Zu viele Verbote? Stadtrat Schwandorf diskutierte Regeln zur Bürgerfreifläche

Von Vanessa Ebert · 17. März 2026 um 19:00

Die beiden obersten Decks des Naab-Parkhauses werden derzeit zu einer Freizeit-Oase umgestaltet. Hier, über den Dächern der Stadt, sollen die Schwandorfer bald eine Kombination aus Sport-, Erholungs- und Aufenthaltszone vorfinden. Welche Regeln dabei auf der sogenannten Bürgerfreifläche künftig gelten sollen, das beschäftigte nun den Stadtrat. Für so manchen Rat sind es dabei zu viele Verbote.

Hinter dem Großprojekt steht die Idee, die Innenstadt zu beleben und gleichzeitig einen Ort der Begegnung für alle Schwandorfer zu schaffen. Eine multifunktionale Sportfläche, ein Cageballfeld sowie Sitz- und Liegeelementen sollen den Besuchern künftig viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten. Das i-Tüpfelchen ist eine neue Aussichtsplattform, von der der Blick weit über die Dächer von Schwandorf reicht.

Spatenstich für das Großprojekt war im September 2024. Im Frühsommer soll alles fertiggestellt sein, wie Schwandorfs Pressesprecher Andreas Hofmeister auf MZ-Nachfrage mitteilte. Gerade seien die Pflasterarbeiten abgeschlossen und die Toiletten fertiggestellt worden, skizzierte er den aktuellen Stand. Im Moment werden auf der Baustelle noch Metallarbeiten ausgeführt, so Hofmeister. So entstünden derzeit die Aussichtsplattform sowie die Außentreppe.

Ohne Regeln keine Handhabe gegen Störer

Auch wenn es noch ein wenig dauert, bis auf der neuen Freifläche Leben einkehrt und gespielt, gechillt oder Sport gemacht wird: Mit den Regeln, die künftig dort gelten sollen, beschäftigte sich der Stadtrat am Montag. „Allein schon, um gegen Störungen auch vorgehen zu können, bedarf es eines Regelwerks“, erklärte Kämmerer Michael Neidl.

Eine „Satzung über die Benutzung öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze“ hat die Stadt Schwandorf bereits. Diese soll nun um die Regelungen zur Bürgerfreifläche erweitert werden. Der Kämmerer hatte hierfür am Montag eine aktualisierte Fassung vorgelegt. Mit dieser war der Stadtrat jedoch mit großer Mehrheit nicht einverstanden.

Zuvor – im Mai 2025 – war das Regelwerk sowie ein Sicherheits- und Nutzungskonzept den Eigentümern der angrenzenden Wohnanlage vorgelegt worden. Hintergrund ist, dass die Stadt mit dem Parkhaus zur Wohneigentümergemeinschaft Adolf-Kolping-Platz 1-4/Naabparkhaus gehört. Die Eigentümer hatten dem Vorhaben laut Beschlussvorlage damals unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass ein Sicherheits- und Nutzungskonzept unter Einbezug und Beteiligung der Wohneigentümer und Mieter noch vor dem Stadtratsbeschluss erfolgt.

Die Eigentümer hätten das vorgeschlagene Glasflaschenverbot und das Verbot für das Befahren mit Fahrzeugen aller Art positiv bewertet, heißt es in der Beschlussvorlage, die dem Stadtrat am Montag vorgelegt wurde.

Verbot von Fahrzeugen in der Kritik

Franz Schindler, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat, äußerte sich kritisch zur neuen Satzung. „Hier geht es um die Nutzung unseres Sondereigentums und da ist es Sache des Stadtrats festzulegen, wie dieses genutzt werden soll“, erklärte er. Auch wenn natürlich Rücksicht auf die Bewohner der Wohnanlage genommen werden müsse. Konkret störte ihn auch das vorgesehene Rauchverbot und das Verbot von Fahrzeugen, unter das auch Fahrräder, Einräder und Co. fallen würden.

Er kritisierte darüber hinaus, dass drei Orte mit unterschiedlichem Charakter – Grünflächen, Spielplätze und Bürgerfreifläche – in einer Satzung geregelt würden. Die neue Fläche würde vielmehr einer eigenen Satzung bedürfen, meinte Schindler.

Nachbessern sei auch eine Option

„Es ist ein ganzer Katalog an Zuwiderhandlungen aufgeführt. Die Liste, was man alles nicht darf, ist lang“, erklärte der Jurist. Schindler befürchtete, dass die Verbote die Besucher von der Nutzung der neuen Freifläche abhalten könnten. Jeder Besucher müsse sich vor dem Betreten erst einmal mit einer Litanei an Regeln beschäftigen, so Schinder. Statt im Vorfeld viele Verbote auszusprechen, könne noch nachgebessert werden, wenn die Fläche in Betrieb gegangen sei.

Auch Stadtrat Kurt Mieschala (UW) stießen einige Regelungen sauer auf. Er wandte zum Beispiel ein, dass eine Familie, die mit ihrem Hund an der Leine unterwegs sei, Spielplätze und Bürgerfreifläche nicht besuchen dürfe. CSU-Fraktionsvorsitzender Andreas Wopperer sah die unterbreitete Satzung ebenfalls als mangelhaft an. Er plädierte auch dafür, diese nochmals zu überarbeiten und dem Stadtrat erneut vorzulegen.

Oberbürgermeister Andreas Feller erklärte, dass es in der Vergangenheit genügend Gelegenheit gegeben hätte, um Verbesserungsvorschläge einzubringen. Zum Vorwurf, dass mit der aktualisierten Satzung eine Flut an Regeln entstanden sei, sagte er: „Auch auf Spielplätzen ist es üblich, dass Schilder auf die entsprechenden Regeln hinweisen.“

Kämmerer Neidl wies in der Sitzung darauf hin, dass an der bestehenden Satzung doch am Ende gar nicht viel geändert worden sei. „Neu ist ein Rauchverbot auf Spielplätzen“, erklärte er. „Das erachten wir als durchaus sinnvoll“, sagte der Kämmerer. Weitere Änderungen würden hauptsächlich die Bürgerfreifläche betreffen.

Musikboxen müssen zu Hause bleiben

Auch auf das geplante Verbot von Glasflaschen nahm er Bezug. Dies sei aus Sicherheitsgründen notwendig, da sich die Fläche auf dem Dach – also in großer Höhe – befinde. Auch das Rauchverbot sei aus seiner Sicht auf der Bürgerfreifläche sinnvoll. „Dort treiben Jugendliche Sport“, gab er zu bedenken. Da passe es nicht, wenn geraucht werde. Ebenso verboten ist laut aktueller Version der Satzung das Grillen und Mitbringen von Tonwiedergabegeräten wie Musikboxen.

Die Stadträte wollten das Thema Satzung dennoch nochmals auf dem Tisch sehen. Mit großer Mehrheit stimmten die Räte dafür, das Regelwerk zu überarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen erneut vorzulegen.