Umwelt- und Bauausschuss Furth im Wald lehnt Gewerbe im Wohngebiet ab

Am Donnerstagabend hat der Bau- und Umweltausschuss getagt. Bauanträge im Außenbereich, ein Gewerbe im Wohngebiet, eine abgelehnte Ferienanlage, ein Hundespielplatz und ein solcher für Kinder gehörten zu den Themen des Abends.
Immer wieder kollidiert die Baugesetzgebung mit dem Menschenverstand des Gremiums. So auch diesmal. Steht ein altes Haus, das auch zu einer Ruine heruntergekommen sein kann, im Außenbereich, lässt das Baugesetz einen Abriss nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (siehe unten).
Stadträte drehen den Vorschlag der Verwaltung
Deswegen bleibt der Verwaltung häufig nichts anderes übrig, als dem Gremium eine Ablehnung des Antrages vorzuschlagen. Regelmäßig sehen die Räte das anders. So auch diesmal. 3. Bürgermeister Franz Former (CWG) sah keinen Grund, den Bau eines Bungalows abzulehnen, der eine Lücke zwischen drei bestehenden Häusern schließen soll. Andernorts soll ein altes Haus abgerissen und an gleicher Stelle ein neues gebaut werden. Auch hier sah Former keinen Grund, das zu verbieten. In beiden Fällen stimmte das Gremium mehrheitlich dafür, dem Antrag Einvernehmen zu erteilen.
Keine Aussicht auf Erfolg hat ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Garage zu einem Reifenhandel mit Montage und Demontage in Oberrappendorf. Bereits beim ursprünglichen Antrag im Jahr 2017 wurde dem Bewerber mitgeteilt, dass es eine strikte Beschränkung auf ausschließlich private Nutzung gibt. Weiter heißt es in der Darstellung der Verwaltung, Gewerbe könne im Wohngebiet ausnahmsweise genehmigt werden, wenn keine störenden Geräusche davon ausgehen. Das sei im vorliegenden Fall aber zu erwarten. „Darüber hinaus bietet die beantragte Infrastruktur mit zwei Montagestellplätzen (drei Hebebühnen) weiteres Nutzungspotenzial einer klassischen KFZ-Werkstatt“ , so Bauamtsleiter Alois Stoiber.
Am Drachensee sollte ein großes Sondergebiet mit Ferienhäusern, Hotel und Parkplatz entstehen. Der Stadtrat hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Jetzt soll das Sondergebiet Ferienhäuser in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden. Der Umwelt- und Bauausschuss hat der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Die Öffentlichkeit und Behörden haben die Möglichkeit, sich zu äußern. Weitere Verwaltungsakte folgen, ehe die Maßnahme beendet ist. Stadträtin Silke Schell (SPD) hatte wie ihr Kollege Stefan Zeller von den Grünen Bauschmerzen mit dem Antrag. „Ich möchte nicht, dass das Signal rausgeht, wir wollen keinen Tourismus.“ Bürgermeister Sandro Bauer (CSU) betonte, letztlich sei das Projekt abgelehnt worden, weil das Konzept nicht gefallen hat und das Naherholungsgebiet Drachensee leiden würde. „Wir wären schon dafür, aber nicht an dieser Stelle, weil es ein toller Naturbereich ist.“ In Furth gebe es andere Flächen zum Beispiel in den Bereichen Schafberg oder Voithenberg. Zeller sagte, wenn ein Investor kommt, müsse der beim Bürgermeister auf offene Ohren stoßen. „Das kann ich unterschreiben“, so Bauer.
Zweiter Bürgermeister Michael Mühlbauer (FW) erkundigte sich, ob ältere Leute im Umland im Schulbus mitfahren dürfen. Seitens der Verwaltung will man das abklären, die Antwort lautet aber eher: „Nein“. Das bestätigte auch Silke Schell, allein schon aufgrund von Versicherungsfragen. Oskar Mühlbauer (FW) wollte wissen, ob der Hundefreilauf, der im vergangenen Jahr im Rahmen der Landesgartenschau hinter dem Sportplatz angelegt wurde, bestehen bleibt. Bauer antwortete, an dieser Stelle nicht. Es soll eine verkleinerte Fläche, die sich im Besitz der Stadt befindet, an einem anderen Standort gefunden werden.
Franz Former und Michael Engl (CWG) sprachen ein Anliegen aus Gschwand an. Dort wurde ein Karussell, das 30 Jahre gestanden hat, entfernt. Die Mütter des Vereins Viasamstoderer wünschen sich Ersatz „Wir schauen uns das gerne an“, so Bauer.
Ein Klettergerüst würde den Kindern gefallen
Beim Fototermin am Freitag an besagtem Spielplatz erklärt eine Mama, das Spielgerät sei nicht mehr durch den TÜV gekommen. Weil der Spielplatz von vielen Kindern genutzt wird, wünsche man sich Ersatz. Aufgrund der geringen Größe des Platzes käme eine Schaukel wohl nicht infrage. Man könnte aber den Sandkasten in verkleinerter Form unter dem Spielturm setzen und ein Klettergerüst aufstellen.
Baugesetz §35
Laut Bauamtsleiter Alois Stoiber orientiert sich ein Beschlussvorschlag der Verwaltung nach den gültigen Baugesetzen (wir berichteten). Demnach kann im Außenbereich gebaut werden, wenn das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet wurde und Missstände oder Mängel aufweist.
Das vorhandene Gebäude wurde längere Zeit vom Eigentümer genutzt, das neue Gebäude wird von ihm selbst bezogen. Spricht sich das kommunale Gremium für eine Genehmigung aus, ist das noch keine Baugenehmigung. Die erteilt die Baubehörde am Landratsamt.