Körperverletzung mit zerbrochener Bierflasche in Cham: Freispruch wegen diffuser Aussagen

Von Melissa Kutscher · 23. April 2026 um 11:00

„In dubio pro reo; im Zweifel für den Angeklagten“ – diesen in Filmen viel gehörten juristischen Grundsatz musste Richterin Birgit Fischer vergangenen Dienstag beim Amtsgericht Cham anwenden. Dort hatte sich ein 35-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung bei einer Schlägerei, die vor etwa einem Jahr stattfand, vor Gericht zu verantworten. Dabei sollen mehrere Personen beteiligt gewesen und das Opfer sogar mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen worden sein. Beim Prozess versuchten nun Staatsanwaltschaft und Richterin Fischer, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.

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Schwerwiegende Vorwürfe auch gegen unbekannten Mittäter

Dabei handelte es sich um kein leichtes Unterfangen: Ursprünglich war dem Freigesprochenen vorgeworfen worden, am 20. Mai vergangenen Jahres um etwa 20 Uhr auf dem Parkplatz des trinkgut-Getränkemarkts gemeinsam mit einem bisher nicht identifizierten Mann den 39-jährigen Geschädigten attackiert zu haben. Auslöser dafür war wohl der erhöhte Alkoholpegel aller Beteiligten – gekannt hatten sich Opfer und Angeklagter angeblich nicht. Der Geschädigte gab an, mit einem Bekannten auf dem Parkplatz etwas getrunken zu haben und dort vom Angeklagten und dessen Begleiter „angepöbelt“ worden zu sein. Da er selbst alkoholisiert war, habe der Geschädigte die beiden angespuckt, sich aber entschuldigt und sich auf den Heimweg gemacht. Trotz der Provokation hätten die beiden sich zunächst entfernt, seien dem 39-Jährigen aber dann gefolgt und hätten eine Prügelei angefangen.

Dabei sei es zu einer Reihe von Angriffen gekommen, wie die Staatsanwaltschaft verlas: Während das Opfer von einem der Angreifer im Schwitzkasten gehalten worden sei, sei es mit Schlägen malträtiert worden. Zudem sei der Geschädigte durch einen Schlag auf den Kopf zu Boden gegangen, wonach sich einer der Schläger auf ihn gesetzt und versucht habe, ihn mit einer abgebrochenen Bierflasche am Hals zu verletzen. Dabei habe er ihm mit der Aussage: „Ich bring´ dich um!“ gedroht. Während einer der beiden Angreifer auf dem 39-Jährigen gekniet habe, hätte der andere auf ihn eingetreten. Bei der Schlägerei erlitt das Opfer mehrere Verletzungen, unter anderem Rippenbrüche, Schürfwunden und Prellungen sowie Schnittwunden an den Händen, die durch die Abwehr der Bierflasche entstanden seien.

Was nach schweren Verletzungen und somit eindeutiger Sachlage klingt, entpuppte sich am Dienstag als komplizierter, als zunächst vielleicht zu vermuten wäre. Schon zu Beginn der Verhandlung weigerte sich der Angeklagte, sich zu den Vorfällen zu äußern, während sein Anwalt andeutete, dass es Diskrepanzen in den Aussagen gäbe.

Widersprüche und Unklarheiten von allen Seiten

Der Geschädigte selbst widersprach schon in der ersten Vernehmung des Prozesses seiner eigenen Aussage von vergangenem Jahr und behauptete, nur noch zu wissen, dass der Angeklagte „dabeigestanden“ habe – weder an die Tritte noch an die Drohung könne er sich erinnern.

Was die Zuverlässigkeit der Aussage ebenfalls fragwürdig erscheinen ließ: Der Geschädigte hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht nur einen Blutalkoholwert von 2,6 Promille aufgewiesen, sondern zusätzlich ein Medikament eingenommen, das sich nicht gut mit Alkohol verträgt.

Ähnlich undeutliche Aussagen erhielt das Gericht von den beiden Zeugen, die das Geschehen beobachtet hatten und am Dienstag vorgeladen waren. Einer der Zeugen belastete zwar – durchaus widerwillig – den Angeklagten als denjenigen, der den Geschädigten auf dem Boden festgehalten habe. Da dieser selbst das jedoch sehr sicher dem anderen, unbekannten Täter zuschob, konnte auch diese Aussage nicht als ausreichend belastend gewertet werden. Dass die Zeugen die Prügelei wohl 15 bis 20 Minuten verfolgten oder zumindest davon Kenntnis hatten, ohne die Polizei zu verständigen, warf ebenfalls Fragen auf, wurde aber nicht weiter verfolgt.

„Das Leben ist kein Wunschkonzert, und ein Strafprozess ist kein Rosinenpicken“ – so beschreibt der Anwalt des Angeklagten die Bemühungen der Staatsanwaltschaft, zwischen den verschiedenen Zeugenaussagen Überlagerungen zu finden, die die Schuld des 35-Jährigen konkret belegen.

So fand der Prozess nach 75 Minuten ein etwas abruptes Ende, als Richterin Fischer nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger ohne zwischenzeitliche Bedenkpause das Urteil „Freispruch“ mit der Begründung „in dubio pro reo“ verkündete.