Würzburg-Ultra verteidigt „Heiligtum“ bei Vilzing-Spiel gegen Polizisten und landet vor Gericht

Von Theresa Baumann · 10. März 2026 um 13:02

Obwohl die Fans der DJK Vilzing nicht dafür bekannt sind, Ärger zu machen, rückte die Polizei zu einem Fußballspiel am 22. März 2025 im Manfred-Zollner-Stadion mit Helm und Körperschutz an. Der Würzburger Kickers waren zu Gast. Ein Fan reiste nun zum Nachspiel am Amtsgericht Cham an. Auslöser der Verhandlung: ein aufgehängtes Banner.

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„Als die Würzburger mit dem Bus angekommen sind, ging die Tür auf und der erste Böller flog“, sagte ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt am Montag vor Gericht aus. Er war bei dem Spiel vor Ort, weil ihm die Szene bekannt ist. Noch vor Beginn des Spiels das Zeichen: „Irgendwas läuft nicht wie erwartet.“

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Vom Rand in den harten Kern: Angeklagter ist bei Würzburg-Ultras vorne dabei

Erwartet hätten die Einsatzkräfte, dass die Würzburger-Ultras komme und ihren Verein mit allem anfeuere, was sie hat. In der Vergangenheit habe es immer wieder Vorfälle mit der Fangruppe gegeben. Eine andere Polizeibeamtin, die am Spieltag Gruppenführerin war, fügt an: „Wir haben in Vilzing kein Gegenüber erwartet. Die haben keine große Fanszene und eigentlich keine Ärgerkultur.“ Doch wurde den Einsatzkräften der Polizei im Voraus klar gemacht: „Es kann sein, dass es knallt.“ Und so kam es auch – aber nicht mit den Vilzinger Fans.

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Als drei der Würzburg-Fans ihr Banner am Zaun zwischen Stadion und Gästeblock angebracht hatten, blieben sie dort stehen, um es zu bewachen. „Das macht man bei Spielen so. Der Banner ist in der Szene das Heiligste“, versuchte der Verteidiger, das Verhalten seines Mandanten zu erklären. Doch ein Security-Mitarbeiter wollte, dass die drei Personen zurück in den Gästeblock gehen – obwohl es im Vorjahr kein Problem gewesen sei, das Banner aufzuhängen und dort stehen zu bleiben. Es wurde diskutiert, die Einsatzkräfte der Polizei kamen dazu, schilderte der Verteidiger anstelle des Angeklagten den Vorfall. „Das hat die Situation zum Überkochen gebracht.“ „Die waren ultra aggressiv, als wir auf sie zugetreten sind“, erinnert sich die Gruppenführerin der Polizei-Einsatzkräfte. Es hagelte Beleidigungen. Die Ultra-Fans kletterten auf den Zaun, an dem das Banner angebracht war. „Dann wurde auf uns eingeschlagen und eingetreten. Wir wollten die drei Leute vom Zaun holen.“

Der Angeklagte war immer vorne mit dabei und hat die Stimmung weiter aufgeheizt.Polizeibeamte der PI Würzburg-Stadt

Dabei sei ihr auf den Helm geschlagen worden. Ein Tritt des Angeklagten traf einen Polizeibeamten am Arm. Ein Video des Polizeieinsatzes zeigt, dass der Schlag und der Tritt von dem Angeklagten kamen. Schon am Spieltag hatte der getroffene Beamte festgestellt: „Der Angeklagte war immer vorne mit dabei und hat die Stimmung weiter aufgeheizt.“

Auch dem Beamten der PI Würzburg-Stadt ist der Angeklagte bekannt – seit Beginn seines Auftritts in der Szene. „Früher war er eher am Rand der Szene, dann ist er immer mehr in den harten Kern gekommen.“ Heute tritt er meist in der ersten Reihe mit auf. Ob er eine Führungsposition in der Szene einnehmen könne, könne er nicht sagen. Über den Spieltag sagt der Beamte: „In meinen Augen gab es nichts, was es gerechtfertigt hätte, so aufzutreten.“

Angeklagter ist schon in Vergangenheit ausfällig geworden

„Solches Verhalten ist natürlich nicht in Ordnung. Die Situation ist aus einer Nichtigkeit heraus entstanden“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen. Er räume die Taten ein. Weil er aber „im engeren Kreis der Fanszene“ sei, solidarisiere er sich mit seinen Freunden.

In der Vergangenheit war er bei Spielen bereits in Schwierigkeiten geraten Der Verteidiger sagt: „Meinem Mandanten fällt es einfach schwer, sich in solchen Situationen zu kontrollieren.“ Deshalb habe er freiwillig eine Sozialtherapie angetreten, bei der die Diagnose „Impulskontrollstörung“ im Raum stand.

Das hielt Richter Wolfgang Voit dem Angeklagten zugute und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro zahlen. Die dreijährige Bewährungszeit hält Voit für nötig: „Sie haben das Problem bereits erkannt, brauchen aber genügend Druck, um es bis zum Ende anzugehen.“