Bei Spiel in Vilzing Stange auf Kopf geschlagen: Fan der Kickers entschuldigt sich bei Polizistin

Ein 28-jähriger Fan der Würzburger Kickers musste sich am Mittwochvormittag vor dem Chamer Amtsrichter wegen eines tätlichen Angriffs auf eine Polizeibeamtin verantworten. Beim Spiel in Vilzing am 22. März 2025 gab es lautstarke Proteste wegen des Platzverweises für einen Kickers-Anhänger. Der Angeklagte schlug mit einer Fahnenstange zu. Der Angeklagte zeigte sich aber reumütig und so wurde er letztendlich zu 120 Tagessätzen a 60 Euro verurteilt.
Wegen des Vorwurfs eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte stand ein Fan der Würzburger Ultras am Mittwochvormittag vor dem Chamer Amtsrichter Wolfgang Voith. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass am 22. März 2025 ein Regionalligaspiel DJK Vilzing gegen Würzburger Kickers stattgefunden hat. Gegen 13.35 Uhr gab es einen Platzverweis für einen der Gäste-Fans.
Im allgemeinen Tumult im Fanblock schlug der Angeklagte mit einer circa zwei Meter langen Fahnenstange auf den Kopf einer Polizeibeamtin ein. Lediglich der Helm verhinderte eine schlimmere Verletzung der Beamtin.
Damit sei eine Verurteilung aufgrund Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit versuchter gefährlicher Körperverletzung möglich. Der Anwalt des Angeklagten stellte fest, dass sein Mandant als Vorsänger bei den Würzburger Fans tätig ist. In dieser Funktion sei er bereits viermal bei einem Spiel in Vilzing präsent gewesen. Bis zu besagtem Tag im vergangenen Jahr habe es nie Probleme gegeben. Am Tattag seien etwa 50 Anhänger der Würzburger Kickers vor Ort gewesen. Im Fanblock seien auf einmal Probleme aufgetreten, da Platzverweise gegen Fans ausgesprochen wurden.
Sein Mandant habe auch mitbekommen, dass es Probleme gibt. Er habe die Platzverweise als nicht gerechtfertigt angesehen. So habe er eine biegsame Fahnenstange genommen und über das Zaungitter auf eine Polizistin eingeschlagen. Dabei wollte er allerdings niemanden verletzen. Die Stange habe sein Mandant auch gleich wieder zur Seite gelegt, und er bedauere diesen Vorfall sehr.
Der Angeklagte stellte fest, dass er sein Vorgehen bereut. Es war auch niemals zielgerichtet auf die Polizeibeamtin. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft betonte der Angeklagte, dass es sich um eine biegsame Elektro-PVC-Stange gehandelt hatte. Heute könne er versprechen, dass so ein Ausraster nie wieder vorkommen wird.
Der Anwalt präsentierte dann ein Video vom Tattag und dies zeigte wie der Angeklagte mit der Stange über den Zaun schlägt. Die Polizeibeamtin von der Einsatzgruppe Amberg betonte, dass sie und ihre Kollegen für das Spiel angefordert worden waren. Sie bestätigte die aufgeheizte Stimmung im Fanblock. Schon beim Aussteigen aus dem Polizeibus seien die ersten Böller geflogen. Beim Durchsetzen der drei Platzverweise für Kickers-Fans wurden sie beschimpft. „Die Fans sind ausgeflippt“, erklärte sie. Plötzlich habe sie einen Schlag gegen den Helm wahrgenommen. Aufgrund der Auswertung des vorhandenen Videos konnte der Täter festgestellt werden. Dank des Helms habe sie auch keine Schmerzen gehabt. Durch ihren Dienstvorgesetzten wurde letztendlich Strafantrag gestellt.
Der Angeklagte wandte sich an die Polizeibeamtin: „Ich wollte Sie nicht verletzen. Es tut mir leid!“
Angeklagten mithilfe eines Videos identifiziert
Ein szenekundiger Polizeibeamter aus Würzburg war beim Spiel anwesend und er erklärte, dass er aufgrund des Videos den Angeklagten identifiziert hatte. Die Aktion selbst habe er nicht gesehen, aber ihm seien Bilder vorgelegt worden. Der Angeklagte gehört als Vorsänger zum führenden Fanclub der Würzburger Kickers. In der Vergangenheit habe es auch schon Vorfälle mit den Fanclubs gegeben. Der Angeklagte selbst sei aber nicht der Typ, der bei Gewaltaktionen hervortritt.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bemerkte nach der Zeugenvernehmung, dass der Schuldvorwurf nur teilweise bestätigt wurde. Unter anderem habe er keine feste Stange verwendet und so könne man ihn wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilen.
Zugunsten des Angeklagten zählen sein Geständnis aus eigener Initiative und dass er die Tat bereut. So sei eine Geldstrafe angemessen, und zwar 130 Tagessätze zu 60 Euro.
Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Die Aktion seines Mandanten sei lediglich eine Unmutsäußerung gewesen. Er war der Meinung, dass 90 Tagessätze zu 60 Euro genügen.
Richter Thomas Voith verurteilte den Angeklagten letztendlich zu 120 Tagessätzen a 60 Euro wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.