Küsse und Sex-Chats mit Kind (13): Amtsgericht Neumarkt verurteilt zwei Männer

Harte Pornografie gemischt mit kitschigen Liebesbekundungen – so sahen die Kontakte zwischen zwei Männern und einem 13 Jahre alten Mädchen aus, die in mindestens einem Fall nicht rein virtuell blieben. Die beiden mehr als doppelt so alten Männer saßen am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs des Kindes vor dem Amtsgericht Neumarkt.
Die Taten haben sich laut Anklage allesamt im Sommer 2023 abgespielt. Über Wochen hinweg chatteten der heute 35-Jährige und das Mädchen über ihre Handys miteinander und der Angeklagte schickte im Zuge dessen zahlreiche pornografische Fotos und Animationen an das Kind.
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Doch dabei blieb es nicht. Die beiden trafen sich auch im realen Leben. Dabei kam es auch zu mindestens einem Zungenkuss, was bei Kindern unter 14 Jahren als sexueller Missbrauch gilt.
Über Tiktok hatte der zweite Angeklagte im Juli 2023 mit dem Mädchen gechattet. Er ist heute 31 Jahre alt und habe damals ebenfalls gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, so der Vorwurf der Anklage. Dennoch schrieb er ihr sexualisierte Nachrichten, in denen er ihr beispielsweise anbot, sein Geschlechtsteil anzufassen und ihn heiß zu machen. Juristisch handelt es sich dabei um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt.
Liebesschwüre und Porno-Bilder im Handy-Chat
Wie er mit dem Mädchen in Kontakt gekommen war, wurde im Verfahren nicht deutlich. Aus der Vernehmung des Mädchens bei der Polizei und aus den Chatverläufen aber wurde klar, dass sich die beiden offenbar in einer Art Liebesbeziehung befanden. Das Kind habe jedenfalls bei der Polizei angegeben, sie sei mit den Küssen einverstanden gewesen. An der Strafbarkeit ändert das nichts. Die 13-Jährige hatte aber betont, dass es Berührungen oder sonstigen Missbrauch nicht gegeben habe.
Sollte tatsächlich Liebe im Spiel gewesen sein, scheint diese aber inzwischen verflogen zu sein, denn keiner der beiden Angeklagten würdigten das Mädchen oder ihre Mutter im Gerichtssaal eines Blickes. Die Chats zwischen den beiden zeigen abwechselnd Liebesbekundungen, gespickt mit roten Herzchen, aber auch seitenweise Bilder harter, expliziter Pornografie sämtlicher Spielarten.
Für den 35-Jährigen stand bei der Verhandlung viel auf dem Spiel: Bei der Summe der angeklagten Taten, allesamt für sich alleine bedroht mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe, ging es auch um die Frage, ob überhaupt eine Bewährungsstrafe möglich sein könnte. Das dürfte dann das zentrale Thema eines Deals zwischen den Parteien hinter verschlossenen Türen gewesen sein. Im Gegenzug gegen ein umfassendes Geständnis – das auch dem Mädchen die Aussage ersparte – stellte ihm das Gericht eine Höchststrafe von zwei Jahren in Aussicht, die gerade noch bewährungsfähig ist.
Bewährung dank Geständnis für beide Angeklagte
Zugute kam ihm und dem Mitangeklagten, dass beide nicht vorbestraft sind und das Mädchen ein paar Monate nach den Taten 14 Jahre alt geworden wäre, womit die Grenze des Schutzalters erreicht worden wäre. Dies hielten ihnen Staatsanwaltschaft und Schöffengericht ebenso zu Gute wie ihre Geständnisse.
Letztlich blieben beide Angeklagte auf freiem Fuß. Der 35-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs sowie vier Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern ohne Körperkontakt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Bürgergeldempfänger 1000 Euro Geldauflage zahlen. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der 31-Jährige erhielt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt acht Monate Freiheitsstrafe, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Er muss zudem 2000 Euro Auflage bezahlen.