Mann am Skatepark Berg schwer verletzt: Heimtückische Messer-Attacke wohl erfunden

Von Petra Schlierf · 18. November 2025 um 15:00

Schulterzucken und Erinnerungslücken prägten den zweiten Verhandlungstag im Verfahren gegen einen damals 18-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einen heute 27-Jährigenin Berg im Landkreis Neumarkt mit einem Messer so schwer verletzt zu haben, dass dieser bleibende Schäden am Arm davontrug. In der zentralen Frage, ob der Schnitt Absicht oder ein Versehen war, hatte den Angeklagten ein Zeuge schwer belastet. Mit dieser Sicht aber stand er am Ende alleine da.

Video ansehen

Rückblick: Vor knapp drei Wochen hatte das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung am Amtsgericht begonnen. Der Angeklagte hatte zu Beginn über seinen Verteidiger Thomas Lößel einräumen lassen, dass er am Vatertag 2023 einen 27-Jährigen mit einem Messer schwer am Arm verletzt habe. Er und die jeweiligen Freundesgruppen waren am Nachmittag am Skatepark unweit des Alten Kanals in Berg zufällig aufeinander getroffen.

Mehr zu diesem Prozess: So lief der erste Verhandlungstag ab

Der Angeklagte betonte aber, dass der Schnitt keineswegs Absicht gewesen sei, sondern er das Opfer versehentlich beim Umdrehen erwischt habe, nachdem dieser ihn von hinten berührt hatte.

Ausgerechnet ein früherer Freund hatte den Angeklagten bei der Polizei und noch schwerer vor Gericht belastet. Der heute 20-Jährige schilderte, er habe gesehen, wie der Angeklagte das Messer, das eigentlich zum Grill-Equipment gehörte, genommen habe und sich zunächst in den Ärmel seines Pullovers gesteckt habe. Erst dann sei er auf das spätere Opfer zugegangen, habe die Waffe hervorgeholt und mit einer weiten Ausholbewegung angegriffen.

Ehemaliger Freund hatte Angeklagter schwer belastet

Danach sei er samt Messer weggelaufen und habe sogar noch einem Verfolger mit dem Messer gedroht, damit der von ihm abließ. Am ersten Verhandlungstag erregte sich dieser junge Mann darüber, dass er der einzige aus der Freundesgruppe sei, der sich traue, etwas zu sagen. Dabei wisse er doch aus vielen Gesprächen, dass die Tat alle gesehen hätten.

Das ließ sich Richter Dr. Marcel Dumke nicht zweimal sagen und lud sämtliche Mitfeiernden beider Gruppen vor. Zwar war der am häufigsten gefallene Satz „Ich weiß es nicht“ und alle verwiesen darauf, dass der Vorfall lange her und alle mehr oder weniger betrunken waren, dennoch war der Erkenntnisgewinn für das Gericht nicht gleich Null.

Keiner der fünf jungen Männer aus beiden Gruppen will gesehen haben, wie der Angeklagte ausgeholt und angegriffen hat. Ja nicht einmal mit dem Messer in der Hand habe ihn jemand gesehen. Auch derjenige, den der Flüchtende bedroht haben soll, konnte sich bei seiner Aussage vor Gericht an keine derartige Szene erinnern.

Verteidiger hält Hauptbelastungszeugen für unglaubwürdig

„Das ist doch Käse“, lautete die saloppe Einschätzung von Verteidiger Thomas Lößel, was die Aussage des Hauptbelastungszeugen betrifft. Bemerkenswert fand er alleine schon die Tatsache, dass der Zeuge erst überhaupt nicht auf die polizeiliche Vorladung reagiert habe und seinen Mandanten dann nach einem Jahr so schwer belastet habe. Vor Gericht hatte er das mit der eigenen Traumatisierung durch die Tat erklärt. Lößel hielt das für unglaubwürdig. „Und dann erzählt er bei der Polizei nicht, dass er das Messer im Ärmel versteckt haben soll? Oder der Polizist hat es angeblich nicht aufgeschrieben? So ein entscheidendes Detail brennt sich ein“, meinte der Rechtsanwalt.

Aus seiner Sicht sei die Tat das, was der Angeklagte zugegeben habe: eine fahrlässige Körperverletzung, entstanden in einer Situation, wie man sicherlich in einer Gruppe nicht mit einem Grillmesser agieren sollte. Sein Mandant könne sich nicht erklären, warum ihn jemand aus seinem eigenen Freundeskreis so einer Tat bezichtige.

3000 Euro Geldauflage soll an das Opfer fließen

Die Widersprüche in der Aussage des Zeugen sah auch Staatsanwältin Meier und ließ in ihrem Plädoyer den Vorwurf einer vorsätzlichen Tat fallen. Über die schweren und bleibenden Verletzungen beim Opfer konnte sie dennoch nicht hinwegsehen und forderte daher eine Geldauflage von 3000 Euro, die an den Verletzten fließen sollen.

Richter Dumke verurteilte den damals 18-Jährigen schließlich nach Jugendstrafrecht genau dazu. Die Beweisaufnahme habe die Version des Angeklagten nicht widerlegt. Zwar habe auch der Verletzte bezweifelt, dass die Tat ein Versehen gewesen sein konnte, allerdings hatte dieser rund 1,7 Promille Alkohol im Blut. Wie zuverlässig seine Erinnerung ist, sei zweifelhaft.