Gleismord am Bahnhof Neumarkt: Bundesgerichtshof hat über Revisionen entschieden

Von Petra Schlierf · 9. März 2026 um 12:16

Drei Männer haben im April 2024 mitten in Neumarkt einen hilflosen Mann auf die Bahngleise gelegt, um ihn zu töten. Zu diesem Schluss war das Landgericht Nürnberg-Fürth vergangenes Jahr gekommen. Nun hat der Bundesgerichtshof über die Revision der Angeklagten entschieden.

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Demnach sehen die Bundesrichter keine Rechtsfehler im Urteil des Nürnberger Gerichts. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes waren die drei Männer schuldig gesprochen worden. Anstifter war nach den Feststellungen des Landgerichts ein damals 32-Jähriger, der wie alle drei Täter aus Litauen stammte und als Leiharbeiter in Neumarkt lebte. Dieser hatte seine lebenslange Haftstrafe ebenfalls nicht akzeptieren wollen, sich aber vor einer Entscheidung des BGH im Gefängnis das Leben genommen. Seine jüngeren Mittäter waren zu 13 und neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die sie nun absitzen müssen.

Wie zum Schafott hatten die drei Leiharbeiter – allesamt mehr oder weniger betrunken – den 48-Jährigen zu den Bahngleisen an der Ingolstädter Straße geführt, hatte Vorsitzender Richter Markus Bader festgestellt. Nach einem Streit unter den Männer in einer Unterkunft für Monteure, wohl aus nichtigem Anlass, hatte der Haupttäter die beiden Jüngeren auch mit Drohungen dazu gebracht, das benommene Opfer über die Straße und auf die Gleise zu bringen. Dort wurde der Mann wenig später von einem Güterzug erfasst und war sofort tot.