Gutachten: Hätte Regensburg doch direkt an Sea-Eye spenden dürfen? Geheimakte öffentlich

Es ging um 30.000 Euro – und ein Grundsatzproblem: Darf die Stadt Regensburg an Seenotretter spenden? Um diese Frage drehte sich in den vergangenen Monaten eine hitzige Debatte in der Domstadt. Ein Gutachten von Sea-Eye kommt nun zu einem klaren Schluss. Darüber hinaus ist erstmals ein geheimes Dokument aufgetaucht, in dem die Regierung der Oberpfalz die Stadt Regensburg rüffelt.
Aber von vorn. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Stadtrat Ende Juli auf Antrag der Grünen, dass die Stadt Regensburg für die Organisation Sea-Eye spendet, die vor etwas mehr als zehn Jahren in Regensburg gegründet wurde und im Mittelmeer Flüchtlinge aus Nordafrika rettet. Die Idee hinter der Spende: Die Regensburger geben Geld, die Stadt legt die selbe Summe obendrauf – bis zu einem Betrag von 30.000 Euro. Ein Bruchteil des Haushalts. Dennoch wurde das Geld zum Zankapfel. CSU und AfD stimmten gegen die Spendenaktion. CSU-Chef Michael Lehner kritisierte: „Es gibt natürlich schon gewisse Pull-Effekte durch diese Seenotrettung. Das heißt nicht, dass wir Leute ertrinken lassen wollen, aber man muss eigentlich die Leute animieren, dass sie gar nicht mehr in die Boote steigen.“
Spende an Sea-Eye: Deutlicher Rüffel der Regierung für die Stadt Regensburg
Eine Privatperson wandte sich nach dem Beschluss des Stadtrats an die Regierung der Oberpfalz, um das Vorgehen der Stadt prüfen zu lassen. Die Behörde entschied sich salopp gesagt dazu, nichts zu entscheiden – rüffelte die Verwaltung allerdings dennoch. Der genaue Wortlaut der Regierungs-Entscheidung war bis dato geheim. Der MZ liegt sie nun vor. In dem Schreiben heißt es: „Die finanzielle Unterstützung eines zivilen Seenotrettungsschiffes, welches außerhalb des örtlichen Wirkungskreises agiert, stellt jedoch keine kommunale Aufgabe dar.“ Die Stadt habe auch nicht dargelegt, warum es sich doch um eine solche kommunale Aufgabe handeln könnte. Daher verteilt die Regierung einen ordentlichen Rüffel: „Der Beschluss [...] verstößt somit gegen geltendes Recht.“ Man sehe nur von einer förmlichen Beanstandung ab, weil die 30.000 Euro im Vergleich zum Gesamthaushalt der Stadt eine geringe Summe seien. „Wir halten es jedoch für geboten, Sie nachdrücklich auf den Rechtsverstoß [...] hinzuweisen und fordern Sie auf, künftig auf entsprechende Entscheidungen zu verzichten.“ Das verbindet die Regierung mit einer deutlichen Warnung: Eine Wiederholung von rechtswidrigen Beschlüssen solle in jedem Fall vermieden werden.
Das hatte gesessen. Der Stadtrat beschloss daraufhin – erneut nach einer harten Debatte – das Geld an die lokale Ortsgruppe von Sea-Eye, also nicht direkt an die Organisation, zu spenden. Die Spendenbereitschaft der Regensburger war enorm: 100.000 Euro kamen zusammen. Auf Seiten der Seenotretter bleibt allerdings eine zentrale Frage offen: Dürfen wir Spenden von Kommunen erhalten?
Gutachten zeigt: Stadt Regensburg hätte Geld doch direkt an Sea-Eye spenden dürfen
Um das Problem zu klären, ließ die Seenotrettungsgesellschaft, die ihren Sitz nach wie vor in Regensburg hat, ein Gutachten bei der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther in Auftrag geben. Das Schreiben liegt der MZ vor. Auf 17 Seiten schildern die beiden Juristen André Horenburg und Dr. Daniel-Thabani Ncube ihre Sicht der Dinge. Zusammengefasst betonen die Rechtsanwälte aus Hamburg: „Die Unterstützung ziviler Seenotrettungsorganisationen durch Gemeinden in Bayern einschließlich deren finanzieller Unterstützung ist nach Maßgabe des Grundgesetzes und des einschlägigen einfachen Bundesrechts zulässig. Sie entspricht auch den Vorgaben des Bayerischen Landesrechts.“ Grundlage sei das im Grundgesetz verankerte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Eine Argumentation, die auch in der Debatte in den Regensburger Gremien bereits anklang.
Bei Sea-Eye-Chef Gorden Isler ruft das Gutachten durchaus Zuversicht hervor. Er betont: „Das Gutachten ist sehr wichtig für uns, weil wir rechtliche Sicherheit brauchen und Rückforderungen vermeiden wollen.“ Es unterstreiche das demokratische Grundprinzip, dass Kommunen selbst entscheiden, was ihre Themen und Anliegen sind. „Wir werden uns deshalb weiter um kommunale Unterstützung in Regensburg und in Bayern bemühen.“