Autos ohne Genehmigung gelagert: Schrottplatz im Landkreis Neumarkt wurde zum Desaster

Von Heike Regnet · 15. März 2026 um 19:00

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Das musste ein 43-jähriger Kfz-Mechaniker aus dem Landkreis Neumarkt am Ende einer mühsamen Verhandlung einsehen, als ihn Richter Marcel Dumke wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen verurteilte – es ging um einen Schrottplatz.

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Gegen den zuvor ergangenen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Ihm wurde zur Last gelegt, auf dem von ihm gepachteten Schrottplatz im Landkreis Neumarkt vor drei Jahren Fahrzeuge auf unbefestigtem Boden gelagert zu haben.

Der notwendige Emmissionsschutz wurde missachtet, Öl und Motorflüssigkeiten konnten ungehindert in den Boden eindringen, so der Vorwurf. Eine Genehmigung zum Betreiben der Anlage gab es nicht. Wortreich schilderte der Angeklagte die Sache aus seiner Sicht.

100.000 Euro sind weg

Als er vor drei Jahren den Platz gemietet habe, habe ihm der Vermieter gesagt, dass alles genehmigt sei. „Der ist Deutscher und ich dachte, dem kann man vertrauen“, sagte der Angeklagte, der selbst aus Persien stammt. Zudem sei aus keinem Fahrzeug etwas in den Boden gesickert, da es in den Autoteilen gar keine Flüssigkeiten mehr gegeben habe.

100 000 Euro habe er investiert – jetzt sei alles weg. Inzwischen versuche er einen Neuanfang in Hamburg, habe seitdem mehr Unkosten als Einnahmen und müsse die meisten Geräte, die er für den Platz im Landkreis Neumarkt angeschafft habe, wegwerfen. Da er keinen Führerschein habe, müsse er alles mit dem Zug transportieren und habe monatlich allein schon 1000 Euro Zugkosten. Damals sei zwar jemand vom Landratsamt vor Ort gewesen und habe gesagt, dass er etwas wegen des Öls bräuchte – von fehlenden Genehmigungen sei aber nichts gesagt worden und er habe davon auch nichts gewusst.

Angeklagter kann Miete nicht bezahlen

Hier hakte Richter Marcel Dumke ein. Alleine auf die Aussage des Vermieters zu vertrauen, reiche eben nicht aus. Der Angeklagte hätte sich selbst kümmern müssen. Doch hierauf ging der 43-Jährige nicht ein. Er habe gedacht, es sei alles in Ordnung. Da der Angeklagte auf einen Anwalt verzichtet hatte, erläuterte ihm nun der Amtsrichter die Rechtslage. Wenn er den Sachverhalt einräume, sei keine weitere Beweisaufnahme nötig und das Verfahren werde nicht noch teurer. Verringert werden könne die Höhe des Tagessatzes, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse inzwischen verändert hätten.

Das war das Stichwort für den 43-Jährigen. Er könne aktuell ja nicht mal seine Miete zahlen. Jeder Monat laufe ins Minus. „Wenn ich 1000 Euro verdiene, muss ich 2000 zahlen.“ Auch das wiederholte Nachfragen des Richters brachte kein Ergebnis zum aktuellen Einkommen, das der Angeklagte letztlich mit „minus 500“ bezifferte.

Drei Einträge, darunter Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, wies das Bundeszentralregister auf. Letztlich forderte die Staatsanwältin 60 Tagessätze zu je 30 Euro – im Strafbefehl zuvor waren es 60 Tagessätze zu je 50 Euro gewesen. Richter Dumke folgte dem Antrag. Die 1800 Euro kann der Verurteilte monatlich zu je 75 Euro abstottern, was er akzeptierte.