20 Kilometer Höllenfahrt mit Tempo 200 auf A3: Amtsgericht Neumarkt verurteilt Österreicher

Von Petra Schlierf · 29. April 2026 um 13:00

„Wir sind eigentlich nur noch Staubwolken gefolgt“, fasste die Polizistin eine wilde Flucht eines Autofahrers zusammen, die den hochmotorisierten Golf vor einem Jahr über rund 20 Kilometer verfolgt hatte. Mit Tempo 200 soll er erst über die A3, später über die Landstraße gebrettert sein und dabei mehrere Beinahe-Unfälle verursacht haben. Jetzt landete der Fall vor dem Amtsgericht Neumarkt.

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Selbst Verteidiger Tim Fischer sprach von einer Harakiri-Aktion. Den Anfang nimmt die Geschichte im März 2025 schon eine halbe Stunde, bevor die Flucht vor der Polizei beginnt. Der 25-Jährige übernimmt das Steuer des tiefergelegten VW Golf GTI von seiner Mitfahrerin. Zu diesem Zeitpunkt liegen schon fast 400 Kilometer hinter ihnen, sie kommen aus der Steiermark. Der junge Mann hat seit Jahren keinen Führerschein mehr. Trotzdem Auto zu fahren, scheint für ihn aber keineswegs ungewöhnlich zu sein. In seiner österreichischen Heimat hat sich deswegen schon ein Schuldenberg über mehr als 10 000 Euro an Geldstrafen angestaut, weil er immer wieder erwischt wurde.

Sonderlich beeindruckt hatte ihn das offenbar nicht, denn als er an diesem Freitagvormittag bei dichtem Verkehr auf der A 3 unterwegs ist, fährt er dicht auf, beschreibt die Polizistin vor Gericht. Sie und ihr Kollege entscheiden sich, den Mann zu kontrollieren, zeigen ihm die Polizeikelle, warten sein Nicken ab. An der Abfahrt Beratzhausen setzt sich der Golf erst hinter den Streifenwagen, zieht dann aber zurück auf die Autobahn und zieht mit Vollgas davon.

Was nun folgt, ist eine halsbrecherische Fahrt, die der Angeklagte vor Gericht einräumte: Mehrfach überholt er auf der Autobahn riskant, mal rechts, mal über den Standstreifen, schert knapp vor anderen Autos wieder ein und bremst diese aus. Mindestens ein Autofahrer entgeht einem Unfall nur dank eines Bremsmanövers.

Streifenwagen verfolgte Golf mit mindestens 200 km/h auf der Autobahn

Wie schnell genau der Mann da unterwegs war, ließ sich nicht mehr feststellen. Die Polizei hatte im Streifenwagen, einem schweren Audi, trotz Blaulicht und Martinshorn keine Chance, ihm zu folgen. Dabei trieben auch sie den Tacho auf mindestens 200 Stundenkilometer. Dass es „auf der Autobahn sicher 200 waren“, ließ der 25-Jährige im Laufe des Verfahrens seinen Verteidiger einräumen. Technisch wäre aber noch mehr drin gewesen, in dem Golf stecken bis zu 243 km/h.

Die Kraft des Motors nutzte der Mann, um der Polizei davonzuziehen. An der Ausfahrt Parsberg bemerken die Beamten eine Staubwolke und fahren „auf Verdacht“ ab. In der Ferne erspähen sie den Golf und bleiben dran. Er heizt weiter Richtung Hohenfels, der Tacho des Polizei-Autos zeigt bis zu 160 km/h an. Höher wollen die Beamten nicht beschleunigen, es ist gefährlich genug für alle Beteiligten. Sie verlieren den Flüchtigen immer wieder aus den Augen. Als die Straße kurz nach dem Gate 5 des JMRC in Serpentinen verläuft – rechts die Leitplanke, links Fels – brechen die Polizisten ab. Der Golf rast weiter nach Großbissendorf. Dort biegt er ab. Im Dorf kann ein Autofahrer einen Frontalzusammenstoß nur durch Glück verhindern. Wenig später wird dem Österreicher seine fehlende Ortskenntnis zum Verhängnis. Er gerät auf einen Flurweg, dann steht er im Wald und kommt nicht mehr weiter. Seine Flucht zu Fuß beendet schließlich eine andere Polizeistreife.

Verteidiger: Mandant hatte nur Angst vor Polizeikontrolle

Sein Mandant habe sich nur der Polizeikontrolle entziehen wollen, erklärte Verteidiger Fischer, weil er nicht wusste, wie das in Deutschland abläuft. Und: „Er macht jeden Tag drei Kreuze, dass da nichts passiert ist.“ Die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, darum sei es ihm nicht gegangen. Das ist wichtig, denn es ist das entscheidende Kriterium, wenn es um das verbotene Kraftfahrzeugrennen geht, das die Staatsanwaltschaft in der Aktion sah. Später gab er zu, es habe zumindest einige Situationen gegeben, in denen das doch der Fall gewesen sei.

Ihm das nachzuweisen, wäre vermutlich schwierig geworden. Und so rechnete ihm Richter Benedikt Niedermayer das Geständnis hoch an. Da er ihm auch abnahm, dass er aus dem Vorfall etwas gelernt hatte, brummte er ihm keine Haft-, sondern eine Geldstrafe auf: 8400 Euro.