Chamer Drogendealer soll vor Gericht: Ist er für drei Todesfälle verantwortlich?

Von Johannes Schiedermeier · 22. April 2026 um 05:00

Seit fast einem Jahr sitzt ein Drogendealer in Untersuchungshaft. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er für den Tod von drei Rauschgiftkonsumenten verantwortlich ist, die im April 2025 in Cham leblos aufgefunden wurden. Im Landkreis hatte der Fall für viel Aufregung gesorgt. Der Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Demnächst wird über die Zulassung der Anklage entschieden.

Video ansehen

Innerhalb von zwei Tagen sind damals im April 2025 in Cham die Leichen von zwei Männern und einer Frau entdeckt worden. Zunächst war ein 33-Jähriger nachts auf dem Gelände einer Tankstelle gestorben. Dann wurden in einer Wohnung in der Waldschmidtstraße ein 24 Jahre alter Mann und eine 20-jährige Frau tot aufgefunden (wir berichteten). Untersuchungen der Kripo Regensburg bestätigten später, dass alle Beteiligten an hoch dosiertem Heroin gestorben sind. Der mutmaßlicher Drogendealer kam kurz darauf in Untersuchungshaft. Spezialkräfte hatten den damals 42-jährigen Chamer nach einer großangelegten Hausdurchsuchung in Cham festgenommen. Der Untersuchungsrichter verhängte U-Haft. Seitdem sitzt der Verdächtige ein.

Hochdosiertes Heroin als Todesursache

Gegen den festgenommenen Mann hatte schon damals laut Pressestelle der Polizei der dringende Tatverdacht bestanden, durch die Abgabe von hoch dosiertem Heroin den Tod der drei Menschen verursacht zu haben. Außerdem wurden ihm unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Im Blut der Opfer wurden weitere Substanzen gefunden, die wohl als Verstärker gewirkt haben. Zunächst hatte die Kripo weitere Gutachten angekündigt. Später hielt sie sich dazu „aus ermittlungstaktischen Gründen“ bedeckt.

Jetzt hat sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg genauer geäußert. Demnach liegt eine Anklage beim Landgericht Regensburg. Oberstaatsanwalt Thomas Raucher stellt dazu Folgendes fest: Dem nunmehr 43-jährigen deutschen Angeschuldigten wird insbesondere zur Last gelegt, in der Nacht vom 20. auf 21. April 2025 jeweils mindestens eine Konsumeinheit Heroin den später verstorbenen Geschädigten überlassen zu haben. Das Heroin war hierbei nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unverschnitten und hatte einen Wirkstoffgehalt von 44 Prozent Heroinhydrochlorid. Dies soll dem Angeschuldigten bewusst gewesen sein.

Mutmaßlicher Drogendealer bestreitet die Vorwürfe

In der Folge, so Rauscher, verstarben die Geschädigten im Alter von 20, 24 beziehungsweise 33 Jahren nach den Feststellungen der Rechtsmedizin an einer todesursächlichen Heroinüberdosis. Der Angeschuldigten soll sich deshalb insbesondere des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit der Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge in drei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass der Inhaftierte die Tatvorwürfe bestreitet. Für ihn gilt laut Oberstaatsanwalt Rauscher die Unschuldsvermutung. Nun wird das Landgericht Regensburg über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.

Der Tod der drei Drogenkonsumenten hatte im Landkreis Cham in der Szene für Angst und Schrecken gesorgt, weil niemand wusste, ob von dem tödlichen Stoff noch etwas im Umlauf war und worum es sich dabei genau handelte. Die Todesfälle führten auch zu einer kontroversen Diskussion über die Betreuung der Drogen-Szene und den Sinn von geschützten Konsumräumen.