabei dürfe nicht übersehen werden, dass die Gemeinde nicht etwa untätig gewesen sei, sondern bereits im Vorfeld Maßnahmen erlassen habe, wie einen Leinenzwang, der nach wie vor greife.

„Zur Not unter Zwang“

„Diese Maßnahmen konnten den Vorfall in der vergangenen Woche jedoch leider nicht verhindern“, bedauert der Landratsamtssprecher: „Die Gemeinde Traitsching hat daher bereits weitere strafrechtliche, verwaltungsrechtliche sowie ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Sie kann dabei auf die volle Unterstützung seitens des Landratsamtes zählen.“

Aus diesem Grund hätten sich Mitarbeiter des Veterinäramtes und der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits intensiv mit der Gemeinde abgestimmt, auf welchem rechtlichen Weg solche Vorfälle zukünftig verhindert werden könnten. „Dies kann selbst eine anderweitige Unterbringung der Hunde sein – zur Not auch unter Zwang“, so Koller.