Freispruch für den Sohn: Tyrannisiert ein Nittendorfer seit Jahren die ganze Familie?

Ein Video beweist vor dem Amtsgericht in Regensburg des Gegenteil von dem, was ein 78-Jähriger einst bei der Polizei anzeigt. Dem Senior drohen nun Konsequenzen – offenbar nicht zum ersten Mal.
Seit Jahren überzieht ein Senior die eigene Familie mit Anzeigen und bedient „Gerichte mit der Unwahrheit“, sagte Anwalt Wolfgang Schlachter. Er vertrat den Sohn des 78-Jährigen, der wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz vor Gericht steht. Das, worüber Richter Ehrl entschieden hat, schwelt wohl seit Jahren. Dem glasklaren Freispruch „aus erwiesener Unschuld“ für den Junior dürften nun Ermittlungen gegen den Senior folgen. Auch das wohl nicht zum ersten Mal.
Sogenannte Gewaltschutzanordnungen können Opfer bei Gericht zu ihrem Schutz vor jeder Form von Übergriffen beantragen. Darin sind Kontaktverbote oder Regeln für zufällige Treffen festgeschrieben. Meist werden sie beispielsweise in Fällen häuslicher Gewalt auch vorläufig erlassen. Eine solche Anordnung brachte nun einen 51-Jährigen vor Gericht – oder anders gesagt, der Vater, der seinen Sohn angezeigt hatte.
Anwalt: Falsche Angaben für Gewaltschutzbeschluss
Gegen einen Strafbefehl, wonach sich der 51-Jährige seinem Vater genähert haben soll, hatte der Mann aus dem Raum Nittendorf Einspruch eingelegt. Wie Anwalt Schlachter sagte, weil das Gegenteil richtig sei: Der 78-Jährige wäre „lautstark gestikulierend“ auf den Sohn zugegangen und der habe sich sofort entfernt. Beweisen könne man das mit einem Video. Und: Der Gewaltschutzbeschluss sei „sofort aufgehoben“ worden, als klar wurde, dass „der Vater falsche Angaben gemacht“ habe.
Was die Verteidigung vorgebracht hatte und der Angeklagte selbst schilderte, bestätigten mehrere Zeugen. Der Fahrer des Bulldogs, mit dem der 51-Jährige damals sprechen wollte, genauso, wie ein Bekannter, der zufällig Zeuge der Vorfälle war. Denn: Das Anwesen des Mannes auf der Anklagebank und ein Feld des vermeintlich Geschädigten grenzen direkt aneinander. Hier spielte all das, was nun das Amtsgericht beschäftigte. Untrüglichstes Argument aber war das Video, das zeigt, dass Mitte Juli 2025 nichts vorfiel.
In dem Fall haben wir einen Freispruch aus erwiesener Unschuld".Amtsrichter Ehrl
Ein Beweismittel, das laut Schlachter auch der Anklagebehörde früh vorlag. Und „trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehl“ beantragt, echauffierte er sich. Haltlose Anzeigen des 78-Jährigen würden die Behörden seit Jahren beschäftigen. Auch wenn er laut eines psychiatrischen Gutachtens „an der Grenze der Schuldunfähigkeit dahinschlittert“, werde nichts unternommen. Faktisch sehe er dringend Bedarf, gegen den Vater vorzugehen. Konkret wegen Falschaussage und Vortäuschens einer Straftat.
Amtsrichter Ehrl mahnte im Lauf der Verhandlung, man möge doch wenigstens „die Leute in Ruhe lassen“, die damit gar nichts zu tun hätten. „Zieht nicht die anderen da mit ein“, richtete er sein Wort an den 51-jährigen Sohn. Der könnte am vermeintlichen Tattag wohl ganz gezielt den Kontakt zu einem Bekannten seines Vaters gesucht haben. So hatte es der Mann als Zeuge nämlich vor Gericht erzählt. Ihm sei damals ein Zettel gezeigt worden, von dem der Angeklagte sagte, dass dieser bestätige, dass sein Vater „ein Terrorist und paranoid“ sei, wie er im Gericht betonte.
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An Klarheit mangelte es in der Urteilsbegründung von Ehrl nicht: Er erklärte den „Freispruch aus erwiesener Unschuld“ damit, dass die Anzeige gegen den unschuldigen Mann auf der Anklagebank „eindeutig“ auf der „Falschbelastung durch den Senior“ beruht. Das sei „frech“, so Ehrl, der dennoch auf die Aussage des Mannes verzichtet. Als Richter treibe er nie „jemanden sehenden Auges in eine weitere Strafbarkeit hinein“. Dass gegen den Senior möglicherweise ermittelt werden müsse, sehe er schon.
Richter: „Geben Sie doch irgendwann mal a Ruh“
„Geben Sie doch irgendwann mal a Ruh“, gab der Richter dem 78-Jährigen, der hinten im Saal das Urteil anhörte, mit auf den Weg. Eine Ansage, die verhallte: Dass Ehrl den handschriftlichen Zettel, den der Senior in einer Pause übergab, gar nicht ansehen wollte, kommentierte der Mann unbeeindruckt: „Das macht nix, ich schick das der Staatsanwaltschaft noch mal – zu meiner eigenen Sicherheit.“