Staatsanwalt stellt klar: Gefahr einer Haftstrafe für Regensburgs früheren OB besteht

Der siebte Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs begann unspektakulär und endete in einer Eskalation.
Herbe Abfuhr für Joachim Wolbergs und seinen Verteidiger Peter Witting: Letzterer hatte vor der Osterpause angeregt, das Verfahren gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister einzustellen und damit den vor dem Landgericht München I laufenden Prozess zu beenden. Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier wies dieses Ansinnen gestern mit deutlichen Worten zurück.
Grundsätzlich handle es sich um einen „ehrenwerten Vorschlag“. Doch er teile nicht Wittings Einschätzung, dass eine Einstellung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung für eine Befriedung sorgen werde. „Nicht bei Wolbergs und auch nicht bei den Bürgern von Regensburg“, so Kastenmeier. „Wir brauchen eine klare Entscheidung durch Urteil.“
Staatsanwalt erklärt, warum Einstellung nicht in Frage kommt
Und dann ging der Staatsanwalt in die Vollen: Bei Korruptionsdelikten sei die Anwendung des 154ers grundsätzlich nicht angezeigt, argumentierte er. Eine weitere Voraussetzung für ein Verfahrensende sei zudem, dass die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht falle. „Doch da sind wir ganz anderer Auffassung.“ Er frage sich, ob Wolbergs und Witting nicht die „Gefahr einer ganz erheblichen Freiheitsstrafe“ sähen. „Aus unserer Sicht besteht die“, stellte Kastenmeier klar und hielt dem Angeklagten vor, „nicht geständig, uneinsichtig und reuelos“ zu sein. Da er Amtsträger gewesen sei, wiege alles umso schwerer, auch im Hinblick auf eine mögliche Bewährung.
Jetzt ist klar, was Sie wollen: Sie wollen eine Haftstrafe.Joachim Wolbergs
„Ich nehme zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft in einer anderen Dimension denkt“, lautete die perplexe Reaktion von Witting. Wolbergs merkte an: „Jetzt ist klar, was Sie wollen: Sie wollen eine Haftstrafe.“ Die Basis für ein entsprechendes Urteil seien „mit Deals erzeugte Geständnisse“ – doch er werde niemals etwas zugeben, was er nicht getan habe. Der Vorsitzende Richter Stephan Necknig bemühte sich, die Wogen zu glätten. Er habe Verständnis für Wolbergs und gestehe ihm viel zu. „Aber wir müssen auf Sachlichkeit achten.“ Diese soll wieder einkehren, wenn der Prozess am kommenden Freitag fortgesetzt wird.
Bauleiter nimmt zu Renovierungen Stellung
Vor dieser Eskalation am Nachmittag hatte der siebte Verhandlungstag denkbar unspektakulär begonnen. Die einzige halbwegs erhellende Zeugenaussage lieferte ein ehemaliger Bauleiter eines Regensburger Bauträger-Unternehmens. Der Ingenieur führte aus, dass Spenden an Parteien in seiner Firma erwünscht gewesen seien – und dass er damit einverstanden gewesen sei. „Als großer Player unterstützt man halt die Parteien, diese leben schließlich von Spenden“, sagte er. Selbst habe er viermal Beträge knapp unter 10 000 Euro gespendet, dreimal an die SPD, einmal an die CSU. Diese Unterstützung habe er gerne geleistet: „Ich habe Herrn Wolbergs gewählt damals.“
Der Bauleiter war es auch, der den Ablauf der Renovierungsarbeiten an einem Wochenendhaus von Wolbergs sowie an einer von dem Politiker gemieteten Wohnung in der Alten Mälzerei koordinierte. Neben der Zeit für einige Ortstermine habe er beim Wochenendhaus über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen jeweils eine Stunde Büroarbeit dafür aufwenden müssen, bei der Wohnung in der Mälze sei der Gesamtaufwand ungefähr halb so groß gewesen. Dies alles sah er offenbar als Teil seines Jobs an, denn: „Ich hatte ein Festgehalt, einzelne Stunden habe ich nie in Rechnung gestellt.“
Dass seine Firma bei der Renovierung ohne Wolbergs’ Wissen Teilbeträge selbst übernahm, kommentierte er schlicht mit: „Das ist Service.“ Seine Firma sei der größte und erfolgreichste Bauträger in Regensburg gewesen, Geld habe keine Rolle gespielt und von Unternehmenschef T. habe es auch für andere Kunden Hilfsleistungen gegeben.