Erinnerungslücken beim Wolbergs-Prozess in München – Gericht blickt auf Motivation der Spender

Von Isolde Stöcker-Gietl · 19. März 2026 um 17:00

Ex-Geschäftsführer des Bauträgers im Zeugenstand vor dem Landgericht München I. Franz W., dessen Verurteilung wegen Vorteilsgewährung längst rechtskräftig ist, macht große Erinnerungslücken geltend. Das Gericht zeigt sich im Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs angesichts seiner unkonkreten Aussagen verärgert.

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Der Ton am Landgericht München I wird schärfer: Am Donnerstag saß der ehemalige Geschäftsführer eines Regensburger Bauunternehmens im Zeugenstand. Franz W. hatte 2022 – wie der Bauunternehmer selbst – eine Bewährungs- und Geldstrafe im Zusammenhang mit dem nun erneut angeklagten Spendensystem akzeptiert. Erklärungen für die Motivation zur Unterstützung des SPD-Politikers blieb W. am Donnerstag dennoch schuldig. Er sei der Bitte seines Chefs nachgekommen und habe Wolbergs sympathisch gefunden, sagte er. „Sie sehen, dass wir skeptisch sind“, sagte der Vorsitzende Richter, der mit seinen beiden Beisitzerinnen immer wieder versuchte, das Verhältnis zwischen Wolbergs, dem Bauträger und dessen Geschäftsführer herauszuarbeiten.

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Es sei lange her, dieser Satz fiel am dritten Verhandlungstag häufig. Von 1990 bis 2015 arbeitete der 60-jährige Zeuge für den Bauträger. Zum Unternehmensgründer habe er ein geschäftliches Verhältnis gepflegt. Man sei später zwar zum Du übergegangen, habe auch mal gemeinsam Segelturns unternommen, als Freundschaft wollte der Zeuge dies aber nicht verstanden wissen. Auch in Bezug auf sein Verhältnis zu Wolbergs gab sich W. in seiner fünfstündigen Zeugenbefragung zurückhaltend. Er würde von einer Bekanntschaft sprechen, sagte er. Noch vor einer Woche hatte der Angeklagte selbst wörtlich von einem „Freundschaftsdienst“ gesprochen, den W. ihm geleistet habe, als er Unterstützung bei der Renovierung eines Ferienhauses in Niederbayern benötigte. Das Ferienhaus ist ein zentraler Punkt in der Anklage. Denn unter dem Dach des Bauträgers waren die Arbeiten beauftragt, koordiniert und die Kosten offenkundig nicht in voller Höhe an Wolbergs weitergegeben worden.

Wer sprach wen an?

Wie es überhaupt zu dem Auftrag an dem Häuschen kam, selbst darüber gehen die Aussagen auseinander. Wolbergs sagte in seiner Stellungnahme, dass er den Zeugen W. bei einem Aufsichtsrat-Treffen des SSV Jahn angesprochen habe. Der Zeuge wiederum will von seinem Chef gebeten worden sein. „Er hat gesagt, dass Wolbergs da war und um Unterstützung gebeten hat.“ Später ergänzte W., er könne nicht ausschließen, dass auch Wolbergs ihn angesprochen habe.

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Das Gericht hinterfragte im Anschluss sehr genau, warum man Wolbergs nicht einfach die höheren Kosten der Sanierungsarbeiten erklärt und weitergeben habe. W. erweckte mit seinen Ausführungen vor Gericht den Eindruck, dass er seinen Chef nicht habe enttäuschen wollen. Man habe Wolbergs gesagt, dass sich die Kosten auf etwa 10.000 Euro belaufen würden. Was es dann am Ende gekostet habe, wisse er nicht mehr. „20.000 oder 30.000 Euro?“ Die Mehrkosten habe ein Kollege auf Baustellen der Firma umgelegt. Als Grund nannte der Zeuge das eigene unprofessionelle Verhalten bei der Kostenschätzung.

Die großen und die kleinen Spenden

Auf Erinnerungslücken berief sich der Zeuge auch bei den Wahlkampfspenden. Der Bauträger habe nach einem Gespräch mit Wolbergs Mitarbeiter informiert, dass er mit 200.000 Euro unterstützen wolle. Die Spenden unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro seien „ein Routinevorgang“ im Unternehmen gewesen und auch mit der CSU so abgewickelt worden. Er selbst, so der Zeuge, sei davon ausgegangen, dass er die Spenden aus Gewinnansprüchen geleistet habe. „Das war mein Geld. Das habe ich aus Ausschüttungen bekommen“, erläuterte er die Praxis, die Spenden mit Sozialausgaben hochzurechnen und den spendenden Mitarbeitern auszuzahlen. Ob er nicht nur an Parteien sondern auch für andere Projekte gespendet habe, wollte die berichterstattende Richterin wissen. „Ja, an den Sport- und Musikverein, die Kirche“, zählte W. auf. 200 bis 500 Euro nannte er als Summen. „Warum der Partei so viel und Vereinen so wenig?“, hakte die Richterin nach? „Weil mir das wichtiger war.“ Dass damit Erwartungen verknüpft gewesen seien, verneinte er.