Grünes Licht für 10-Hektar-Solarpark in Arresting

Von Jochen Dannenberg · 9. April 2026 um 11:00

Der Bau des Solarparks Arresting ist einen wichtigen Schritt vorangekommen: Einstimmig hat der Bauausschuss des Stadtrats die Änderung des Bebauungsplans und die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans beschlossen.

Zuvor waren in der öffentlichen Auslegung der beiden Verfahren zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. So war vom Landratsamt Kelheim u.a. auf den Schallschutz hingewiesen worden. Aufgrund der großen Entfernung zu den Immissionsorten – 750 Meter sind es bis zur Wohnbebauung in Arresting – dürfte der entsprechende Nachweis jedoch erst beim Bauantrag erforderlich werden. Aktuell sieht das Landratsamt keine Bedenken.

Diskutiert wurde auch, ob die Photovoltaikmodule Sonnenstrahlen reflektieren können, die wiederum Menschen blenden könnten. Die Antwort hat das Landratsamt in seiner Stellungnahme selbst gegeben: „Blendeinwirkungen sind durch die geplante Anlage an den nächstgelegenen Immissionsorten nicht zu erwarten.“ Wesentlich für diese Einschätzung war ebenfalls die große Entfernung zur Bebauung.

Grundsätzlich keine Bedenken gegen das Projekt hatte übrigens der Naturschutz. Anders die Regierung von Niederbayern: Sie wies im Rahmen der öffentlichen Auslegung darauf hin, dass die zukünftige Trasse der Juraleitung sich momentan in der Planfeststellung befinden und den Geltungsbereich queren würde. Die Regierung von Oberbayern als zuständiger Planfeststellungsbehörde für den geplanten Ersatzneubau der Juraleitung Abschnitt B-Süd betonte, dass für die neuen Freileitungen Flurgrundstücke benötigt werden. TenneT selbst wies darauf hin, dass sie für den Bau neuer Strommasten Grundstücke benötige.

Alle Einwendungen wurden in den Satzungsbeschluss aufgenommen. Im Ergebnis verkleinert sich die Fläche für die Freiflächenphotovoltaikanlage von 10,62 auf 9,95 Hektar.