Amtsgericht: Prügelei bei Party in Neumarkter Obdachlosenunterkunft bleibt ungeklärt

Von Josef Wittmann · 17. März 2026 um 11:00

Es begann als ganz normale Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung. Ein 58-jähriger Mann soll im August 2025 in der Obdachlosenunterkunft in der Goldschmidtstraße nachts um halb elf Uhr einem anderen Mann mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. So weit, so gut. Was sich jedoch nach der Verlesung der Anklageschrift vor Gericht abspielte, kann wohl mit Fug und Recht als veritables Durcheinander bezeichnet werden.

Verteidiger Markus Meier gab für seinen Mandanten gleich zu Beginn eine Erklärung ab. Der habe nämlich niemanden geschlagen und schon gar nicht mit einer Flasche. Am Tattag habe er lediglich seine Freundin in der Goldschmidtstraße abgeholt und sei selbst zum Opfer ihrer betrunkenen Nachbarn geworden. Er sei mit einer Flasche auf seinen diabetesgeplagten Fuß geschlagen worden. Den projizierte etwas später Richterin Lisa Hörmann sogar gemeinsam mit anderen Aufnahmen lädierter Beteiligter an die Leinwand des Sitzungszimmers.

Mit Unterstützung einer Dolmetscherin schälte sich aus den blumenreichen Erzählungen von Angeklagtem und Geschädigtem am Ende heraus, dass die Polizeiprotokolle auf dem Richtertisch wohl wenig mit dem wirklichen Ablauf der feuchtfröhlichen multikulturellen Grillparty in der Obdachlosenunterkunft in dieser Nacht zu tun hatten.

Wichtiger Zeuge für Richterin und Staatsanwaltschaft nicht auffindbar

Anlass für die Feier war anscheinend die Haftentlassung des Bewohners M. gewesen. Dieser war im Gericht nicht anwesend, keiner der Verfahrensbeteiligten konnte etwas über seinen Aufenthalt oder seine Kontaktdaten in Erfahrung bringen. Aber in der Zeugenaussage des Geschädigten tauchte der Name immer wieder auf.

Es stellte sich heraus, dass das Opfer in seiner Zeugenaussage fünf Tage nach dem Ereignis wegen rund zwei Promille Alkohols im Blut nicht mehr eigenes Wissen zu Protokoll gegeben habe, sondern bestenfalls Dinge, die ihm (zum Beispiel von M.) einige Tage nach dem Ereignis erzählt worden waren – und die er auch im Gerichtssaal noch als eigenes Wissen ausgab.

Widersprüchliche Angaben: Mit einer Flasche oder einer Kette zugeschlagen?

Nicht nur Rechtsanwalt Meier stutzte da wegen einiger Widersprüche. So hatte der Geschädigte bei der Polizei zum Beispiel seinen Peiniger als etwa 30-Jährigen beschrieben. Auf der Anklagebank saß aber ein fast 60-jähriger Angeklagter, der mit dem Täter bestenfalls noch Bart und schwarzes Haar gemein hatte. Auch, dass keine Flasche im Spiel gewesen war, sondern eine Kette, hatte der Zeuge zwischen Tatnacht und Zeugenaussage wohl von M. erfahren, aber bei der Polizei großzügig darüber hinweg gesehen.

Überhaupt sei damals anscheinend nicht ein einzelner, sondern ein halbes Dutzend junger Männer in die alkoholtrunkene Grillparty geplatzt und hätte Ärger gemacht. Am Ende stimmten alle Verfahrensbeteiligten der Einstellung des Verfahrens zu.