Das passiert, wenn der Bauausschuss Furth im Wald die Verwaltung überstimmt

Von Alexander Frimberger · 27. Oktober 2025 um 19:00

Wenn der Umwelt- und Bauausschuss tagt, geht es häufig um Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben. Aber was passiert eigentlich, wenn die Verwaltung, wie bei der jüngst abgehaltenen Sitzung, empfiehlt, einen Antrag nicht zu genehmigen und es die Ausschussmitglieder trotzdem tun? Das erklärt Bauamtsleiter Alois Stoiber im Gespräch.

Für zwei Bauanträge, die am 23. Oktober behandelt wurden, lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird nicht erteilt.“

Haus für den Betriebsleiter

Im Fall Nummer eins möchte der Antragsteller ein Betriebsleiterwohnhaus mit Doppelgarage zum anliegen Gasthof in der Gemarkung Sengenbühl errichten. Stoiber argumentiert in seinem Vortrag, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt. Weiter sagt er: „Auch für Betriebsleiter und Betriebsinhaber muss ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn auf dem Betriebsgrundstück bereits geeignete Wohnungen vorhanden sind, die von dem Betriebsleiter oder Betriebsinhaber genutzt werden können.“ Der auf dem Betriebsgrundstück vorhandene Wohnraum sei ausreichend, es gebe das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, und es würden öffentliche Belange beeinträchtigt. Letzteres, weil „das Vorhaben zum einen dem Flächennutzungsplan widerspricht, Belange des Naturschutzes beeinträchtigt sind und die Entstehung beziehungsweise Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.“

Einige Gremiumsmitglieder sahen das anders: Bürgermeister Sandro Bauer sagte zwar, die Entscheidung sei mit Blick auf das Baurecht richtig, aber er habe sich die Situation vor Ort angeschaut und könne sich vorstellen, „dass wir es mit einem Wohlwollen auf die Reise schicken“. Er betonte zudem, dass sich der Antragsteller den erforderlichen Wohnraum bei einem Negativentscheid von seinem Betrieb abzwacken müsste. Ausschussmitglied Thomas Roßmann sah es mit Blick auf das Stichwort Splittersiedlung ähnlich. „Ich sehe das Problem nicht, da wird niemand sonst hinbauen.“

Im zweiten Fall wurde der Antrag gestellt, ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage Nähe Schafberg zu errichten. Ebenfalls ein Außenbereichsvorhaben, für das keine Privilegierung vorliegt, erläutert Stoiber. Es liege eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, weil das Grundstück dem Flächennutzungsplan widerspricht, Belange des Naturschutzes beeinträchtigt und die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten sei. Stadtrat Michael Engl merkte an, man solle jungen Familien, die vor Ort bleiben wollen, das bauen nicht verbieten. Außerdem wolle nicht jeder in der Stadt wohnen. „Dahoam is dahoam, ich habe Verständnis, wenn jemand daheim bleiben will“, so sein Credo.

Stefan Zeller sah eine Bevorzugung gegenüber Bürgern, die keine Grundstücke im Außenbereich haben und sprach sich gegen eine Zustimmung aus. Auch Oskar Mühlbauer war dagegen: „Wir müssen überlegen, wo wir hin wollen.“ Zum einen gebe es überall Leerstände, zum anderen müsse man aufpassen, „dass wir uns nicht immer weiter zersiedeln“.

Trotzdem wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung umgedreht und mehrheitlich angenommen: „Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.“

Und jetzt? Der Verwaltungsfachmann sieht es pragmatisch. „Der Vorlagebericht und mithin der Beschlussvorschlag der Verwaltung orientiert sich ausschließlich an den gültigen Baugesetzen und einschlägiger Rechtsprechung. Da das Baurecht rein auf das jeweilige Baugrundstück abstellt.“ Das bedeutet, es wirkt ausschließlich grundstücksbezogen, etwaige Besonderheiten des Bauwerbers seien aus baurechtlicher Sicht nicht von Bedeutung.

Stoiber weiter: „Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens steht indes keiner Baugenehmigung gleich – diese wird durch das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt.“ Dort erfolge für jeden Vorgang eine völlig eigenständige Prüfung der Antragsunterlagen, ungeachtet der Einschätzung der Stadtverwaltung und der Entscheidungen über das gemeindlichen Einvernehmen. Sollte ein Vorgang als rein rechtlich nicht genehmigungsfähig bewertet werden, wird eine Rücknahmeempfehlung ausgesprochen, um dem Bauwerber weitere Verfahrenskosten zu ersparen. Alternativ dazu stehe es dem Antragsteller frei, einen Ablehnungsbescheid zu verlangen. Mit dem kann man dann rechtliche Schritte einleiten.

PV-Anlage soll kommen

Seit 2018 befassen sich der Stadtrat sowie der Bau- und Umweltausschuss mit dem Bebauungsplan Sondergebiet „Freifläche Deponie Dieberg“. Trotz mehrfacher Eigentümerwechsel und Plananpassungen konnte dort bis zuletzt kein Bebauungsplan Rechtskraft erlangen. Deswegen wurde der Satzungs- und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Der neue Projektentwickler beabsichtigt, dort eine PV-Anlage zu errichten. Einschließlich Umfahrungen und Zufahrt soll sie eine Größe von 1,8 Hektar haben. Einstimmig wurde für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Deponie Dieberg“ ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig stimmt der Ausschuss dem vorgelegten Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Öffentlichkeit und zuständige Behörden frühzeitig zu beteiligen.

Bauanträge

Befreit: Folgende Bau- und sonstigen Anträge bedürfen nicht der Genehmigung des Umwelt- und Bauausschusses. Das Einvernehmen kann laut Geschäftsordnung Bürgermeister Sandro Bauer erteilen:

Antrag auf isolierte Befreiung auf Errichtung einer einseitigen Großfläche (unbeleuchtet) für Werbung an der Stätte der Leistung sowie allgemeinen Produktinformationen in der Von-Müller-Straße.

Antrag auf isolierte Befreiung auf Errichtung einer Gartenmauer an der Grundstücksgrenze zwischen den Anwesen Bischofteinitzer Straße.

Antrag auf Genehmigung im Freistellungsverfahren auf Neubau eines Bürogebäudes, Hochstraße.

Antrag auf Genehmigung im Freistellungsverfahren auf Neubau einer Lager- und Maschinenhalle mit Bürogebäude, Aufelder.

Antrag auf Baugenehmigung einer Bestandsgarage, Graf-Törring-Straße.

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis der Katholischen Pfarrei Mariä Himmelfahrt, vertreten durch Herrn Pfarrer Karl-Heinz Seidl, zur Außensanierung der Katholischen Benefiziumskirche Hl. Dreifaltigkeit – Ränkam.

Antrag auf Baugenehmigung der Stadt Furth im Wald, vertreten durch Ersten Bürgermeister Sandro Bauer, auf Nutzungsänderung des provisorischen Ausstellungsraums zur Unterbringung, Ausstellung und Wartung eines Schreitroboters sowie Erneuerung und Erweiterung Sanitäranlagen und Vereinsräume, Eschlkamer Straße.

Der Ausschuss hat weitere Vorhaben genehmigt: Zwei Dachgauben und einen Balkon, sowie Erweiterung und Teil-Dachgeschossaufstockung eines Wohnhauses, Klöpflesberg. In der Bischofteinitzer Straße darf ein Grundbesitzer eine Stützmauer zur Straße hin bauen.