Schwerer Motorradunfall bei Pyrbaum: Amtsgericht Neumarkt fällt Urteil

Von Nico Hilscher · 23. März 2026 um 11:32

Fast fünf Stunden dauerte die Gerichtsverhandlung mit mehreren Zeugen und bewegenden Schicksalen. Im Prozess um einen Unfall auf der Bundesstraße bei Pyrbaum im Sommer 2024 musste geklärt werden, ob dieser hätte verhindern können. Auf der Anklagebank saß der Fahrer eines Kleintransporters einer Autobahnmeisterei – wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Unfall passierte, als der Mann mit seinem Fahrzeug im Zuge seiner Arbeiten für die Autobahnmeisterei langsam die Straße entlangfuhr und dann nach links abbiegen wollte. Ein Renterehepaar auf einem Motorrad hatte just zu diesem Zeitpunkt zum Überholen angesetzt. Es kam zum Zusammenstoß. Widersprüchliche Aussagen und der Gedächtnisverlust der Geschädigten erschwerten die Aufklärung.

Unstrittig ist: Ein Motorrad prallte in einen Kleinbus der Autobahnmeisterei. Fahrer und Beifahrerin wurden in den Graben geschleudert und schwer verletzt. Besonders drastisch sind die Folgen für das Rentnerpaar: Die Frau trägt rund 20 Operationsnarben, ist heute auf einen Rollator angewiesen und hat Geruchs- und Geschmackssinn verloren. Früher waren beide sportlich aktiv. Während ihrer Aussage brach sie in Tränen aus. Auch ihr Partner ist körperlich und psychisch stark gezeichnet.

Gutachter überprüfte, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre

Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ein Gutachter sah grundsätzlich die Möglichkeit, den Überholvorgang abzubrechen – allerdings bei einer Reaktionszeit von nur etwa einer Sekunde. Die Verteidigerin des Autofahrers, Rechtsanwältin Monika Theinert, bezeichnete dies als eine unmenschliche Leistung.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wertete den Unfall als fahrlässig verursacht. Ausschlaggebend war unter anderem die Aussage eines jungen Mannes, der das langsame und orange gekennzeichnete Fahrzeug des Angeklagten zuvor überholt und die Situation als sicher eingeschätzt hatte. Er galt als einziger neutraler Zeuge. Unklar blieb zudem, ob der Kleinbus geblinkt hatte: Während der Beifahrer dies angab, konnten sich andere Zeugen daran nicht erinnern.

Die Verteidigung betonte, der Angeklagte sei stets ein umsichtiger Verkehrsteilnehmer gewesen. Zudem hätten alle Zeugen übereinstimmend geschildert, dass das Fahrzeug der Autobahnmeisterei langsam fuhr oder stand – eine Situation, die besondere Vorsicht erfordert hätte, auch vom Lenker des verunfallten Motorrads. Im Zweifel müsse zugunsten des Angeklagten entschieden werden. Eine harte Strafe, so die Anwältin, könnte seine berufliche Existenz gefährden.

Richter Benedikt Niedermayer sprach den Angeklagten schließlich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, ließ jedoch Milde walten. Er verhängte 70 Tagessätze zu je 80 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Dies sei zumutbar. „Das kann jedem von uns passieren“, erklärte der Richter. Dennoch sehe das Gesetz eine Strafe vor – auch, um für solche Situationen zu sensibilisieren und ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden.