Vogelgrippe-Ausbruch in Oberviechtach: Veterinäre mussten rund 180 Vögel keulen

Die Vogelgrippe hat einem Landwirt im Stadtgebiet von Oberviechtach nahezu seinen gesamten Geflügelbestand gekostet. Veterinäre des Landratsamts Schwandorf waren dort bereits vergangene Woche im Einsatz, um den Bestand vorsorglich zu keulen. Der aktuelle Fall hat Auswirkungen auf Geflügelhalter im östlichen Landkreis Schwandorf sowie in Teilen des Landkreises Cham.
Einige der Hühner, Gänse, Enten und Puten zeigten laut MZ-Informationen bereits deutliche Krankheitssymptome. Bei der Vogelgrippe, fachlich auch Aviäre Influenza genannt, handelt es sich laut Landratsamt Schwandorf um eine durch Viren ausgelöste Infektion bei Wild- und Hausgeflügel. Als „Geflügelpest“, ausgelöst durch Subtypen des Virus, verläuft sie meist tödlich.
Kranke Tiere würden den Erreger unter anderem massenhaft mit ihrem Kot ausscheiden, heißt es dazu in einem aktuellen Amtsblatt. Bei direktem Kontakt könnten sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material anstecken. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, könnten „virushaltig“ sein. Bei Ausbruch der Geflügelpest müssten daher „unverzügliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen“ eingeleitet werden.
Tiere sediert und dann getötet – Tauben blieben außen vor
In dem betroffenen Betrieb lebten verschiedene Geflügelarten, wie Landkreissprecher Hans Prechtl auf Anfrage der MZ berichtete. So sollen dort 75 Hühner, 73 Gänse, 17 Enten, 11 Puten und 80 Tauben gehalten worden sein. Teilweise seien die Tiere schon verendet gewesen. 127 wurden von den Amtsveterinären gekeult. Diese Maßnahme fand bereits am vergangenen Freitag, 17. April, statt. „Die Tiere wurden medikamentell sediert und getötet“, erklärte Prechtl. Die Tauben blieben dabei außen vor. Die 80 Vögel leben weiter in dem Betrieb.
Der Vogelgrippe-Ausbruch sei vom Betriebsinhaber selbst festgestellt worden. Dieser habe sich daraufhin beim Veterinäramt gemeldet. Weitere Fälle sind dem Landratsamt aktuell nicht bekannt, teilte Behördensprecher Prechtl mit. Der letzte positive Fall bei einem Wildvogel im Landkreis sei am 11. März bei Teublitz aktenkundig geworden. Dabei handelte es sich um einen Höckerschwan.
Schwandorfer Landratsamt legt Sperrzone um betroffenen Betrieb fest
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- oder Haustierbestände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt.
So dürfen innerhalb der Schutzzone unter anderem kein Geflügel oder Eier transportiert werden. Betriebe in beiden Zonen dürfen beispielsweise ferner kein lebendes Geflügel, keine Eier und kein Geflügelfleisch abgeben oder verkaufen. Außerdem gilt eine Aufstallungspflicht. Das heißt: Die Tiere sind in geschlossenen Ställen zu halten. Zudem ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in der Überwachungszone verboten.
Überwachungszone gilt auch in Teilen des Landkreises Cham
Innerhalb der Schutzzone liegen größere Teile von Oberviechtach und Teunz. In der Überwachungszone liegen teilweise oder gesamt die Gemeinden Altendorf, Dieterskirchen, Gleiritsch, Guteneck, Neunburg, Niedermurach, Oberviechtach, Schönsee, Schwarzhofen, Teunz, Thanstein, Weiding und Winklarn. Ferner erstreckt sich die Überwachungszone auch auf einen kleineren Bereich des Landkreises Cham, darunter sind Teile der Gemeinden Tiefenbach und Rötz.