Lebensgefährliche Verfolgungsjagd mit Polizei: Biker (19) in Neumarkt vor Gericht

Es war eine Fahrt, die einen jungen Mann aus dem Landkreis Neumarkt das Leben hätte kosten können. Und genau die erlebten Prozessteilnehmer – und die Mutter des Angeklagten im Zuschauerraum des Amtsgerichts Neumarkt – am Mittwoch über eine Leinwand noch einmal mit. Am Ende der Verhandlung war der Angeklagte in zweifacher Hinsicht nochmal mit einem blauen Augen davongekommen: das Strafmaß und seine Gesundheit betreffend.
Es war dunkle Nacht gewesen, als der damals 19-Jährige im Juli 2025 mit seinem Motorrad der Marke Kawasaki viel zu schnell über die A3 bei Erlangen gedonnert war. Eine Polizeistreife hatte sich hinter ihn gesetzt, ihn überholt und ihn – wie üblich – mit dem Lichtzeichen „Bitte folgen“ von der Autobahn herunterleiten wollen, um ihn zu kontrollieren.
Fahrverhalten auf den Straßen rund um Erlangen hätte tödlich enden können
Doch anstatt zu folgen und anzuhalten, war der Motorradfahrer „durchgegangen“, wie ein Polizeibeamter im Zeugenstand erklärte. Soll heißen: Kurz vor der Autobahnausfahrt gab er wieder Vollgas und entwischte der Polizei. An der nächsten Autobahnausfahrt setzte sich dann eine weitere Polizeistreife mit Blaulicht und Sirene hinter ihn. Und wieder hielt der Motorradfahrer nicht an: Auf einer Staatsstraße raste er weiter und provozierte mehr als einmal Situationen, die seinen Tod oder den Tod anderer hätten bedeuten können.
Wir waren kurz davor, die Verfolgung aufzugeben – als er dann doch endlich selber aufgab.Polizeibeamter und Fahrer des Streifenwagens, der den Angeklagten mehrere Kilometer weiter verfolgt hat
Daher zuckten die Zuschauer im Gerichtssaal auch mehrmals deutlich zusammen, als sie den mit einer Helmkamera aufgezeichneten Höllenritt mitverfolgten. Mit rund 140 km/h zwischen zwei entgegenkommenden Kfz hindurch, mehrmaliges Ausweichen auf die Gegenfahrbahn oder eine Bushaltestelle: Selbst der Polizist im Zeugenstand – in seiner Freizeit leidenschaftlicher Motorradfahrer – hatte schon das Schlimmste befürchtet, wie er vor Gericht angab: „Wir waren kurz davor, die Verfolgung aufzugeben – als er dann doch endlich selber aufgab.“ Mehr als elf Kilometer weit hatte zu diesem Zeitpunkt die Fahrt des Azubis gedauert.
Und was hatte der junge Mann vor Gericht zu seinem Verhalten zu sagen? Mehr als ein mickriges „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat – weder damals noch heute“ brachte er vor Richter Marcel Dumke nicht zustande. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von Überforderung in der Situation, Ängsten und einem Blackout, der den jungen Mann dazu getrieben habe, sich auf eine Verfolgungsjagd mit der Polizei einzulassen. Deswegen empfahl sie auch, den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Dieser Empfehlung folgten sowohl Staatsanwältin und Verteidiger in ihren Plädoyers, als auch der Richter selbst bei seinem Urteil. Dumke hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er gestanden hatte. Dennoch gefiel ihm eines gar nicht: das „Nach-Tatverhalten“ des Angeklagten. Der hatte sich in der Tatnacht zwar kooperativ verhalten, wie aus der Zeugenaussage des Polizisten hervorging: „Ich habe eigentlich schon gedacht, dass da der Groschen beim ihm gefallen ist.“ Jedoch war Tage nach der Tat bei TikTok ein Beitrag aufgetaucht, mit der der 19-Jährige indirekt mit seinem Verhalten geprahlt und sich alles andere als reuig gezeigt hatte.
Urteil des Richters: Führerscheinantrag erst in neun Monaten wieder möglich
Dementsprechend streng zeigte sich der Richter auch: Zwar verurteilte er den jungen Mann nach Jugendstrafrecht – Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe, ganz sicher aber einen Eintrag ins Vorstrafenregister bedeutet. Doch die Geldauflage, die Dumke verhängte, war für den Azubi vergleichsweise hoch: 500 Euro muss er an einen Obst- und Gartenbauverein und 1500 Euro an einen Kindergarten in seiner Heimatgemeinde überweisen.
Und was noch viel schlimmer für ihn sein dürfte: Sein Führerschein, der ihm direkt nach der Tat schon weggenommen worden war, bleibt weg. Und er muss noch weitere neun Monate warten, bis er bei der Führerscheinstelle wieder einen neuen Führerschein beantragen darf.