Juden als Parasiten beschimpft: Mann nach Social-Media-Post vor dem Amtsgericht Neumarkt

In die Abgründe rechter Verschwörungstheorien ist ein junger Mann aus dem Landkreis Neumarkt geraten, nachdem er sich allzu lange mit derartigem Gedankengut in Sozialen Netzwerken befasst hatte. Weil er irgendwann dazu überging, selbst gegen Juden zu hetzen, fand er sich jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Neumarkt wieder.
Volksverhetzung lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die der damals 20-Jährige mit einer offenbar unbedachten Äußerung auf der Online-Plattform X begangen hatte. „Juden sind Parasiten“ lautete sein Kommentar, eine gängige Hetzparole aus der NS-Zeit, die dort öffentlich zu lesen war.
Dass er diese Aussage gepostet hatte, gab der junge Mann schließlich zu. Er betonte aber, dass er es sofort bereut habe. Höchstens ein paar Minuten sei der Satz zu sehen gewesen, bis er ihn wieder gelöscht habe. Ob das stimmt und wie viele Menschen die Aussage tatsächlich erreicht hat, ließ sich im Nachhinein nicht klären. Mindestens ein Nutzer reagierte aber auf die Aussage, indem er den Urheber zum Fall für die Justiz erklärte.
Im Internet mit Verschwörungstheorien beschäftigt
Eine Prophezeiung, die sich als richtig erweisen sollte. Verteidiger Markus Meier wollte zwar die Aussage selbst keineswegs beschönigen oder verharmlosen, versuchte aber zu erklären, wie es überhaupt dazu gekommen war. Er habe viel Zeit im Internet verbracht, sich viel mit Verschwörungstheorien beschäftigt. „Wenn man das jeden Tag macht, glaubt man den größten Schwachsinn“, vermutete er. Heute tue dem jungen Mann die Aktion leid und er schäme sich sehr.
Das betonte der Angeklagte später auch selbst noch. „X ist voll von Verschwörungstheorien“, betonte er. Von diesen habe er sich beeinflussen lassen, es aber sofort bereut und gelöscht. Heute sei er ein völlig anderer Mensch als damals, stehe fest im Leben, habe einen Job und wolle sein Leben auf die Reihe bekommen.
Dank Jugendstrafrecht einer Haftstrafe entgangen
Die Staatsanwaltschaft hätte für den Angeklagten gern ein wenig Bedenkzeit in Form eines Freizeitarrests gesehen, damit er über seine Tat nachdenken kann. Verteidiger Meier fand das unnötig. Eine Arbeits- oder Geldauflage hielt er für ausreichend, insbesondere um das nun funktionierende Arbeitsleben nicht zu gefährden.
„Das ist keine Bagatelle“, betonte Richter Marcel Dumke zu Beginn der Urteilsbegründung. Doch dank Jugendstrafrecht entging der Angeklagte einer Haftstrafe. Stattdessen muss er 900 Euro sowie die Kosten des Verfahrens zahlen. Leider, so Dumke, neigten Menschen dazu, anderen die Schuld an der eigenen Unzufriedenheit zu geben. Das zeige sich auch in solchen Verschwörungstheorien.