Prozess am Amtsgericht Neumarkt: Bedrohung im WhatsApp-Chat – wegen 50 Euro

Bedrohung: Eine Straftat, die laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden kann. Und genau das wurde einer 30-Jährigen im Amtsgericht vorgeworfen. Sie soll an Heiligabend 2025 der Freundin ihres Bruders in einem WhatsApp-Chat auf Rumänisch Schläge angedroht haben. Und Verteidiger Helmut Mörtl warnte schon einmal: Wenn man das ganz formal verhandele, könne es sein, dass die Verhandlung „die Bahnen des guten Geschmacks möglicherweise verlassen könnte“.
Und obwohl sich alle Beteiligten Mühe gaben, menschelte es in der Zeugenaussage des Opfers der Bedrohung überdeutlich. Mit Hilfe einer Dolmetscherin stellte sich die Angelegenheit wie folgt dar. Der Bruder der Angeklagten, der mit der Geschädigten ein Kind hat, hatte am Heiligen Abend nach einer „Diskussion“ mit seiner Freundin für ein paar Tage Zuflucht bei seiner Schwester gesucht – und dort wohl von den aktuellen Problemen des Paares berichtet.
Ich komme zu dir, ich hau dir zwei rein und du wirst schon sehen wie du dich drehst.Das soll die Angeklagte ihrem Opfer über WhatsApp geschrieben haben
In diese Situation platzte gegen 15 Uhr eine WhatsApp-Nachricht des Opfers: Die Angeklagte solle ihr 50 Euro zurückzahlen, die die 30-Jährige ihr seit fast einem Jahr schulde. Die wollte das in der ohnehin angespannten Lage nicht auf sich sitzen lassen, zumal sie die Schuld angeblich schon indirekt zurück gezahlt habe. „Ich komme zu dir, ich hau dir zwei rein und du wirst schon sehen wie du dich drehst“, übersetzte die Dolmetscherin stockend den originalen Chat-Text.
Häusliche Gewalt in der Beziehung: Kindsvater bedroht Freundin mit Metallstange
Seinerzeit bei der polizeilichen Protokollierung des Falles war das nicht möglich gewesen, denn der Bruder der Angeklagten war am ersten Weihnachtsfeiertag bei seiner Freundin aufgeschlagen und hatte gewalttätig Partei für seine Schwester ergriffen. Denn im weiteren Chatverlauf mit etlichen auch sexuellen Inhalten, von „Schlampe“ bis zu Wörtern, die an dieser Stelle mit **** zu ersetzen wären, hatte auch sie die Schwester ihres Freundes beleidigt, gab die Geschädigte zu. Und sie hatte der Tante den weiteren Kontakt mit dem Kind des Paares untersagt.
Da habe er aber auch ein Wörtchen mitzureden, hatte der junge Mann gemeint, seine Freundin geschubst und ihr damaliges Mobiltelefon zerstört. Mit einer Metallstange und einem Messer am Hals sei sie vom Kindsvater bedroht worden, gab die Geschädigte damals zu Protokoll. Zwar habe es auch vorher alle paar Monate Streit mit Schubsen und kaputtem Mobiliar gegeben, aber das könne man nicht mit dem Vorfall an Weihnachten vergleichen. Die gerichtliche Aufarbeitung der häuslichen Gewalt steht noch aus. Und inzwischen ist das Paar auch wieder zusammen. „Mit viel Reden und Verzeihung geht das“, antwortete die Frau dem Verteidiger.
„Ich sage mal, man schenkt sich gegenseitig nicht viel in diesem Chat“, seufzte der Anwalt und regte an, das Verfahren angesichts der geringen Schuld ohne Verhängung einer Vorstrafe einzustellen. Mit Rücksicht auf die angespannte Einkommenssituation der Angeklagten einigten sich Richterin Lisa Hörmann und die Prozessbeteiligten auf 360 Euro in Raten, über die sich der Rotary-Club Neumarkt-Parsberg freuen wird.