Firma aus Kreis Kelheim prellt Kunden und Mitarbeiter – am Ende steht eine Million Euro Miese

Photovoltaik-Anlagen und Energiespeichersysteme sollten das Erfolgsmodell einer Firma im östlichen Landkreis Kelheim sein. Doch der Betrieb geriet in finanzielle Schieflage, Kunden zahlten, bekamen aber keine Ware, Mitarbeiter kein Geld. Statt eine Insolvenz anzumelden, zögerte der Geschäftsführer die Pleite hinaus. Was nun in einem Prozess mündete.
Am Schluss standen über eine Million Euro Verbindlichkeiten, sprich Schulden, die Ende 2023 zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Da war das Kind längst in den Brunnen gefallen. Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten und Sozialkassen schauten durch die Finger.
Bereits im Sommer 2022 hätte dem Geschäftsführer (61) aus dem östlichen Landkreis Kelheim die Zahlungsunfähigkeit der GmbH klar sein müssen, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nicht nur vorsätzlicher Insolvenzverschleppung war er angeklagt, auch Vorenthalt von Arbeitsentgelt, Betrug und Untreue wurden ihm vor dem Amtsgericht Regensburg zur Last gelegt.
Löhne aus Zahlungen der Kunden für Ware abgezweigt
Die finanzielle Schieflage setzte Anfang 2022 ein. Lohnzahlungen blieben aus, wurden aber verspätet gezahlt – allerdings aus Geldern, die Kunden für die Beschaffung von Material geleistet hatten. Mit Ende des selben Jahres gab es keine Löhne mehr, ebenso wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12.000 Euro nicht mehr geleistet.
Um wesentlich höhere Summen ging es bei Verträgen mit Kunden und Geschäftspartnern, die schlicht nicht erfüllt wurden. Unter anderem gab ein Geschädigter eine Photovoltaik-Anlage samt Speicherpaket und Wärmepumpe für 108.000 Euro in Auftrag. Der Kunde überwies eine Anzahlung von knapp 75.000 Euro für die benötigten Waren. Doch der Angeklagte verwendete die Mittel „absprachewidrig für andere Zwecke des Geschäftsbetriebs“, führte die Staatsanwaltschaft aus. Der Geschädigte hatte viel Geld gezahlt – bekam aber keine Leistungen.
Geschädigte zahlten, aber PV-Anlagen bekamen sie nie
In ähnlicher Weise zog der Geschäftsführer weiteren Kunden über 110.000 Euro aus der Tasche. Die bestellten Anlagen blieb die GmbH schuldig. Zudem konnte der Betrieb einer Firma Kosten von 5500 Euro für erbrachte Dienstleistungen nicht zahlen. Als das Insolvenzverfahren im August 2023 eröffnet wurde, standen Verbindlichkeiten von knapp 600.000 Euro zu Buche. Inzwischen liegen die Forderungen bei der besagten Million Euro.
Der Angeklagte machte erst gar nicht den Versuch, etwas abzustreiten, und räumte die Tatvorwürfe ein. Als Zeugen wurden der Insolvenzverwalter, zwei Polizeibeamte sowie drei Geschädigte vernommen. Ein Geprellter hatte sich dem Verfahren als sogenannter Adhäsionskläger angeschlossen. Auf seinen Antrag hin stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte verpflichtet ist, diesem die Schäden zu ersetzen.
Ob der Geschäftsführer für die Forderungen in der Insolvenztabelle persönlich haftet, war nicht Gegenstand des Prozesses. „Im Strafverfahren wird nur über die Schuld des Angeklagten verhandelt“, erläutert Amtsgerichtspressesprecher Patrick Tschech auf Anfrage.
Der Angeklagte wurde verurteilt wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen, Untreue in zwei, Betrug in drei Fällen und vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht – er hatte für 2022 und 2023 keinen Jahresabschluss erstellt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.