Bald gibt es eine kleine Eisdiele im Kiosk am Murner See bei Wackersdorf

Bei seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode stimmte der Wackersdorfer Bauausschuss einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans am Murner See zu. Damit kann im Untergeschoss des bestehenden Kiosks ein Eisverkaufsraums errichtet werden.
Bürgermeister Thomas Falter (CSU) berichtete, dass beim Umbau der Inhaber irrtümlich davon ausgegangen sei, dass das Vorhaben genehmigungsfrei sei. Deshalb sei der Bau vom Landratsamt eingestellt worden. Mit der Zustimmung zu einer isolierten Befreiung gab der Bauausschuss nun grünes Licht für den Weiterbau. Die Eisversorgung für die Badegäste in der kommenden Saison scheint damit gesichert.
Einstimmig abgelehnt wurde hingegen eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Batteriespeichers in Containerbauweise auf dem Grundstück einer bestehenden Diskothek gegenüber der Kartbahn in der Gemarkung Rauberweiherhaus. Die negative Entscheidung wurde damit begründet, dass die Informationen zur Bauvoranfrage zu dürftig waren und die 20 Meter breite Schutzzone zum bestehenden Wald nicht eingehalten werde. Auch eine mögliche Brandgefährdung durch den geplanten Batteriespeicher müsse geprüft werden, hieß es aus den Reihen der Ausschussmitglieder.
Grünes Licht für den Antrag der Eckart-Werke
Im weiteren Verlauf der Sitzung erteilte das Gremium dem Tekturantrag der Eckart GmbH die Zustimmung für die Erweiterung einer Feinstabscheidung um zwei Wartungsbühnen und ein Vordach. Auch dem Antrag auf zur Errichtung von zwei Dachgauben auf einem Bestandsgebäude an der Hauptstraße wurde zugestimmt. Grünes Licht gab es auch für den geplanten Bau eines Stahlbetonbalkons in der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Heselbach.
Der Firma Sennebogen wurde der Anbau von zwei Containern an die bestehende Kantine auf dem Firmengelände in der Oskar-von-Miller-Straße genehmigt. Begründet worden war der Antrag damit, dass die Größe der bestehenden Kantine nicht mehr ausreiche.
Eine längere Diskussion entwickelte sich zu einem Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports in der Heselbacher Robert-Stolz-Straße. Das Bauwerk wurde allerdings schon vor über sieben Jahren verfahrensfrei errichtet, da die Mindestmaße nicht überschritten wurden, teilte stellvertretende Bauamtsleiterin Elke Kimmer mit. Wegen einer Nachbarbeschwerde wurde vom Landratsamt aber festgestellt, dass der Mindeststauraum nicht eingehalten worden sei.
Bei einer erneuten Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde sei festgestellt worden, dass die Beseitigung des Nebengebäudes unverhältnismäßig sei, da es bereits seit über sieben Jahren existiere. Zudem habe das Amt darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer nicht unmittelbarer Nachbar und damit auch nicht beschwerdeberechtigt sei.
Keine Zustimmung zu Carport in Heselbach
Bürgermeister Thomas Falter berichtete, dass mittlerweile aber eine weitere Beschwerde eines tatsächlichen Nachbars eingegangen sei. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder zeigte kein Verständnis für die Entscheidung des Landratsamts, weil die Vorgaben des Bebauungsplans durch den Grundstücksbesitzer damals nicht eingehalten worden seien. Es sei anderen Hausbesitzern, die die geltenden Vorschriften einhielten, nicht vermittelbar, dass hier eine Ausnahme zugelassen werden solle. Mit 5:2 Stimmen wurde der Antrag auf isolierte Befreiung deshalb abgelehnt.