Sexuelle Handlungen im Keller, „aber ohne Zwang“ – Täter aus dem Landkreis Neumarkt muss in Haft

Von Katrin Böhm · 21. April 2026 um 19:00

Es war ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch, der selbst die Jugendkammer I am Landgericht Nürnberg-Fürth ratlos hinterließ, wie Vorsitzender Richter Fischer sagte. Ein Mädchen mit zwölf, 13 Jahren auf der einen Seite, ein fast 60-jähriger Mann auf der anderen, eine Art Beziehung, die es nie geben hätte dürfen. Der 59-Jährige aus dem Landkreis Neumarkt, ein Nachbar des Opfers, muss ins Gefängnis.

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Er wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er das Mädchen mehrmals sexuell missbraucht hatte – und das über einen Zeitraum von fast einem Jahr.

Das Mädchen war erst zwölf, als alles anfing, die Familie war ein Jahr zuvor in das Haus gezogen. Der Nachbar, selbst verheiratet und Vater von zwei Töchtern und einem Sohn, kam mit der damals Zwölfjährigen über eine gemeinsame Leidenschaft, das Gitarrespielen, ins Gespräch. Doch dabei blieb es nicht. Im Keller seines Hauses und an anderen Orten kam es mehrfach zu verschiedenen sexuellen Handlungen, außerdem führten die beiden Videotelefonate, bei denen sich der 59-Jährige selbst befriedigte.

Beim Küssen in der Öffentlichkeit erwischt

„Alles ohne Zwang und ohne Gewalt“, wie der Angeklagte betonte. Die Grenzen, die das Mädchen gezogen habe – beispielsweise dass es keinen klassischen Geschlechtsverkehr gab – habe er stets akzeptiert. Chatverläufe seien beiderseitig erotisch-romantisch gewesen, erklärte auch dessen Anwalt. Dennoch: Er habe gewusst, dass sein Handeln strafbar, dass das Mädchen noch ein Kind war, so der 59-Jährige. „Es war meine Schuld. Ich habe ihr geschadet, auch wenn ich es lange nicht wahrhaben wollte. Ein Kind kann nicht eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenem eingehen. Ich hätte sie schützen müssen. Als Erwachsener, als Nachbar, als Vater von drei Kindern.“

Tat er aber nicht und die ganze Sache flog auch erst auf, als die beiden in der Öffentlichkeit gesehen wurden. Eine 29-Jährige, die den Täter vom Sehen her kannte, beobachtete, wie das Mädchen in einer Seitenstraße mit dem Rücken an die Wand gelehnt stand und der Mann es intim auf den Mund küsste. Der 29-Jährigen kam das komisch vor, die Polizei wurde informiert und ermittelte. Die Ermittlungen gestalteten sich zunächst schwierig, da die 13-Jährige bei der ersten Vernehmung nichts sagte, bei der zweiten nur Bruchstücke preisgab und erst beim dritten Mal erzählte, was passiert war.

Familie erfuhr erst von Taten, als die Polizei anrief

Die Familie des Mädchens erfuhr erst von den Taten, als die Polizei anrief. „Das war ein Moment des Schocks“, erklärte die Mutter. Sie habe sich Vorwürfe gemacht, weil ihr der Kontakt zum Nachbarn zwar komisch vorgekommen sei, „aber ich hätte nie so weit gedacht“. Erst später habe ihr die Tochter gesagt, dass sie gedacht habe „der liebt mich“. Die Tochter habe gedacht, dass die Beziehung in Ordnung sei. Aktuell gehe es ihrer Tochter nicht gut – auch weil sie seit Bekanntwerden des Falls in der Schule Mobbing ausgesetzt sei.

„Ich verachte mich dafür, dass mir das passiert ist“Angeklagter

Das Gericht rechnete dem 59-Jährigen zwar an, dass er schließlich ein umfassendes Geständnis ablegte, jedoch befand es gleichzeitig als problematisch, dass dieses so lange auf sich warten ließ. Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte in Schweigen gehüllt, auch am Dienstag war bis Mittag unklar, ob er eine Erklärung abgeben würde – darum musste die 13-Jährige geladen werden und vor dem Landgericht erscheinen. Da der Angeklagte dann doch noch alles eingestand, musste das Mädchen zwar nicht aussagen, aber allein die Ladung habe eine große Belastung bedeutet, so das Gericht.

Der 59-Jährige erklärte, er könne sich selbst nicht erklären, „dass mir das passiert ist. „Es war nie ein Plan von mir.“ 35 Jahre sei er mit seiner Frau zusammen, habe nichts anders gebraucht – nun habe er auch den Gang zu seiner Frau vor sich, die zwar die Anschuldigungen, aber nicht die Wahrheit kenne. „Ich verachte mich dafür, dass mir das passiert ist.“

Zwar sitzt der Mann seit November in U-Haft, doch besonders die räumliche Nähe als Nachbarn macht der Familie der 13-Jährigen zu schaffen. Hätte der Täter eine Bewährungsstrafe erhalten – wie sie dessen Verteidiger gefordert hatte –, wären sich die beiden womöglich zwangsläufig schnell wieder über den Weg gelaufen. Auch wenn der 59-Jährige sich hätte entfernen müssen, wenn zum Beispiel beide im aneinander angrenzenden Garten gewesen wären. Die Familie des Mädchens zieht deswegen auch einen Umzug in Betracht.

Zusätzlich zu der Haftstrafe („So etwas passiert nicht einfach. Unsere Kinder müssen kindgerecht aufwachsen können und sie müssen geschützt werden“, so der Vorsitzende Richter) einigten sich Gericht und der Angeklagte darauf, dass der Täter ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro zahlt und sämtliche zivilrechtliche Auslagen übernimmt.